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Experten-Antwort

450 Euro Beschäftigung

von Sofie25.02.2016 | 21:24
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2 Antworten

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bin zur zeit arbeitslos ohne leistung beim arbeitsamt gemeldet, damit keine lücke beim rentenverlauf entstehen (diesbezüglich ist alles geklärt und die monate der arbeitslosenmeldung ohne leistung zählen mit). Jetzt habe ich ein angebot zur schulbegleitung erhalten und würde wöchentlich 11,5 stunden arbeiten können zu ca. 9 Euro die stunde (60minuten). da in den Schulferien keine stunden sind, gibt es auch kein geld. es würde also monatlich nie mehr als 450 euro werden. meine frage an sie: kann ich mich am arbeitsamt abmelden und würden mir dadurch nachteile entstehen? was ist mit dem monat august? müsste ich mich extra für diesen monat wieder anmelden, um ja keine lücke zu bekommen? wird automatisch aufgestockt zur rentenvesicherung oder müsste ich das extra beantragen ? liebe grüße und danke sofie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bevor Sie sich bei der Agentur für Arbeit abmelden und den geplanten Minijob aufnehmen, rate ich Ihnen dringend zu einer persönlichen Beratung. Lassen Sie klären, ob eventuell für Sie die Übergangsvorschrift nach §241(2) SGB VI zur Anwendung kommt (Option der lückenlosen Absicherung für die Erwerbsminderung durch Zahlung freiwilliger Beiträge).Sie gefährden bei Unterbrechung des Minijobs (ohne Befreiung von der Versicherungspflicht) und anschließender Meldung bei der Agentur für Arbeit mit Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug, die Absicherung gegen das Risiko der Erwerbsminderung und den Rentenbeginn mit dem 63.Lebensjahr. Ratsam wäre, dass Sie sich parallel zum Minijob weiterhin lückenlos bei der Agentur für Arbeit melden, sodass diese Zeit weiterhin als Anrechnungszeit gilt. Da wir nicht abschätzen können, wie lange Sie den Minijob insgesamt ausüben und wie weit der Rentenbeginn noch liegt, bitte ich den kostenlosen Service der Deutschen Rentenversicherung für die persönliche Beratung zu nutzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 25.02.2016 | 22:05
Hallo Sofie, nicht mehr. Seit 2013 sind neue Minijobs automatisch versicherungspflichtig. Der Arbeitgeber wird Sie fragen (müssen), ob Sie auf die Versicherungspflicht verzichten wollen – natürlich/grundsätzlich nicht. > kann ich mich am arbeitsamt abmelden und würden mir dadurch nachteile entstehen? Können können Sie es schon. Nur, wenn eine eigentlich anrechenbare Anrechnungszeit unterbrochen wird, kann das eine Vielzahl von Folgewirkungen nach sich ziehen. Dazu müssen Sie sich individuell vor Ort beraten lassen, ob eine weitere Meldung von Nutzen ist. Ich denke ich hier nur an einen bestehen EM-Rentenanspruch, der verloren gehen kann ...der Minijob taugt nix, Sie marschieren wieder zum Arbeitsamt - und die neue Meldung ist _keine_ Rentenzeit mehr/EM-Anspruch ade, für die Wartezeit von 35 Jahren auch nicht anrechenbar. Alles zu wage, um daraus konkrete Empfehlungen zu geben. Gruß w.
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