Wenn künftig die Regelaltersgrenze von 65 auf 67 angehoben wird, dann wird es möglich sein, mit 65 (!!) und 45 Arbeitsjahren abschlagfrei in Renten zu gehen (sogenannte Altersrente für besonders langjährige Versicherte).
In allen anderen Fallkonstellationen führen 45 Arbeitsjahre nicht zur Abschlagfreiheit - die Abschläge sind rechtens.
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