Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ordner2,
ich möchte mich den Ausführungen von `Siehe hier` anschließen.
AloGeld 1 (nicht AloGeld II/Hartz IV) zählt zu den 45 Arbeits-/Beitragsjahren mit, außer es liegt in den letzten 2 Jahren vor Beginn dieser Rente für besonders langjährig Versicherte.
Da sie erst mit knapp 65 Jahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen können, liegt ihr 2-Jahreszeitraum in der Zeit zwischen knapp 63 und knapp 65. Alle AloGeld 1 Zeiten vor knapp 63 zählen daher bei ihnen zu den 45 Jahren mit.
Tipp: Falls eine AloGeld 1 Zeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn liegt, so zählt diese Zeit nicht zu den 45 Jahren. Ein neben dem AloGeld 1 Bezug liegender rentenversicherungspflichtiger Minijob würde jedoch mitzählen. Also in den letzten 2 Jahren wäre ein Minijob mit Rentenbeitrag (neben dem AloGeld) eine Möglichkeit um die 45 Jahre zu erfüllen, so diese nicht vorher bereits vorliegen.
Auch wenn der Verweis auf die EM-Rente stimmig ist, so wird es wohl in Zukunft schwieriger werden damit. Laut einer TV-Sendung(ÖR) gibt es mittlerweile 2 Millionen Menschen, die an Corona erkrankt sind. 10% davon haben Langzeitschäden zu verzeichnen, aber meiste Teil ist sogar so geschädigt, dass die Erwerbsfähigkeit mehr als gefährdet ist. Es werden zwar ganz unbürokratisch und zügig Rehas gewährt, aber dennoch wird auf die Rentenversicherung da einiges zukommen in Sachen Erwerbsminderung. Dies soll nur informativen Charakter haben.Ich bin 60 Jahre alt und bin seit kurzem arbeitslos. Mit 62 Jahren hätte ich eigentlich meine 45 Beitragsjahre erreicht. Eigentlich wollte ich dann nur noch sechs Stunden arbeiten gehen da ich gesundheitlich angeschlagen bin. Doch jetzt bin ich arbeitslos also muss ich neu planen. Ich hoffe natürlich noch einmal in Arbeit zu kommen. Was ist aber jetzt mit der Arbeitslosenzeit vor meinen 45 Beitragsjahren. Wenn ich z. B. 10 Monate arbeitslos bin ? Zählt die Zeit mit? Ich muss bis knapp 65 Jahre arbeiten um ohne Abschläge in Rente gehen zu können. Ob ich das ganz schaffe weiß ich jetzt noch nicht. Rente mit 63 kommt nicht in Frage, da ich nie viel verdient habe. Gibt es vielleicht noch einen Tipp für mich, wie vielleicht ich die Arbeitslosenzeit nutzen kann ? Danke Ordner2Die Zeiten einer Arbeitslosigkeit zählen auch mit, wenn Sie nicht direkt in den zwei Jahren vor dem möglichen Rentenantritt liegen. Wenn Sie aber gesundheitlich angeschlagen sind und deshalb nach eigener Meinung gar nicht mehr Vollzeit arbeiten können (selbst dann nicht, wenn die Agentur für Arbeit Sie vielleicht doch wieder vermittelt), sollten Sie sich ernsthaft Gedanken über die Möglichkeit einer Erwerbsminderungsrente. Diese würde zwar nicht Abschlagsfrei bezahlt werden, aber bei Vorliegen der Voraussetzungen auch früher als ein möglicher vorgezogener Renteneintritt. Und es würden Zuschläge berechnet, als hätten Sie weiter wie bisher gearbeitet, was Sie mit Arbeitslosigkeit oder vielleicht sogar 'Hartz IV'-Bezug nicht erreichen. Darüber nachzudenken ist absolut legitim, lesen Sie sich dazu also mal die Broschüre durch https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Alles Gute!
Schwachsinn, dann suchen Sie mal ein besseres System.viel Glück bei der Arbeitssuche und der Merke wer in der DRV versichert ist und redlich bleibt, der ist der Geklemmte, der Dumme. Das System DRV ist pervertiert.GRATULATION! Besser kann man es nicht ausdrücken!
Das dürfte den Jammerern schwerfallen. Meckern ohne Hintergrund in der Anonymität des Internets ist da natürlich deutlich einfacher. Nur beruhigend, dass dies Gebaren eh nicht ernst genommen wird.GRATULATION! Besser kann man es nicht ausdrücken!Schwachsinn, dann suchen Sie mal ein besseres System.
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