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Experten-Antwort

45 Beitragsjahre zur Rentenversicherung mit Minijob vollmachen?

von Mr. Rabe10.03.2024 | 06:03
1191 Ansichten
3 Antworten
Hallo, mir droht mit 59 Jahren die Arbeitslosigkeit. Mir würden dann bis zum erreichen meiner 45 Beitragsjahre zur Rentenversicherung noch ca. 15 Monate fehlen. In diesem Fall zählt die Arbeitslosigkeit ja dann leider nicht zu den Beitragsjahren hinzu. Ich hätte hierzu 2 Fragen. 1. Ich dürfte in der Arbeitslosigkeit ja dann 165€ im Monat im Nebenjob verdienen. Wenn ich von den 165€ den vollen Rentenbeitrag zur Rentenversicherung zahle, zählt dann trotz Arbeitslosigkeit dieser dann zum erreichen meiner 45 Beitragsjahre hinzu? 2. Kann ich nach meiner Arbeitslosigkeit dann einfach mit einem 520€ Job mit vollem Beitrag zur Rentenversicherung die mir fehlenden Monate zu meinen 45 Beitragsjahren damit vollmachen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.03.2024 | 12:53

Hallo Mr. Rabe,

 

dem Beiträgen von „Schade“ vom 10.03.2024 | 07:15 und „Kein Problem“ vom 10.03.2024 | 09:00 kann ich zustimmen.


 

2 Antworten

Schadeam 10.03.2024 | 07:15
Die Arbeitslosigkeit zählt nur in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn nicht bei 45 Jahren mit, also ab 63. Wenn Sie demnächst Arbeitslos werden , zählt es. Ihre Gedankenspiele zum Minijobs sind damit überflüssig, wären aber richtig.
Kein Problemam 10.03.2024 | 09:00
Mit jetzt 59 Jahren sind Sie also im Jahr 1964 (oder 1965) geboren. Sie erreichen also Ihre Regelaltersgrenze im Alter von 67 Jahren. Mit der speziellen rentenrechtlichen Wartezeit von mindestens 45 Jahren können Sie dann frühestens mit genau 65 Jahren in die abschlagsfreie "Rente für besonders langjährig Versicherte" gehen. Nur so am Rande: 0b es diese Rentenart in 5-6 Jahren überhaupt noch geben wird, ist dabei unklar. CDU, FDP und auch Teile der Grünen wollen diese Rentenart ja abschaffen. Wenn Sie also im Alter von 59 bis 63 Jahren noch arbeitslos sind und ALG1 bekommen, zählen diese Zeiten natürlich noch zu den 45 Jahren Wartezeit mit dazu. Einen zusätzlichen Minijob zu ALG 1 bräuchten Sie also in diesen 4 Jahren nicht machen wegen der Wartezeit. Erst die letzten beiden Jahren vor der Rente mit ALG1-Bezug zählen (in den meisten Fällen) nicht mehr zu den 45 Jahren mit hinzu. Davon unabhängig zählen Zeiten eines Minijobs mit Rentenversicherungspflicht als Pflichtbeitragszeiten und zählen damit ebenfalls zu den 45 Jahren. https://www.finanztip.de/arbeitslosengeld-nebenverdienst/…
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