Den Aussagen von W*lfgang bezüglich der Meldung von geringfügigen Beschäftigungen schließen wir uns an.
Eine neben der Erwerbsminderungsrente ausgeübte geringfügige Beschäftigung hat auf die Höhe der laufenden Rente keine Auswirkung.
Bei einer anschließenden Rente ist zu unterscheiden, ob Sie Beiträge aus der geringfügigen Beschäftigung entrichtet haben (Beitragshöhe siehe W*lfgang), oder ob Sie die Versicherungsfreihet beantragt haben. Lag Versicherungspflicht vor, fließen die Zeiten in die "normale" Rentenberechung mit ein. Bei Versicherungsfreiheit hingegen werden aus diesen Zeiten lediglich Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt. Welche Variante für Sie die günstigste ist, sollten Sie bei einer Vorsprache in einer Auskunfts- und Beratunsgstelle klären lassen.