Hallo Lothar,
die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie erst ab 63 Jahren und 8 Monaten abschlagsfrei erhalten, insoweit ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte günstiger, da sie diese früher abschlagsfrei beziehen können (63 Jahre + 4 Monate).
Im Gegensatz zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen aber auch vorzeitig in Anspruch nehmen. Für jeden Monat, den Sie vor dem 63. Lebensjahr und 8 Monaten die Rente beziehen, wird allerdings ein Abschlag von 0,3 % berechnet. Zudem müssten Sie wohl mit Ihrem Arbeitgeber Ihren Altersteilzeitvertrag ändern.