Hallo priwi20,
soweit Sie nicht schwerbehindert sind (hier wäre ab dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt eine ungekürzte Rente möglich) sind die Angaben von Rentendoc zutreffen.
Hallo Flipper,
die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben, wurde für die Jahrgänge 1947 und jünger eingeführt, damit dieser Personenkreis aufgrund der langen Berufstätigkeit nach Vollendung des 65. Lebensjahres die Möglichkeit hat, eine abschlagfreie Rente in Anspruch nehmen zu können.
Ein früherer Rentenbeginn aufgrund dieser Wartezeit ist nicht möglich.
Ohne Besonderheiten ist ansonsten der Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte nach Vollendung des 63. Lebensjahres aufgrund einer Wartezeit von 35 Jahren möglich.
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