Die Versicherungspflicht aus dem Minijob macht nur Sinn, wenn Sie einen Nutzen aus Ihrer Beitragsleistung ziehen können.
Die Erwerbsminderungsrente wird regelmäßig mit einer Zurechnungszeit berechnet, deren Wert den Gegenwert der Beiträge überlagern dürfte.
Wir empfehlen, sich dazu mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen, um eine Auskunft im Einzelfall zu erhalten.