Hallo Johann,
als Vertreter der Rentenversicherung (die die Gesetze nicht macht, sondern ausführt) kann ich nur soviel sagen: Nach derzeitigem Stand kann man (sofern man nicht schwerbehindert ist) nur dann eine Rente ohne Abschläge erhalten, wenn man 65 ist. Jetzt wird diese Grenze von 65 auf 67 angehoben und nur für diese Anhebung soll sozusagen als besondere Vertrauensschutzregelung gelten, dass der Personenkreis mit mind. 45 Jahren davon ausgenommen wird. Würde man die ungeminderte Rente ab dem 45. Lebensjahr zulassen, ohne eine Altersgrenze zu beachten, würde dies ja einer Ausweitung der Leistungen der RV gleichkommen - und das Altersgrenzen-Anpassungsgesetz soll doch gerade die steigenden Ausgaben in der Zukunft begrenzen.