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450 Euro Minijob

von Edelgard01.01.2013 | 13:11
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich erhalte seit Juni 2009 Rente wegen Schwerbehinderung mit Abschlägen, da ich vorher seit 2004 Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen habe. Ist meine Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro ab 1.1.2013 automatisch auf 450 Euro erhöht und sollte ich schriftlich auf den neuen Rentenbeitrag für Arbeitnehmer verzichten? Es bringt mir ja doch nicht mehr an Rente? Oder? In Altersrente gehe ich mit 63,3 Jahren. Wird die Rente dann nochmal angepasst? Bin ja seit Jahren im Minijob tätig und bisher hat ja der Arbeitgeber auch Beiträge gezahlt, die bei der Errechnung der Schwerbehindertenrente auch angerechnet wurden. Für alle eine gutes, gesundes und erfolgreiches Neues Jahr.

5 Antworten

zeldaam 01.01.2013 | 17:08
Hallo Edelgard, die neue Hinzuverdienstgrenze gilt auch bei bereits laufenden Renten automatisch und muss nicht extra beantragt werden. Ihre weiteren Angaben sind aber etwas verwirrend: 1. Sie schreiben, das Sie seit Juni 2009 die Rente wegen Schwerbehinderung erhalten. Meinen Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ?? Wenn dem so ist, dann ist ein Wechsel in eine andere Altersrente nicht mehr möglich. Außerdem sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund des Altersrentenbezuges versicherungsfrei und der Arbeitgeber zahlt zwar den Pauschalbeitrag (damit er aus der Tatsache des Rentenbezuges keinen Vorteil hat), aber dieser Pauschalbeitrag ab Beginn Ihrer Altersrente für schwerbehinderte Menschen hat keine Auswirkungen mehr auf Ihre Rente. 2. Wenn Sie Ihre geringfügige Beschäftigung schon vor dem 01.01.2013 begonnen haben, bleiben Sie weiterhin versicherungsfrei und der Arbeitgeber zahlt weiterhin den Pauschalbeitrag. Die grundsätzliche Rentenversicherungspflicht mit der Möglichkeit der Befreiung auf Antrag gilt nur bei geringfügigen Beschäftigungen, die ab dem 01.01.2013 begonnen werden. MfG zelda
Edelgardam 02.01.2013 | 10:14
Vielleicht habe ich mich ein wenig verwirrend ausgedrückt. Natürlich meine ich die Rente für schwerbehinderte Menschen, die ich mit Vollendung des 60. Lebensjahres 2009 erhalten habe. Ist das schon die normale Altersrente und ich kann soviel hinzuverdienen wie ich will oder geht das erst mit 63,3 Lebensjahren? Wegen des Minijobverdienstes brauche ich also nichts zu tun, wenn ich bis 450 Euro verdiene, das habe ich verstanden. Und auch diesen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht brauche ich nicht zu stellen, da ich bereits seit 2004 bei dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt bin. Vielen Dank nochmal für die ausführlichen Auskünfte.
zeldaam 02.01.2013 | 16:41
Hallo Edelgard, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist die "normale" Altersrente , diese erhalten Sie auch über die Regelaltersgrenze weiter. Sie erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und 3 Monaten ( also im Monat August 2014). Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie unbegrenzt hinzuverdienen, vorher gilt die Grenze von (derzeit) 450, 00 Euro. MfG zelda
Edelgardam 02.01.2013 | 20:34
Vielen Dank. Jetzt ist mir alles klar.
DarkKnight RVam 04.01.2013 | 14:18
Kurze Ergänzung: Sie dürfen erst ab September 2014 unbegrenzt hinzuverdienen. Die Angabe von zelda könnte man auch so deuten, dass dies bereits ab August 2014 möglich wäre.
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