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Experten-Antwort

45-Beitragsjahre - welche Zeiten werden berücksichtigt

von Michel28.12.2017 | 19:33
2742 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Moin, ich kann vor Erreichung des 63. Geburtstages die 45 Beitragsjahre voll bekommen. Für mich stellt sich aber die Frage, welche Zeiten dazu gezählt werden. Wie ist das mit: - der Berufstausbildung? - Arbeitslosigkeit - nach der Ausbildung und vor dem Bund war ich 8 Monate arbeitslos - dem Grundwehrdienst? (1979 musste man noch zum Bund) Die restliche Zeit (am 1.2.2018 sind das 42 Jahre seit Beginn der Berufausbildung) war ich durchgehend beschäftigt und es wurden Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Schöne Grüße Michel

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Michel,

den Ausführungen von User W*lfgang können wir zustimmen. Es ist ratsam, sich eine Rentenauskunft über den genannten Link zu beantragen und mit der Rentenauskunft eine Beratung in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren.

Welche Auskunfts- und Beratungsstelle für Sie zuständig ist, können Sie unter dem folgenden Link erfahren:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/RheinlandPfalz/de/Navigation/0_Home/home_node.html

Dort können Sie auch online einen Beratungstermin vereinbaren.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Moin, Michel,

den Ausführungen von W*lfgang wollen wir weiter nichts hinzufügen.

Wir empfehlen Ihnen dennoch eine persönliche Beratung um Irritationen bezüglich des für Sie möglichen Rentenbeginns auszuschließen und um eine evtl. erforderliche Klärung Ihres Rentenversicherungskontos einzuleiten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Michel aus lönebergaam 28.12.2017 | 19:57
Um 19:33 sagen sie "moin". Sind wohl gerade aufgestanden. Sie machen sich das schönste Geburtstagsgeschenk. Einfach mal eine Rentenauskunft anfordern und schon sind all Ihrer Fragen beantwortet. Viel Spaß und Erfolg. Mfg
NilsHolgerssonam 28.12.2017 | 20:07
Moin ist ein vor allem in Norddeutschland,[1] im Süden Dänemarks (Nordschleswig / Süderjütland; dort üblicherweise mojn geschrieben[2][3]), in Luxemburg (meist in der Form moien[4]), sporadisch bzw. veraltend in der Schweiz,[5] in Teilen der Niederlande (dort vor allem in Gebieten, in denen auch Niederdeutsch gesprochen wird) und im Norden Polens unter den Kaschuben (geschrieben mòjn)[6][7] verbreiteter Gruß, der zu jeder Tages- und Nachtzeit verwendet werden kann.[8] Als Variante ist moins, moinz in den Räumen Bern und Chur hinzuzurechnen https://de.m.wikipedia.org/wiki/Moin
W*lfgangam 28.12.2017 | 20:09
Hallo Michel, > ich kann vor Erreichung des 63. Geburtstages die 45 Beitragsjahre voll bekommen. Schön, nur wird die 'abschlagsfreie Rente ab 63' für Ihren Jahrgang (welcher?) wohl erst ein paar Monate später möglich sein – 63/64+. Wie 'früh' Sie die erreicht haben, ist für den tatsächlichen abschlagsfreien Rentenbeginn unwichtig. > - der Berufstausbildung? Lehre/Pflichtbeitragzeit – zählt. War es nur ein Fachschulzeit, zählt die nicht zu den 45 Jahren. > - Arbeitslosigkeit - nach der Ausbildung wohl auch, da vmtl. ALG gezahlt worden ist. > dem Grundwehrdienst? (1979 musste man noch zum Bund) ist Pflichtbeitragzeit – zählt. Sie können hier eine Rentenauskunft anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ da werden Ihre bisher für die 45 Jahre erreichten Zeiten in Summe dargestellt. Wenn der 'Restzeitraum' bis zum Beginn Ihrer abschlagsfreien Rente nicht reichen sollte, dann fangen Sie an die Zeit der Arbeitslosigkeit im Besonderen nachzuweisen. Alternativ können Sie das auch in der Ihnen vorliegenden Rentenauskunft (wird ab Alter 55 zugesandt) im vorderen Textabschnitt 'Altersrente für besonders langjährig Versicherte' nachlesen - oder kontaktieren eine Beratungsstelle, die Ihnen die Bedingungen für die abschlagsfreie Rente vorliest :-) Gruß w.
Michelam 30.12.2017 | 09:48
Hallo (hoffentlich auch für Michel aus Lönneberga verständlich), ich hatte mir mehr von diesem Forum erhofft, wo hier doch "Experten" zum Thema Rente am Werk sind. Einen Termin bei der Rentenberatung habe ich natürlich schon lange vereinbart. Wegen der knappen Termine dauert das aber noch Wochen. In diesem Forum habe ich mir vorher schon fachlich fundierte und belastbare Antworten erhofft. Erstmal schönen Dank an NilsHolgersson, der dem Michel aus Lönnerberga das Moin erklärt hat. So hat jedenfalls dieser etwas dazu gelernt. Lieber W*lfgang, dass meine abschlagsfreie Rente nicht mit meinem 63. Geburtstag erreicht wird, ist mir auch klar und war auch nicht eine meiner Fragen. Leider helfen mir auch Vermutungen "wohl auch, da vmtl. ALG gezahlt worden ist." nicht weiter, sondern nur fachliche belastbare Antworten. Ich frage mich allerdings, ob Sie mir diesen Tipp: "oder kontaktieren eine Beratungsstelle, die Ihnen die Bedingungen für die abschlagsfreie Rente vorliest :-)" auch in einem persönlichen Gespräch gegeben hätten (besser nicht). Naja, im Internet kommen die merkwürdigsten Typen zu Wort... Verehrte Experten, ich bin enttäuscht, dass Sie meine Fragen nicht vollständig (Anrechnung von Arbeitslosigkeit) beantworten konnten. Hier: www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/gesetzliche-rente/rente-ab63-so-wird-arbeitslosigkeit-angerechnet können Sie ihr Fachwissen zu diesem Thema vervollständigen. Wir man in diesem Forum Experte, wenn man möglichst viele Beiträge, unabhängig von der inhaltlichen Qualität, geschrieben hat? Gruß Michel
Genervteram 30.12.2017 | 10:26
Zitat von Michel anzeigenausblenden
Michel schrieb

Hallo (hoffentlich auch für Michel aus Lönneberga verständlich),

ich hatte mir mehr von diesem Forum erhofft, wo hier doch

"Experten" zum Thema Rente am Werk sind.

Einen Termin bei der Rentenberatung habe ich natürlich schon lange vereinbart.

Wegen der knappen Termine dauert das aber noch Wochen. In diesem Forum habe ich mir vorher schon fachlich fundierte und belastbare Antworten erhofft.

Erstmal schönen Dank an NilsHolgersson, der dem Michel aus Lönnerberga das Moin erklärt hat. So hat jedenfalls dieser etwas dazu gelernt.

Lieber W*lfgang,

dass meine abschlagsfreie Rente nicht mit meinem 63. Geburtstag erreicht wird, ist mir auch klar und war auch nicht eine meiner Fragen.

Leider helfen mir auch Vermutungen "wohl auch, da vmtl. ALG gezahlt worden ist." nicht weiter, sondern nur fachliche belastbare Antworten.

Ich frage mich allerdings, ob Sie mir diesen Tipp:

"oder kontaktieren eine Beratungsstelle, die Ihnen die Bedingungen für die abschlagsfreie Rente vorliest :-)"

auch in einem persönlichen Gespräch gegeben hätten (besser nicht).

Naja, im Internet kommen die merkwürdigsten Typen zu Wort...

Verehrte Experten,

ich bin enttäuscht, dass Sie meine Fragen nicht vollständig (Anrechnung von Arbeitslosigkeit) beantworten konnten.

Hier:

www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/gesetzliche-rente/rente-ab63-so-wird-arbeitslosigkeit-angerechnet

können Sie ihr Fachwissen zu diesem Thema vervollständigen.

Wir man in diesem Forum Experte, wenn man möglichst viele Beiträge, unabhängig von der inhaltlichen Qualität, geschrieben hat?

Gruß

Michel

Der beste Experte nutzt leider nichts, wenn man so begriffstutzig ist wie Sie. Darüber sollten Sie sich besser mal Gedanken machen, statt hier unsinnig loszupoltern. Auf solche beratungsresistente Fragesteller wie Sie, kann jeder Berater verzichten. Treten Sie im persönlichen Beratungsgespräch auch so besserwisserisch auf, dann müssen Sie sich über entsprechende Reaktionen nicht wundern. Sie sind nicht der Nabel der Welt, auch wenn Sie das vielleicht glauben.
Fortitude oneam 30.12.2017 | 13:57
Hallo Michel, auch die merkwürdigsten Typen nach Ihrer Beschreibung, sind immer noch Menschen wie Sie und ich. Ich würde an Ihrer Stelle einfach mal auf die Antworten von W*lfgang und den Experten beherzigen. Dieses Forum ist ein öffentliches Forum ( es findet keine Registrierung) statt. Sie werden sehen es wird alles gut werden. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
W*lfgangam 30.12.2017 | 16:54
Zitat von Michel anzeigenausblenden
Michel schrieb

Hallo (hoffentlich auch für Michel aus Lönneberga verständlich),

ich hatte mir mehr von diesem Forum erhofft, wo hier doch

"Experten" zum Thema Rente am Werk sind.

Einen Termin bei der Rentenberatung habe ich natürlich schon lange vereinbart.

Wegen der knappen Termine dauert das aber noch Wochen. In diesem Forum habe ich mir vorher schon fachlich fundierte und belastbare Antworten erhofft.

Erstmal schönen Dank an NilsHolgersson, der dem Michel aus Lönnerberga das Moin erklärt hat. So hat jedenfalls dieser etwas dazu gelernt.

Lieber W*lfgang,

dass meine abschlagsfreie Rente nicht mit meinem 63. Geburtstag erreicht wird, ist mir auch klar und war auch nicht eine meiner Fragen.

Leider helfen mir auch Vermutungen "wohl auch, da vmtl. ALG gezahlt worden ist." nicht weiter, sondern nur fachliche belastbare Antworten.

Ich frage mich allerdings, ob Sie mir diesen Tipp:

"oder kontaktieren eine Beratungsstelle, die Ihnen die Bedingungen für die abschlagsfreie Rente vorliest :-)"

auch in einem persönlichen Gespräch gegeben hätten (besser nicht).

Naja, im Internet kommen die merkwürdigsten Typen zu Wort...

Verehrte Experten,

ich bin enttäuscht, dass Sie meine Fragen nicht vollständig (Anrechnung von Arbeitslosigkeit) beantworten konnten.

Hier:

www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/gesetzliche-rente/rente-ab63-so-wird-arbeitslosigkeit-angerechnet

können Sie ihr Fachwissen zu diesem Thema vervollständigen.

Wir man in diesem Forum Experte, wenn man möglichst viele Beiträge, unabhängig von der inhaltlichen Qualität, geschrieben hat?

Gruß

Michel

Hallo Michael, Sie sind _hier_ auf Vermutungen /Mutmaßungen /ich rate mal eben /interpretiere die _dünne_ Frage in Ihrem Sinne, beschränkt, da niemand hier Zugang zu Ihren persönlichen Versicherungsdaten und dem aktuellen Stand des Verfahrens hat. Insofern können Sie hier nicht eine allumfassende Antwort zu einer sehr speziellen Frage erwarten, die _nur_ im Detail _Ihrer_ Versicherungsbiographie zu klären ist - und ja, vorher kann man das klären /hinterfragen /wie wäre das ...quatschen Sie den örtlichen Berater dann bitte gerne voll - er wird es ungeachtet dessen hintenrum und geduldig lösen ...oooohmm :-) Was fachlich möglich war, wurde Ihnen oben bereits mitgeteilt - aber Sie haben ja bereits andere wichtige 'Quellen' für Ihre Frage erschlossen ...hmmm, dann wären Sie doch zufriedengestellt - oder? Nebenbei, hier geht es um rechtliche Beratung - die ziehen Sie nicht mal so nebenbei am nächsten Kaugummiautomat ab ...und erwarten dazu im Internet sicher keine Blanko-Scheck-Zusage für Ihre Anfrage, ohne sich ein klitzeklein wenig mehr Mühe zu machen - und die Kompetenz der DRV bereits vorher infrage zu stellen! Gruß w.
zeldaam 30.12.2017 | 17:20
Hallo Michel, eine „fachlich belastbare Antwort“ können Sie nur erwarten, wenn Sie auch konkrete, belastbare Angaben machen: Haben Sie in den 8 Kalendermonaten der Arbeitslosigkeit zwischen dem Ende der Berufsausbildung und dem Wehrdienst - Arbeitslosengeld I - Arbeitslosenhilfe oder - gar keine Sozialleistungen erhalten? Nur im ersten Fall ist diese Zeit auf die 45 Jahre anrechenbar. Quelle (falls auch Sie sich fachlich weiterbilden wollen: ) http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… MfG zelda
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