Guten Morgen Fawn,
diese Frage kann hier im Forum nicht beantwortet werden, da nicht unbedingt alle Beitragszeiten für diese Wartezeiten angerechnet werden können (z. B. wurden ein paar Jahre Beiträge von der Arbeitsangentur bei Bezug von ALG II gezahlt, die nicht berücksichtigt werden). Anrechnungszeiten werden in der Regel nicht berücksichtigt. In Ihrer Rentenauskunft steht aber im Bescheid unter Buchstabe J (Seite 5, 6 oder 7) wieviel Monate zur Wartezeiterfüllung noch fehlen, falls die Wartezeit noch vor Erreichen der Regelaltersgrenze überhaupt noch erfüllt werden kann.
Kann diese Wartezeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr erfüllt werden, bleibt Ihnen ggf. nur eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung