Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

45 Berufsjahre --Eintritt in die Rente

von Erwin Schriefer 19.01.2016 | 15:11
1703 Ansichten
3 Antworten
Hallo ! Ich arbeite seit dem 01.09.71 durchgängig. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich mit 63 Jahren+8 Montaten also ab Nov 2019 in Rente gehen könnte? Müsste ich dann einen Rentenabschlag in Kauf nehmen. Ursprünglich hätte ich bis 65 und 10 Monate arbeiten müssen. Sind in meinem Fall die von der Rentenanstalt mitgeteilten Beträge ok, oder muss ich von den ausgewiesenen Beträgen noch etwas abziehen? Vielen Dank für eine Info

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 19.01.2016 | 15:44

Hallo!

Ja, da Sie bei weiterer Beschäftigung im August 2016 die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, können Sie mit 63 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen. Die Rente ist dann abschlagsfrei. (Sie könnten sogar schon mit 63 Jahren in Rente gehen, dann allerdings mit einem Abschlag von 10,2 % - was also weniger empfehlenswert ist).

Von den in der Rentenauskunft ausgewiesenen Beträgen müssen neben den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auch noch Steuern gezahlt werden. Die Steuer hängt von der Höhe Ihrer Rente und Ihren sonstigen Einkünften ab.

Experten-Antwortam 19.01.2016 | 16:22

Der in der Renteninformation hochgerechnete Rentenbetrag bezieht sich immer auf eine Regelaltersrente und somit bei Ihnen auf einen Rentenbeginn mit 65 Jahren und 10 Monaten. In diesem Rentenbetrag ist eingerechnet, dass sie auch in der Zeit vom 63. Lebensjahr und 8 Monaten bis zum 65. Lebensjahr und 10 Monaten noch Beiträge zur Rentenversicherung einzahlen. Gehen Sie bereits mit 63. Jahren und 8 Monaten in Rente, wird die Rente entsprechend geringer ausfallen als in der Renteninformation, da weniger Beiträge vorhanden sind.

Wenn Sie am 01.03.1956 geboren sind, können Sie am 01.11.2019 in Rente gehen, ansonsten erst am 01.12.2019.

Gehen Sie erst am 01.04.2020 in Rente, können Sie noch bis 31.03.2020 Beiträge zahlen, die sich rentenerhöhend auswirken. Zu beachten ist, dass sich der Besteuerungsanteil von 78 % (bei Rentenbeginn im Jahr 2019) auf 80 % (bei Rentenbeginn im Jahr 2020) erhöht.

1 Antworten

Erwin Schriefer am 19.01.2016 | 15:53
vielen Dank... Das mit der Steuer und krankenversicherung war mir klar. Ich meinte, ob der in der Renteninfo ausgewiesene Betrag auch für den Eintritt mit 63, 8 gilt. (oder für 65,10) ? Außerdem noch die Frage 1.11.2019 als Renteneintritt oder 1.12.2019? ich bin im März 1956 geboren. Wie wirkt es sich aus, wenn ich erst ab 01.04.2020 in Rente gehe?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026