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45 Versicherungsjahre - aber keine Rente vor 65?

von christel28.07.2009 | 13:53
2953 Ansichten
26 Antworten
Ich habe seit meiner Lehre im Jahre 1965 bis heute (mit nur kurzen Unterbrechungen um die Geburt der 4 Kinder) durchgehend gearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt. Eine Rente vor dem 65. Lebensjahr (selbst mit Abschlägen) sei aber nicht möglich, weil die BfA nur bis 1990 (also zu wenige Jahre?) Beiträge erhielt. Ist die erteilte Auskunft richtig und wie begründet sie sich? Anmerkung: 1990 wechselte ich in ein berufständisches Versorgungswerk für Apotheker, das bis heute meine RV-Beiträge einzieht.

4 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 28.07.2009 | 15:39

Den bisherigen Beiträgen kann ich zustimmen.

Zur Ergänzung jedoch Folgendes:

Des Rätsels Lösung liegt bei Ihnen darin, dass Sie zu zwei vollkommen verschiedenen Versorgungsträger (gesetzliche Rentenversicherung und berufständiges Versorgungswerk) Beiträge gezahlt haben bzw. noch zahlen. Die jeweiligen Beiträge bzw. Beitragsjahre für die Wartezeiterfüllung der Altersrente können nicht addiert werden. Dafür erhalten Sie später aber Renten aus beiden Versorgungssystemen.

Moderatoren-Antwortam 30.07.2009 | 10:51

Noch einmal: Die beiden Versorgungssysteme (gesetzliche Rentenversicherung und be-rufsständische Versorgung) sind jeweils eigenständig und somit in ihren Entscheidungen nicht voneinander abhängig. Fragen zur berufsständischen Versorgung richten Sie daher bitte an den Träger dieser Einrichtung; sie können innerhalb dieses Forums nicht geklärt werden.

Moderatoren-Antwortam 31.07.2009 | 12:08

Bis zum Ablauf des Monats, in dem der Berechtigte die Regelaltersgrenze erreicht, gelten die allgemeinen Hinzuverdienstgrenzen. Das aber heißt, dass derjenige der eine Vollrente wegen Alters bezieht, bis dahin rentenunschädlich nur bis zu einem Betrag von 400 Euro monatlich hinzuverdienen kann. Die diesbezüglichen Einschränkungen entfallen mit Beginn des Folgemonats, so dass dann unbegrenzt hinzuverdient werden kann, ohne dass sich dies auf den Anspruch auf Altersrente auswirkt.

Moderatoren-Antwortam 31.07.2009 | 10:15

Mir ist - und sehen Sie mir dies bitte nach - nicht klar, worauf Ihre Frage konkret zielt. Denn abschlagsfrei kann eine Altersrente doch nur gezahlt werden, wenn sie nicht vorzeitig in Anspruch genommen wird. Dies aber setzt selbstverständlich voraus, dass derjenige, der die Altersrente in Anspruch nehmen will, die für die jeweilige Altersrente maßgebliche Altersgrenze erreicht hat. Wenn nicht, ist ab einem in Abhängigkeit von der jeweilgen Altersrentenart zu bestimmenden Lebensalter eine vorzeitige Inanspruchnahme möglich. Als Ausgleich für die dann längere Rentenbezugsdauer wird aber für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme ein Rentenabschlag von 0,3 % berechnet.

22 Antworten

Vorsichtam 28.07.2009 | 14:42
Eine Rente vor 65 (der entsprechendes angehobenes Lebensalter) ist nicht möglich, wenn Sie keine 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben. Altersrente für Frauen scheidet wohl aus, da Sie wohl keine 121 Monate Beiträge wegen Beschäftigung nach dem 40.Lebensjahr in der gRV haben oder vielleicht auch sogar nicht vor 1952 geboren sind.
Rentendocam 28.07.2009 | 14:40
Die erteilte Auskunft ist natürlich vollkommen richtig. Sie erfüllen keine Voraussetzung für irgendeine Art vorgezogener Altersrente. Die Vorraussetzungen für die - - Altersrente für Frauen finden sie im §237a SGB VI Altersrente nach Arbeitslosigkeit finden sie im § 237 SGB VI - Altersrente für langjährig Versicherte im § 236 SGB VI Altersrente für Schwerbehinderte Menschen im § 236a SGB VI Dort finden sie die Begründungen, in Form der VOrraussetzungen die sie nicht erfüllen.
Rettungssanitöteram 29.07.2009 | 14:19
Man n stelle sich vor,dieser Doc hätte sein Erklärung in der Reinschrift deutsch geschrieben und viele mehr hätten es verdstanden. Unglaublichhhhhhh
Hmmmam 29.07.2009 | 14:54
Was bringt es denn hier, wenn man Paragraphen abschreibt ???? Der Verweis auf die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sollte den durchschnittlich begabten User nicht überfordern....
Rentendocam 29.07.2009 | 14:56
Hm,also christel wollte in Ihrer Frage wissen, wie sich die Antwort begründet. Und die Begründung für den Anspruch, oder nicht Anspruch steht nunmal im Gesetz und nicht im Micky Maus Heft ;-)
christelam 30.07.2009 | 09:33
Ich danke den (offenen und verdeckten)Experten und den normalen Usern. Ihre Beiträge bilden einen Konflikt ab, den auch ich empfinde: Als Jahrgang 1948 war und bin ich ein idealer und seltener Einzahlertyp für Kassen: Seit 16 beitragspflichtig, 4 Kinder, so gut wie nie krank gewesen ... Aber ein Gesetz, das ein solches kassenfreundliches Erwerbsleben honoriert, gibt es nicht! Habe ich an die Experten noch die Frage: Beteiligt sich die BfA bloß nicht an einer Abschlagsrente mit z.B 63 (wenn ich von 63 bis 65 von der anderen Rente leben wollte) - oder ist die BfA generell der "Einschalter" für den Beginn auch anderer Renten und würde das blockieren?
Mikkyam 30.07.2009 | 11:06
Können Sie diese Ausführung auch in verständlichem Deutsch wiederholen?Übriegens!Ein Mickyheft ist ja relativ lustig.Aber das deutsche Gesetz ist nein- kein- Witz.Aber teilweise zum totlachen.Man versteckt so gut es geht alles hinter §.Und der deutsceh Michle nimmts halt so hin.
Hmmmam 30.07.2009 | 11:57
"Hm,also christel wollte in Ihrer Frage wissen, wie sich die Antwort begründet. Und die Begründung für den Anspruch, oder nicht Anspruch steht nunmal im Gesetz und nicht im Micky Maus Heft ;-)" Also in verständlicherem Deutsch geht es wohl kaum noch.... P.S. Der "deutsche Michel" sollte eigentlich in der Lage sein, einfachste Voraussetzungen (wie in den von Rentendoc zitierten Paragraphen) aus einem Gesetzestext zu lesen.
Michelam 30.07.2009 | 12:40
Ich arbeite auch gerne bis 67 oder 69 an mir solls net liegen.Merkel befiehl ich folge dir!Wir werden ja wohl nicht umsonst als Miche betitelt.Sie haben aber recht.Der Michel sollte das vetstehen.Schließlich ist der Michel der Erfinder der Beamtensprache.
Rentendocam 30.07.2009 | 13:12
Also ob die deutschen Gesetze zum totlachen sind ist eine Diskussion die man lieber in der kneipe um die Ecke führen sollte, nach 10 Bier. Die Frage von Christel war, wie sich diese Aussagen über den Rentenanspruch begründen. Und diese Begründungen stehen nun mal im Gesetz. Die Frage nach der Begründung ist somit erschöpfend beantwortet. Das Anspruchsvoraussetzungen für Renten schwer zu verstehen sind, ist Ihre Meinung. Daher für sie ganz einfach Altersrente für Frauen Geburt bis 31.12.1951 Vollendung des 60. Lebensjahres nach der Vollendung des 40. Lebensjahres noch 121 Monate Pflichtbeiträge Erfüllung der Wartezeuit von 15 Jahren ( 15 Jahre Arneiten oder Bezug von Arbeitslosengeld z.B ) Altersrente für langjährig Versicherte Vollendung des 63 Lebensjahres Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren ( entweder durch Arbeiten, Schulbesuch nach dem 17. Lebensjahr,Arbeitslosigkeit z.b ) Ich hoffe das es nun auch für Sie verständlich ist. P.S: Micky schreibt sich mit "c" ;-)
Mikkyam 30.07.2009 | 13:51
Wie ich Mikky schreibe lass ich mir von einem § Reiter nicht sagen.Mikky ist auch ein Name für Katzen.Aber egal.Seltsam,daß die guten Deutschen wenn man ihre Gesetze und § angreift immer gleich mit der Kneipenstory kommen.Eher sitzen doch die besoffenen in den Ämtern. Bundeswehr:Bei Einbruch der Dämmerung ist mit Dunkelheit zu rechnen.Sollte die Tiegfe des Wassers mehr als 80cm betragen so hat der Soldat selbstständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen.Diese Reihe läßt sich tausendfach weiter führen.Bis zu Ihrem geliebten SGB usw.Auch Frau Schmidt die Ulla hat sich mit ihrer Reise gen Spanien nur an die geltenden Gestze und Vorschriften gehalten hinter denen sie sich jetzt versteckt.Das ist also für den "Rentendoc" Kneipengeschwätz?Warum tut sich der Michel so schwer diesen Blödsinn auch so zu nennen?Darf das der Michel denn nicht?Wir könnnen noch etwas von den Franzosen lernen.
Rentendocam 30.07.2009 | 14:02
Wo die besoffenden sitzen, kann sich jeder nach Studium Ihres Beitrags zweifelsfrei ausmalen. Es sind nicht meine geliebten Gesetz,sondern es sind Gesetze die für alle gelten. Ich bin auch kein Fan von vielen Gesetzen, aber durch "rumlaufen und Autos anzünden" kann man sicherlich nicht erreichen, das man ohne Abschläge in Rente gehen kann. Zum Glück nicht. In diesem Sinne, Prost, auch an die Stammtischkollegen!!
Hmmmam 30.07.2009 | 14:11
Genau, von den Franzosen, was den z.B. ? Wie man in den Vorstädten randaliert ? Wie man Manager lyncht ? Wie man ein BlingBling-Präsident wird ? Anstatt sich ständig über die deutsche Bürokratie zu beschwerne sollten sie vielleicht mal darüber nachdenken, wie es in Ländern ohne eben diese zu geht... Aber soweit reicht es bei manchen nicht, die motzen halt einfach lieber nur.
Rentendocam 30.07.2009 | 14:39
Ok, belassen wir es dabei. Ich hoffe , das ich eines Tages auch noch aufwachen werde. Und ich hoffe das bei Ihren Stammtischkumpanen jemand dabei ist, der in der Schule war und dabei Rechtschreibung un Kommasetzung gelernt hat, der könnte sie nämlich in die Geheimnisse der Grammatik einweihen ;-)) Sie werden sehen, ist gar nicht so schwer.
Mikkyam 30.07.2009 | 14:26
also entweder sind Sie furchtbar jung oder furchtbar alt.Warum setzen Sie Widerstand gleich mit Gewalt? Hat hier jemand etwas von anzünden oder zuschlagen gesprochen?Es soll auch verbalen Widerstand geben.Aber wie gesagt der Michel nimmts halt lieber hin.Sind Sie Beamter und dürfen daher nicht anders oder können Sie nicht anders.Und Ihren Traum vom Gesetz das für Alle gleich ist hat sich doch dieser Staat schon lange verabschiedet.Oder wie wie ist das mit diesen Zumwinkels und Konsorten sonst zuverstehen?Polemik!Na klar.Aber es ist halt nun mal so in diesem unsrem Lande.Zu Kohlzeiten galten wir als Bananenrepublick.Und heute?Wir lachen über die Afrikanischenländer und ihre Politik.Wir sollten uns mal selber betrachten.Ein Land das nicht in der Lage ist zu sagen wir befinden uns im Krieg ist ein Witz.Aber gut lieber Doc schlafen Sie weiter auch Sie werden eines Tages geweckt werden.
Au Backeam 30.07.2009 | 14:35
Wovon sind Sie denn übrieg geblieben?Ein ganz verwirrter Geist schwebt hier mit Ihnen durch den Raum.Lädner ohne Bürokratie?Na bestens.Das Beamtentum hat diese Land schon einmal in seine tiefste Kriese gestürzt.Das solle man nicht vergessen.Setze einem Deutschen ne Dienstkappe auf und er wächst über sich hinaus.Die nicht motzen heisen hier hmmm und nehmen allses hin.Aber hinter verschlossener Tür wird dann gemotzt.Übriegens wollten Sie in der von Ihnen geschmähten Vorstadt in Frankreich oder in Ossiland leben?Na dann aber viel Spass.
augustam 30.07.2009 | 14:24
Heißt das dann mit oder ohne Abschlag von 0,3 % pro Monat. Wie sieht das bei 45 Beitragsjahren aus? Kann man dann so zu sagen jederzeit ohne Abschlag in Rente gehen, wenn die Voraussetzung des Geburtsjahrganges stimmt, also vor 1951?
Mikkyam 30.07.2009 | 15:18
Armer Geist.Aber alles beantwortet.Danke!Wenn man so nicht kann dann halt so.Herr Lehrer.Sie sind ein guter Vertreter Ihrer Zunft.
Hmmmam 30.07.2009 | 15:49
Sehen sie, ich wußte, dass es bei Ihnen nicht zum weiterdenken reicht, sie motzen nur... Sie schmeißen hier sachen durcheinander, von denen sie anscheinend keine Ahnung haben, niemand sprach bisher vom Beamtentum... Außerdem halte ich es für gelinde gesagt sehr gewagt, das Beamtentum für die tiefste Krise dieses Landes (sofern wir von der selben Krise sprechen) verantwortlich zu machen, aber das mit dem Denken hatten wir ja oben bereits...
Preusensgloriaam 31.07.2009 | 09:31
Antwort:Preusensgloria
augustam 31.07.2009 | 10:34
Danke - dies ist auch meine Auslegung der entsprechenden §§. Kollegen hatten nämlich behauptet, sobald man 45 Versicherungsjahre erfüllt hat, könne ab diesem Zeitpunkt (auch zum Beispiel mit 63) ohne den 0,3%igen Abschlag in Rente gehen. Ich denke, diese besondere Vertrauensschutzregelung besagt lediglich, dass bestimmte Jahrgänge bereits mit 65 ohne Abschlag Regelaltersrente beziehen können, obwohl sie nach der Erhöhung des Rentenalters noch einige Monate länger arbeiten müßten. Dazu dann noch eine Frage: wie sieht es in solchen Fällen eigentlich mit der Hinzuverdienstgrenze und den Beiträgen zur den Sozialversicherungen RV / KV /AV aus?
Ah jaam 31.07.2009 | 10:28
Aha.Und nun?
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