Hallo Michael,
bei dem Arbeitslosengeld I handelt es sich um eine Versicherungsleistung. Aus diesem Leistungsbezug kann die Agentur für Arbeit Sie nicht zu einer Antragstellung auf eine frühere Altersrente mit Abschlägen auffordern. Zu den weiteren Verfahrensabläufen der Agentur für Arbeit können wir in diesem Forum keine Antwort geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
User Michael, bin der Meinung den Sachverhalt neu zu überdenken.
Warum unbedingt die Altersrente für „besonders langjährig Versicherte“, wählen,
die man nicht vorzeitig in Anspruch nehmen kann und in Kauf nimmt, 5 Monate als Ausgleich
aus eigener Tasche zu finanzieren.
Mein Vorschlag:
1.die Altersrente für „langjährig Versicherte“ wählen, die im Folgemonat nach Ablauf der
Arbeitslosigkeit beginnen sollte.
2, den vorgesehenen Betrag für die Finanzierung der fehlenden 5 Monate bis zur ursprünglich
vorgesehenen Altersrente für „besonders langjährig Versicherte“ zur Verringerung der Minderung wegen vorzeitigem Rentenbeginn der Rente für „Langjährig Versicherte“ in die DRV einzahlen.
.
Lassen Sie sich dazu eine Proberechnung anfertigen.
.
Wenn ohnehin die Dauer der Leistungsgewährung von der Agentur für Arbeit zu Ende ist es keine Schwierigkeiten mehr geben. Auch sonst nicht. Ausgenommen, Sie würden erneut wieder Leistungen beanspruchen.
Das wird aber bei knapp 9 % Abschlag je nach Rentenhöhe recht teuer!
Das sind nicht nur 5 Monate * 0,3 %!!!
Man muss ja nicht den möglichen Gesamtbetrag einbezahlen, wenn überhaupt. Erst einmal erhöht noch das ALG die Rente (80% vom letzten Brutto) Und wenn man dann 1.000,00 EUR Rente hätte (ist leichter zu rechnen als 1431,16), dann wären es 90 EUR Abschlag. Hätte man also für fünf Monate 910,00 EUR, davon geht dann noch KV/PV runter, ca. 11%. Bleiben also netto ca. 815 EUR X 5 = 4075,00 EUR, auf die man 'verzichtet' und stattdessen eigenes Geld investiert, um die fünf Monte zu überbrücken. Und müsste sich für diese Zeit selbst KV versichern, den Beitrag trägt man komplett alleine (wieviel das genau ist weiß die zuständige Krankenkasse), wenn nicht gerade noch jemand da ist, der einen mit in der Familienversicherung unterbringt. ca. 100 EUR Abschlag auszugleichen kostet ca. 25.000,00 EUR. So richtig kann man die dann später nicht mehr steuerlich 'gewinnbringend' einsetzen, sollte also noch passieren, so lange es noch gutes Gehalt gibt. Aber dazu hat ein Steuerberater bestimmt tolle Ratschläge. Und wenn nicht alles schon bei vorgezogenem Rentenbeginn bezahlt ist, macht es sich auch erst bei der späteren Regalaltersrente bemerkbar. Vorher hat man trotzdem den niedrigeren Zugangsfaktor, auch auf das, was man erhöht, weshalb man etwas deutlich mehr als 9% ausgleichen muss, um wieder auf 100% Rente zu kommen. Und zahlt dann aber auf die erhöhte Rente dann auch wieder entsprechend mehr KV/PV. 25.000,00 durch 90 sind rund 23 Jahre, die man Rente beziehen müsste (Rentenanpassungen nicht berücksichtigt). Also ich würde mir ne Probeberechnung bei der DRV zum gewünschten Rentenbeginn erstellen lassen (also dort Termin vereinbaren, vielleicht sogar so, dass ich noch den für 2022 besonders günstigen 'Einkaufspreis für Abschläge' beanspruchen kann und auch noch Steuervorteile haben, denn in 2022 gibt's ja noch Gehalt). Und erst dann den Betrag abziehen, den ich ja mit der entsprechend früher erhaltenen Rente dann auch noch 'gespart' habe :-) Und falls noch ein Lottogewinn dazwischen kommt, der dann die 5 Monate easy überbrückt, dann nimmt man eben die vorgezogene Rente tatsächlich nicht (wird man nicht zu gezwungen, auch wenn man schon bezahlt hat, das Geld bekommt man aber nicht wieder) sondern nimmt dann trotzdem erst die Rente als 'besonders langjähriger' ohne Abschlag. Naja, eine Beratungsstelle kann 'dieses Gewirr' anhand der tatsächlichen Zahlen dann noch richtig hübsch verpacken und der Steuerberater aus der Nachbarschaft 'steuert' den Rest dazu bei. Achja, beim Arbeitsamt können zwar ein paar Bewerbungsgespräche anfallen, aber zu einer Rente mit Abschlag dürfen die einen nicht auffordern (das geht dann erst bei ALGII). Ein schönes Wochenende!2, den vorgesehenen Betrag für die Finanzierung der fehlenden 5 Monate bis zur ursprünglich vorgesehenen Altersrente für „besonders langjährig Versicherte“ zur Verringerung der Minderung wegen vorzeitigem Rentenbeginn der Rente für „Langjährig Versicherte“ in die DRV einzahlen. Lassen Sie sich dazu eine Proberechnung anfertigen. . Wenn ohnehin die Dauer der Leistungsgewährung von der Agentur für Arbeit zu Ende ist es keine Schwierigkeiten mehr geben. Auch sonst nicht. Ausgenommen, Sie würden erneut wieder Leistungen beanspruchen.Das wird aber bei knapp 9 % Abschlag je nach Rentenhöhe recht teuer! Das sind nicht nur 5 Monate * 0,3 %!!!
wenn Du 45 Jahre voll hast mit Arbeit, musst Du, wenn das Arbeitsamt von Dir Bewerbungen verlangt, Dich einfach etwas umstellen.
Du nimmst Deinen PC / die Zeitung / u schreibst Bewerbungen.
Machst auch, fall das überhaupt vorkommt auch mal Bewerbungsgespräche. Ist auch interessant !
Die schriftlichen Ablehnungen, legst Du ab.
Den Ordner mit Bewerbungen, legst Du dem Arbeitsamt vor.
Es fällt einem enorm schwer, wenn man immer gearbeitet hat dies so durchzuziehen.
So kommst Du zu 2 Jahren Arbeitslosengeld mit Versicherungsbeiträgen an die DRV.
Die Krankenkasse, wird versuchen, Dich dazu zu bringen einen Rentenantrag zu stellen. Lass Dich nicht darauf ein !! Nicht Du, mit 45 Versicherungsjahren ist der Betrüger, es sind diese verdammten Brüder.
Zahle wenn möglich, freiwillig zusätzlich Beiträge ein. Hilft auch bei der Steuer. Gutes Gelingen.
Mir wollten diese " Vereine" dies System nach 48 Versicherungsjahren so aufzwingen. Ein pervertiertes System nach langer Berufszeit.
wenn Du 45 Jahre voll hast mit Arbeit, musst Du, wenn das Arbeitsamt von Dir Bewerbungen verlangt, Dich einfach etwas umstellen.
Du nimmst Deinen PC / die Zeitung / u schreibst Bewerbungen.
Machst auch, fall das überhaupt vorkommt auch mal Bewerbungsgespräche. Ist auch interessant !
Die schriftlichen Ablehnungen, legst Du ab.
Den Ordner mit Bewerbungen, legst Du dem Arbeitsamt vor.
Es fällt einem enorm schwer, wenn man immer gearbeitet hat dies so durchzuziehen.
So kommst Du zu 2 Jahren Arbeitslosengeld mit Versicherungsbeiträgen an die DRV.
Die Krankenkasse, wird versuchen, Dich dazu zu bringen einen Rentenantrag zu stellen. Lass Dich nicht darauf ein !! Nicht Du, mit 45 Versicherungsjahren ist der Betrüger, es sind diese verdammten Brüder.
Zahle wenn möglich, freiwillig zusätzlich Beiträge ein. Hilft auch bei der Steuer. Gutes Gelingen.
Mir wollten diese " Vereine" dies System nach 48 Versicherungsjahren so aufzwingen. Ein pervertiertes System nach langer Berufszeit.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.