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Experten-Antwort

450,- Euro Job

von jenny17.02.2016 | 12:52
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7 Antworten
hallo, ich habe ein angebot von einen arbeitgeber erhalten nämlich: ich arbeite und erhalte monatlich 450,- Euro, oder ich arbeite ein wenig mehr monatlich und erhalte so ca. 540,- Euro brutto und wäre damit versicherungspflichtig. mir persönlich ist es egal, da ich über meinen mann krankenversichert bin. Mein frage an Sie: was ist aus der Sicht Rentenversicherung für mich besser? Ich muss noch dazu sagen, dass ich Lohnsteuerklasse 5 habe und wahrscheinlich bei brutto 540,- Euro wesentlich weniger ausbezahlt bekäme als bei den 450,- Euro Job. Aber rentiert es sich aufgrund der Rentenvesicherung statt 450,- auf 540,- zu arbeiten und damit auch Krankenversicherung usw. zu zahlen? Liebe Grüße und Danke Jenny

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.02.2016 | 17:01

Hallo jenny,

ein Minijob ist, sofern dieser nach dem 01.01.2013 aufgenommen wurde, grundsätzlich versicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer kann sich allerdings von der Beitragszahlung zur Rentenversicherung auf Antrag befreien lassen. Der Beitrag zur Rentenversicherung liegt für den Arbeitnehmer bei 3,7 % und der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 %. Nur bei Minijobs in Privathaushalten ist die Beitragslast anders aufgeteilt.

Wichtig ist immer, dass Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden, damit bestimmte Anspruchsvoraussetzungen aufrecht erhalten bzw. aufgebaut werden, insbesondere die Voraussetzungen für den Erwerbsminderungsschutz. Eine Befreiung von er Versicherungspflicht ist daher nicht ratsam.

Sofern Sie eine Beschäftigung oberhalb der 450 EUR ausüben bis 850 EUR mtl., handelt es sich um einen Midijob, aus dem vom Arbeitnehmer ein ermäßigter Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung entrichtet wird. Es werden auch Beiträge zur Krankenversicherung erhoben und das hat zur Folge, dass Sie selbst als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse geführt werden und nicht als mitversicherter Familienangehöriger.

Für die spätere Rentenberechnung ergibt sich durch die Ausübung eines Midijobs mit einem Gehalt von 540 EUR mtl. kaum ein Unterschied als hätten Sie im Minijob mit mtl. 450 EUR gearbeitet.

6 Antworten

Herz1952am 17.02.2016 | 14:07
Natürlich wäre es für eine spätere Rente besser, Sie würden 540 Euro monatlich bekommen. Dies wäre ein sog. "Midijob" bis 800,-- Euro, bei dem der Arbeitgeber etwas mehr an Sozialversicherung Anteilen trägt, als der Arbeitnehmer. Um die steuerliche Seite vorweg zu nehmen, dies gleicht sich am Jahresende immer aus und die Steuerklasse macht somit keinen Unterschied am gesamten Einkommen. Der Haken ist leider die Krankenversicherung. Jetzt sind Sie beitragsfrei familienversichert. Allerdings haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld bei einem "Minijob" bis 450,-- Euro. Diese Ansprüche hätten Sie allerdings bei einem Midijob. Der Nachteil ist natürlich, dass Sie Krankenversicherungspflichtig wären. Insofern ist Ihre Frage auch keine reine Rentenfrage und kaum zu beantworten in diesem Forum. Bei einem Minijob ohne Verzicht auf die Rentenversicherung müssten Sie die Beiträge sozusagen aufstocken, um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu bekommen, bzw. zu behalten. Dies wäre der Hauptvorteil beim Minijob. Verzichten Sie allerdings auf die RV-Pflicht hätten Sie diesen Vorteil nicht. Wie sich die drei Varianten Minijob, Minijob mit Aufstockung, und Midijob auswirken, sagt Ihnen wahrscheinlich eine "echter Experte". Alternativ, machen Sie einen Termin bei Ihrer Rentenberatungsstelle und lassen Sie es sich individuell berechnen. Ich bin selbst EM-Rentner und mir ist das ehrlich gesagt, zu anstrengend um Berechnungen anzustellen.
jennyam 17.02.2016 | 14:13
aber auch der 450,- Euro Job ist genauso rentenvers. pflichtig wie der über die 450,- Euro. oder? aufstockung gibt es doch nicht mehr?
Herz1952am 17.02.2016 | 14:35
Es verhält sich so: Das "neue" Minijobgesetz sieht vor, dass grundsätzlich von einer RV-Pflicht ausgegangen wird. Das bedeutet allerdings, dass der AN die RV aufstocken müsste, weil der AG nur einen gewissen %-Satz zahlt, der unter dem des Gesamtsatzes zur Rentenversicherung liegt. Den Rest-Anteil trägt der AN. Sie können aber auch darauf auf Antrag darauf verzichten. Näheres erfahren Sie unter "Minijobzentrale" im Teil für gewerbliche Minijobs. Ich nehme an, dass es sich bei Ihnen darum handelt und nicht um einen Minijob im Privathaushalt. Dort gelten andere Prozentsätze, die der AG zu tragen hätte. Diese sind geringer und somit wäre die Aufstockung "teurer" für den AN.
Robam 17.02.2016 | 15:24
Aus Sicht der Rentenversicherung: Der Minijob ist inzwischen rentenversicherungspflichtig. Ihr Beitrag zur Rentenversicherung beträgt dann 16,65 Euro. Auf die Versicherungspflicht können Sie allerdings auch verzichten. Mit einem Verdienst von 540 Euro liegen Sie in der Gleitzone und zahlen einen Beitrag von 34,39 Euro anstatt 50,39 Euro. Aber auch auf die Anwendung der Gleitzone können Sie verzichten und zahlen dann den regulären Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung.
ageam 17.02.2016 | 21:02
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W*lfgangam 17.02.2016 | 20:21
jenny schrieb

aber auch der 450,- Euro Job ist genauso rentenvers. pflichtig wie der über die 450,- Euro. oder? aufstockung gibt es doch nicht mehr?

Hallo Jenny, der Mehrverdienst erhöht Ihre spätere mtl. Rente um rd. 80 Cent - bei einem ganzen Jahr Mehrverdienst. Unterm Strich haben Sie bei dem geringen Mehrbetrag deutlich weniger netto in der Tasche. Das Hauptmotiv Krankenversicherung ist ja unbedeutend und bis zur etwaigen Krankengeldzahlung, die nicht gerade fabelhaft hoch ist, gibt es auch im Minijob Lohnfortzahlung. Meiner Frau würde ich in dieser Situation nicht dazu raten ... Gruß w.
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