Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

45 Jahre, wann erreicht

von Fawn21.06.2024 | 21:29
440 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, Eine Frage zur Rentenauskunft. Diese gibt an, dass die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht erreicht werden kann. Daten dazu: 5. Februar 1980 geboren 261 Monate Beitragszeit 66 Monate Anrechnungszeit Beiträge bis 31.12.2023 berücksichtigt Man benötigt: 45 Jahre x 12 Monate = 540 Monate Es zählen: 261 Monate Bestand 01.01.2024-28.02.2045 = 20x12 + 3 = 243 Monate => 243+261 = 504 Monate 8 Monate werden noch nachgezahlt für Schulzeiten (>18 Jahre Pflichtbeitragszeit erfüllt): 504+8 = 512 Monate Fehlen noch 540 - 512 Monate = 28 Monate womit ich aber älter als 67 wäre und daher die besondere Langjährigkeit nach dem Regel-Renteneintrittsalter von 67 Jahren liege, d.h. die besondere Langjährigkeit greift tatsächlich nicht. Die Zeiten ab dem 24ten Lebensjahr sind mit Pflichtbeitragszeiten belegt, davor Abitur und Studium. Ist die Rechnung so korrekt? Weitere Nachzahlungen zur Erhöhung der Anrechnungsjahre jenseits 16/17 sind nicht möglich, oder? Somit bliebe die Rente nach 35 Jahren mit Abschlag ab 63? Danke schön! Fawn

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Fawn,

diese Frage kann hier im Forum nicht beantwortet werden, da nicht unbedingt alle Beitragszeiten für diese Wartezeiten angerechnet werden können (z. B. wurden ein paar Jahre Beiträge von der Arbeitsangentur bei Bezug von ALG II gezahlt, die nicht berücksichtigt werden). Anrechnungszeiten werden in der Regel nicht berücksichtigt. In Ihrer Rentenauskunft steht aber im Bescheid unter Buchstabe J (Seite 5, 6 oder 7) wieviel Monate zur Wartezeiterfüllung noch fehlen, falls die Wartezeit noch vor Erreichen der Regelaltersgrenze überhaupt noch erfüllt werden kann.

Kann diese Wartezeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr erfüllt werden, bleibt Ihnen ggf. nur eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Berateram 21.06.2024 | 21:32
Bis Sie dran sind, wird es diese besondere Rentenart vermutlich gar nicht mehr geben. Im Übrigen lässt man sich diese Berechnungen in einem persönlichen Beratungsgespräch und nicht in einem anonymen Forum erläutern.
Alles korrekt!am 21.06.2024 | 21:46
Sie haben alles wunderbar selber erkannt und analysiert. 45 Beitragsjahre vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze sind nicht erreichbar.
Dawnam 21.06.2024 | 21:47
Wenn Sie zum gleichen Ergebnis kommen wie Ihre Rentenauskunft, was haben Sie dann noch für Fragen? Im Übrigen scheint es weitgehend sinnlos, sich über das Rentenrecht nach dem Hahr 2045(!) Gedanken zu machen. Denn bis dahin werden die Renteneintritts-Regeln mit Sicherheit anders aussehen als heute.
Schadeam 22.06.2024 | 05:37
Wer bis 24 studiert hat, kann 45Arbeitsjahre frühestens mit 69 erreicht haben, oder auch mit 68 falls er das eine Jahr zwischen 16 und 17 nachzahlt. Mehr an Nachzahlung für Studienzeiten geht nicht. Damit ist die Aussage der Rentenauskunft richtig. Aber das gleiche wurde schon vor einigen Tagen gefragt.
ThomasRam 23.06.2024 | 09:27
Ja, nach aktuellen Gesetzen und Regelungen. Für die Nachzahlung haben Sie nur noch Zeit bis Alter 45 ("Vollendung des 45. Lebensjahres"). Ansprüche rechtzeitig sammeln schadet ja kaum. Ob das später noch geht und was man in 20 Jahren noch davon hat, kann keiner vorhersagen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026