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Experten-Antwort

450 Euro ab 2013 auch bei Rente wegen voller Erwerbsminderung

von rafael08.07.2016 | 11:58
1092 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich habe im Forum diese Aussage von einem Experten gelesen: "Ja, die monatlichen Hinzuverdienstgrenzen sollen für Renten wegen voller Erwerbsminderung von 400 Euro auf 450 Euro angehoben werden,"und würde gerne wissen, ob das immer noch aktuell ist und wieviel mir dann von den 450€ wieder abgezogen wird!?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo rafael,

die Hinzuverdienstgrenze von 450 € bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt weiterhin. Sofern Sie auf die Versicherungspflicht bei geringfügiger Beschäftigung verzichtet haben, wird Ihnen nichts abgezogen.

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3 Antworten

Nahlaam 08.07.2016 | 12:24
Die 450 € als Hinzuverdienst pro Monat sind noch aktuell. Bei Verzicht auf den Beitrag zur Rentenversicherung und Übernahme der pauschalen Abgaben für KV/PV wird davon nichts abgezogen. Zweimal im Jahr können Sie sogar bis zu 900 € rentenunschädlich dazu verdienen.
Wegfallam 08.07.2016 | 12:37
Den Abzug können Sie hier nachlesen, sofern keine Versicherungsfreiheit besteht https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_… Die 450,- EUR-Grenze gilt noch immer.
rafaelam 11.07.2016 | 19:31
Vielen Dank für die Info an alle die mir geantwortet haben. Aufgrund des zusätzlichen SGB12 wird mir ja trotzdem geld abgezogen. Daran habe ich gar nicht gedacht. Ich glaube, das verhält sich genauso wie bei Harz4.
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