Hallo!
Ja, da Sie bei weiterer Beschäftigung im August 2016 die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, können Sie mit 63 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen. Die Rente ist dann abschlagsfrei. (Sie könnten sogar schon mit 63 Jahren in Rente gehen, dann allerdings mit einem Abschlag von 10,2 % - was also weniger empfehlenswert ist).
Von den in der Rentenauskunft ausgewiesenen Beträgen müssen neben den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auch noch Steuern gezahlt werden. Die Steuer hängt von der Höhe Ihrer Rente und Ihren sonstigen Einkünften ab.
Der in der Renteninformation hochgerechnete Rentenbetrag bezieht sich immer auf eine Regelaltersrente und somit bei Ihnen auf einen Rentenbeginn mit 65 Jahren und 10 Monaten. In diesem Rentenbetrag ist eingerechnet, dass sie auch in der Zeit vom 63. Lebensjahr und 8 Monaten bis zum 65. Lebensjahr und 10 Monaten noch Beiträge zur Rentenversicherung einzahlen. Gehen Sie bereits mit 63. Jahren und 8 Monaten in Rente, wird die Rente entsprechend geringer ausfallen als in der Renteninformation, da weniger Beiträge vorhanden sind.
Wenn Sie am 01.03.1956 geboren sind, können Sie am 01.11.2019 in Rente gehen, ansonsten erst am 01.12.2019.
Gehen Sie erst am 01.04.2020 in Rente, können Sie noch bis 31.03.2020 Beiträge zahlen, die sich rentenerhöhend auswirken. Zu beachten ist, dass sich der Besteuerungsanteil von 78 % (bei Rentenbeginn im Jahr 2019) auf 80 % (bei Rentenbeginn im Jahr 2020) erhöht.
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