Hallo!
Ja, da Sie bei weiterer Beschäftigung im August 2016 die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, können Sie mit 63 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen. Die Rente ist dann abschlagsfrei. (Sie könnten sogar schon mit 63 Jahren in Rente gehen, dann allerdings mit einem Abschlag von 10,2 % - was also weniger empfehlenswert ist).
Von den in der Rentenauskunft ausgewiesenen Beträgen müssen neben den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auch noch Steuern gezahlt werden. Die Steuer hängt von der Höhe Ihrer Rente und Ihren sonstigen Einkünften ab.