Hallo Ordner2,
ich möchte mich den Ausführungen von `Siehe hier` anschließen.
AloGeld 1 (nicht AloGeld II/Hartz IV) zählt zu den 45 Arbeits-/Beitragsjahren mit, außer es liegt in den letzten 2 Jahren vor Beginn dieser Rente für besonders langjährig Versicherte.
Da sie erst mit knapp 65 Jahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen können, liegt ihr 2-Jahreszeitraum in der Zeit zwischen knapp 63 und knapp 65. Alle AloGeld 1 Zeiten vor knapp 63 zählen daher bei ihnen zu den 45 Jahren mit.
Tipp: Falls eine AloGeld 1 Zeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn liegt, so zählt diese Zeit nicht zu den 45 Jahren. Ein neben dem AloGeld 1 Bezug liegender rentenversicherungspflichtiger Minijob würde jedoch mitzählen. Also in den letzten 2 Jahren wäre ein Minijob mit Rentenbeitrag (neben dem AloGeld) eine Möglichkeit um die 45 Jahre zu erfüllen, so diese nicht vorher bereits vorliegen.