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Experten-Antwort

45 Jahre voll - mit 61 in Rente

von Angelika03.03.2016 | 21:08
1963 Ansichten
4 Antworten

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Ich bin 1954 geboren und habe nun meine 45 Jahre voll. Also besteht die Möglichkeit mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Wie verhält es sich jedoch wenn ich mich entscheide jetzt in Rente zu gehen? Werden hier für jeden Monat 0,3 Prozent in Abzug gebracht? Bis 63 sind es noch 20 Monate. Also 20 x 0,3= 6 Prozent. Ist diese Rechnung so richtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Angelika,

Ihre Berechnung ist nicht richtig.

Aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass Sie vor dem 01.01.2007 keinen Altersteilzeitvertrag unterschrieben haben.

Da in diesem Fall kein Vertrauensschutz besteht, ergeben sich für Sie folgende Möglichkeiten:

Regelaltersrente:

Die Regelaltersrente können Sie nach Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monaten (Regelaltersgrenze) in Anspruch nehmen (kein Abschlag).

Altersrente für langjährig Versicherte:

Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie nach Vollendung des 63. Lebensjahres mit 9,6 % Abschlag in Anspruch nehmen. Abschlagfrei kann die Rente erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen:

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie nach Vollendung des 60. Lebensjahres und 8 Monaten mit 10,8 § Abschlag in Anspruch nehmen. Abschlagfrei kann die Rente erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 8 Monaten in Anspruch genommen werden.

WICHTIG:

Voraussetzung für diese Altersrente ist es, dass Sie bei Beginn der Rente einen Ausweis für schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von mind. 50) haben.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte:

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 4 Monaten in Anspruch nehmen (kein Abschlag).

Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente ist NICHT möglich.

Eine entsprechende Aufstellung über die Altersrenten können Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger in Form einer Rentenauskunft anfordern.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 03.03.2016 | 21:24
Nein diese Rechnung geht so nicht auf. Die AR für bes. langj. Versicherte (45 Jahre) kann der Jahrgang 54 erst mit 63+4 in Anspruch nehmen - da gibt es keinen Vorbezug. Mit 63 geht dies auch nicht, mit 63 ginge die AR für langjährig Versicherte mit 9,6% Abschlag. Mit 61 oder auch mit 62 könnten Sie allenfalls dann in Rente gehen wenn Sie mindestens 50% schwerbehindert sind, diese Rentenart ist bei Jg 54 ab 60+8 Monaten möglich. Das alles können Sie in einer aktuellen Rentenauskunft nachlesen.
DIE LEBERam 04.03.2016 | 09:22
Die Leber wächst mit ihren Aufgaben!
Herz1952am 04.03.2016 | 08:28
45 Jahre Voll, was macht die Leber?
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