Hallo rund22,
Ihre Informationen sind richtig. Auch wenn Sie bereits mit 61 Jahren 45 Beschäftigungsjahre erreicht haben, können Sie - nach dem neuen Gesetz - erst mit 64 Jahren und 6 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Das seit 1.7. geltende neue Rentengesetz sieht vor, dass Geburtsjahrgänge bis 1952 mit 63 Jahren abschlagsfrei Altersrente beanspruchen können, ab Jahrgang 1953 wird diese Altersgrenze pro Jahrgang um 2 Monate angehoben, so dass sich für Sie die Altersgrenze von 64 Jahren und 6 Monaten ergibt, auch wenn Sie bereits früher 45 Beschäftigungsjahre erreicht haben.