Hallo Paul,
nach Ihrer Beschreibung und mit aller gebotener Zurückhaltung sollten die 45 Jahre im Sept. 2021 erfüllt sein.
Insofern scheint die Auskunft der Beratungsstelle korrekt und zielführend.
Da sie die bedeutsamen rechtlichen Komponenten verstanden haben (Job zählt, Transfergesellschaft zählt, AloGeld 1 zählt auch, wenn es nicht in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn liegt), scheint die Angelegenheit klar.
Wo sie da jetzt eine weitere (andere) Version her haben, die scheinbar für ihre Irritationen bzw. ihre Verunsicherung verantwortlich ist, vermag ich nicht zu sagen.
Die Aussagen der Beratungsstelle können jedoch bestätigt werden