Wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren mit Pflichtbeitragszeiten (ohne Arbeitslosigkeitszeiten) und Berücksichtigungszeiten erfüllt haben, können Sie einen Anspruch auf eine abschlagsfreie „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ nach Vollendung des 65. Lebensjahres geltend machen. Die Regelung ist nicht auf bestimmte Jahrgänge beschränkt.