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Experten-Antwort

45 Berufsjahre --Eintritt in die Rente

von Erwin Schriefer 19.01.2016 | 15:11
1706 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Ich arbeite seit dem 01.09.71 durchgängig. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich mit 63 Jahren+8 Montaten also ab Nov 2019 in Rente gehen könnte? Müsste ich dann einen Rentenabschlag in Kauf nehmen. Ursprünglich hätte ich bis 65 und 10 Monate arbeiten müssen. Sind in meinem Fall die von der Rentenanstalt mitgeteilten Beträge ok, oder muss ich von den ausgewiesenen Beträgen noch etwas abziehen? Vielen Dank für eine Info

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo!

Ja, da Sie bei weiterer Beschäftigung im August 2016 die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, können Sie mit 63 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen. Die Rente ist dann abschlagsfrei. (Sie könnten sogar schon mit 63 Jahren in Rente gehen, dann allerdings mit einem Abschlag von 10,2 % - was also weniger empfehlenswert ist).

Von den in der Rentenauskunft ausgewiesenen Beträgen müssen neben den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auch noch Steuern gezahlt werden. Die Steuer hängt von der Höhe Ihrer Rente und Ihren sonstigen Einkünften ab.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Der in der Renteninformation hochgerechnete Rentenbetrag bezieht sich immer auf eine Regelaltersrente und somit bei Ihnen auf einen Rentenbeginn mit 65 Jahren und 10 Monaten. In diesem Rentenbetrag ist eingerechnet, dass sie auch in der Zeit vom 63. Lebensjahr und 8 Monaten bis zum 65. Lebensjahr und 10 Monaten noch Beiträge zur Rentenversicherung einzahlen. Gehen Sie bereits mit 63. Jahren und 8 Monaten in Rente, wird die Rente entsprechend geringer ausfallen als in der Renteninformation, da weniger Beiträge vorhanden sind.

Wenn Sie am 01.03.1956 geboren sind, können Sie am 01.11.2019 in Rente gehen, ansonsten erst am 01.12.2019.

Gehen Sie erst am 01.04.2020 in Rente, können Sie noch bis 31.03.2020 Beiträge zahlen, die sich rentenerhöhend auswirken. Zu beachten ist, dass sich der Besteuerungsanteil von 78 % (bei Rentenbeginn im Jahr 2019) auf 80 % (bei Rentenbeginn im Jahr 2020) erhöht.

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1 Antworten

Erwin Schriefer am 19.01.2016 | 15:53
vielen Dank... Das mit der Steuer und krankenversicherung war mir klar. Ich meinte, ob der in der Renteninfo ausgewiesene Betrag auch für den Eintritt mit 63, 8 gilt. (oder für 65,10) ? Außerdem noch die Frage 1.11.2019 als Renteneintritt oder 1.12.2019? ich bin im März 1956 geboren. Wie wirkt es sich aus, wenn ich erst ab 01.04.2020 in Rente gehe?
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