Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

450 Euro Job

von Bodo21.01.2014 | 16:15
1093 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Kann mir jemand so unkompliziert wie möglich die Regelungen beim Minijob und der EM-Rente erklären? Bin unbefristet, also bis zur Altersrente, in der vollen EM-Rente. Wo muss ich das anmelden und wer zahlt wieviel Rentenbeiträge und wie wirkt sich das auf meine EM-Rente bzw. Altersrente (in 22 Jahren, bin 45 Jahre alt) aus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Aussagen von W*lfgang bezüglich der Meldung von geringfügigen Beschäftigungen schließen wir uns an.

Eine neben der Erwerbsminderungsrente ausgeübte geringfügige Beschäftigung hat auf die Höhe der laufenden Rente keine Auswirkung.

Bei einer anschließenden Rente ist zu unterscheiden, ob Sie Beiträge aus der geringfügigen Beschäftigung entrichtet haben (Beitragshöhe siehe W*lfgang), oder ob Sie die Versicherungsfreihet beantragt haben. Lag Versicherungspflicht vor, fließen die Zeiten in die "normale" Rentenberechung mit ein. Bei Versicherungsfreiheit hingegen werden aus diesen Zeiten lediglich Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt. Welche Variante für Sie die günstigste ist, sollten Sie bei einer Vorsprache in einer Auskunfts- und Beratunsgstelle klären lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

ilonaam 21.01.2014 | 18:04
hallo bodo, das steht eigentlich alles in deinem rentenbescheid. ein zuverdienst bis 450 euro ist rentenunschädlich, muß aber der rentenversicherung gemeldet werden. dein arbeitgeber zahlt rentenversicherungsbeiträge, sowie auch du ganz gering mit ca 3 prozent, du kannst dich aber auch von der zahlung befreien lassen.
W*lfgangam 21.01.2014 | 21:13
Hallo Bodo, 'melden' tut der Arbeitgeber den Minijob von sich an die KBS (Knappschaft-Bahn-See, ist Empfänger dieser Minijob-Zeiten und verteilt die Beiträge an die jeweiligen Stellen), insofern landen diese Zeiten dann auch in Ihrem Rentenkonto als 'versicherungsfreie Beschäftigung'. Grundsätzlich sind Sie aber auch verpflichtet, den Verdienst/die Beschäftigung Ihrer Rentenversicherung mitzuteilen - steht so in Ihrem Rentenbescheid drin ... auch wenn es sich um zulässigen Hinzuverdienst bei der EM-Rente handelt. Kann passieren, dass die Rentenversicherung dann Anlass sieht, Ihre EM spontan zu überprüfen (wenn sich gesundheitlich nichts geändert hat, keine Panik!) Beiträge muss der Arbeitgeber zur DRV zusätzlich in Höhe von 15 % zahlen, Sie sind mit 3,9 % dabei. Ab 2013 sind Sie grundsätzlich beitragspflichtig - in Ihrem Fall macht es kein Sinn, den eigenen Rentenbeitrag zu zahlen. Der Arbeitgeber wird Ihnen eine entsprechende Befreiungserklärung vorlegen (ich will keiner Beiträge zahlen): unterschreiben! Die Auswirkung von Minijob-Zeiten/Pflichtbeiträgen daraus für die spätere Altersrente sind kleiner als NULL. In der EM-Rente ist die Zeit bis 60 bei Ihnen hochgerecht - aus dem Durchschnitt aller Zeiten bisher - das ist deutlich mehr, als die zeitgleich jetzt laufende Minijob-Zeit, der Minijob bringt keine Mehrwert für eine spätere Altersrente. Abschließend: informieren Sie sich anhand Ihrer persönlichen Situation in der nächsten Beratungsstelle kostenlos ...Rathaus/Versicherungsamt oder Beratungsstelle der DRV. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026