Guten Tag Johann 21,
die Zeit Ihres Krankengeldbezuges stellt eine Pflichtbeitragszeit da, die für die Wartezeit von 45 Jahren berücksichtigt wird.
Sollten Sie anschließend in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld beziehen, kann diese Zeit bei der Wartezeit nicht berücksichtigt werden. Ebenso können Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II nicht für die 45 Jahre berücksichtigt werden.
Noch fehlende Wartezeitmonate können noch durch eine geringfügige Beschäftigung zurückgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen