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Experten-Antwort

450 Euro Job

von Bodo21.01.2014 | 16:15
1091 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann mir jemand so unkompliziert wie möglich die Regelungen beim Minijob und der EM-Rente erklären? Bin unbefristet, also bis zur Altersrente, in der vollen EM-Rente. Wo muss ich das anmelden und wer zahlt wieviel Rentenbeiträge und wie wirkt sich das auf meine EM-Rente bzw. Altersrente (in 22 Jahren, bin 45 Jahre alt) aus?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.01.2014 | 10:49

Den Aussagen von W*lfgang bezüglich der Meldung von geringfügigen Beschäftigungen schließen wir uns an.

Eine neben der Erwerbsminderungsrente ausgeübte geringfügige Beschäftigung hat auf die Höhe der laufenden Rente keine Auswirkung.

Bei einer anschließenden Rente ist zu unterscheiden, ob Sie Beiträge aus der geringfügigen Beschäftigung entrichtet haben (Beitragshöhe siehe W*lfgang), oder ob Sie die Versicherungsfreihet beantragt haben. Lag Versicherungspflicht vor, fließen die Zeiten in die "normale" Rentenberechung mit ein. Bei Versicherungsfreiheit hingegen werden aus diesen Zeiten lediglich Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt. Welche Variante für Sie die günstigste ist, sollten Sie bei einer Vorsprache in einer Auskunfts- und Beratunsgstelle klären lassen.

2 Antworten

ilonaam 21.01.2014 | 18:04
hallo bodo, das steht eigentlich alles in deinem rentenbescheid. ein zuverdienst bis 450 euro ist rentenunschädlich, muß aber der rentenversicherung gemeldet werden. dein arbeitgeber zahlt rentenversicherungsbeiträge, sowie auch du ganz gering mit ca 3 prozent, du kannst dich aber auch von der zahlung befreien lassen.
W*lfgangam 21.01.2014 | 21:13
Hallo Bodo, 'melden' tut der Arbeitgeber den Minijob von sich an die KBS (Knappschaft-Bahn-See, ist Empfänger dieser Minijob-Zeiten und verteilt die Beiträge an die jeweiligen Stellen), insofern landen diese Zeiten dann auch in Ihrem Rentenkonto als 'versicherungsfreie Beschäftigung'. Grundsätzlich sind Sie aber auch verpflichtet, den Verdienst/die Beschäftigung Ihrer Rentenversicherung mitzuteilen - steht so in Ihrem Rentenbescheid drin ... auch wenn es sich um zulässigen Hinzuverdienst bei der EM-Rente handelt. Kann passieren, dass die Rentenversicherung dann Anlass sieht, Ihre EM spontan zu überprüfen (wenn sich gesundheitlich nichts geändert hat, keine Panik!) Beiträge muss der Arbeitgeber zur DRV zusätzlich in Höhe von 15 % zahlen, Sie sind mit 3,9 % dabei. Ab 2013 sind Sie grundsätzlich beitragspflichtig - in Ihrem Fall macht es kein Sinn, den eigenen Rentenbeitrag zu zahlen. Der Arbeitgeber wird Ihnen eine entsprechende Befreiungserklärung vorlegen (ich will keiner Beiträge zahlen): unterschreiben! Die Auswirkung von Minijob-Zeiten/Pflichtbeiträgen daraus für die spätere Altersrente sind kleiner als NULL. In der EM-Rente ist die Zeit bis 60 bei Ihnen hochgerecht - aus dem Durchschnitt aller Zeiten bisher - das ist deutlich mehr, als die zeitgleich jetzt laufende Minijob-Zeit, der Minijob bringt keine Mehrwert für eine spätere Altersrente. Abschließend: informieren Sie sich anhand Ihrer persönlichen Situation in der nächsten Beratungsstelle kostenlos ...Rathaus/Versicherungsamt oder Beratungsstelle der DRV. Gruß w.
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