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45 Versicherungsjahre

von hpr23.03.2009 | 22:58
1826 Ansichten
7 Antworten
Ist ein Rentenabschlag bei 45 Versicherungsjahren rechtens ?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 24.03.2009 | 07:57

Wenn künftig die Regelaltersgrenze von 65 auf 67 angehoben wird, dann wird es möglich sein, mit 65 (!!) und 45 Arbeitsjahren abschlagfrei in Renten zu gehen (sogenannte Altersrente für besonders langjährige Versicherte).

In allen anderen Fallkonstellationen führen 45 Arbeitsjahre nicht zur Abschlagfreiheit - die Abschläge sind rechtens.

6 Antworten

Wolfgangam 23.03.2009 | 23:08
Irrte Einstein, e=mc2 ? Da traut sich noch kein Bundesgericht ran, versuchen Sie es zum 45. Mal ... ;-) Gruß w.
Holgeram 24.03.2009 | 07:53
Ja, er ist rechtens.
hpram 24.03.2009 | 13:49
Ich danke Ihnen für Ihre Auskunft.
Wolfgangam 26.03.2009 | 19:50
...zu meiner 'etwas' flapsigen Anwort ;-) Ob die 45 Beitragsjahre schon vor Erreichen des 65. Lebensjahres auch zu einem ungekürztem Rentenzugang führen könnten (Altersrente an besonders langjährig Versicherte), kann heute noch gar nicht beurteilt werden. Diese Altersrente tritt erst 2012 in Kraft, Klagen dagegen bei 'vorzeitiger' Antragstellung gibt es noch nicht. Abwarten, es wird sich sicher ein 'Verband' finden, der sich der Sache annimmt ;-) Nach den bisherigen Entscheidungen zu den Abschlägen sehe ich keine Chance ... Gruß w.
Richteram 27.03.2009 | 08:23
Es wird gerantiert wieder Klagen geben, da können Sie sicher sein.Es klöagt doch jeder gegen alles in diesem Ländle :-)) Ich frage mich nur, wie man immer darauf kommt, das 45 Jahre ausreichend sind, um abschlagsfrei in Rente zu gehen, egal wie alt man ist????Steht das irgendwo geschrieben???
Wolfgangam 27.03.2009 | 11:08
Hallo Richter, > (...) egal wie alt man ist????Steht das irgendwo geschrieben??? Die 'aktuelle Fassung' des § 38 SGB VI lautet: weggefallen. Fassung ab 01.01.2012: § 38 SGB VI - Altersrente für besonders langjährig Versicherte Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie 1. das 65. Lebensjahr vollendet und 2. die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben. Es steht eben nirgendwo - nicht mal ansatzweise - geschrieben. Zur der irrigen Annahme, dass allein 45 Jahre reichen würden, trug nicht zuletzt auch ein großes deutsches Nachrichtenmagazin bei, das ein Urteil des BVerfG zu einem ganz anderen (längst abgeschlossenen) Personenkreis (vor Jg. 42 geboren) fehlinterpretierte. Jede geschrieben/gesprochene Information zu dieser künftigen Rentenart kann nur mit der deutlichen Einleitung beginnen "Wer MINDESTEN 65 JAHRE alt ist und ..." Wenn der Zuhörer/Leser allerdings erst bei den folgenden "45 Jahren" aus seiner Verständnislethargie erwacht ... ;-)) Persönliche Meinung: Wenigsten zu den Arten der 45 'Beitrags'Jahre wird es ganz sicher Zoff geben. Gruß w.
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