Hallo Ida,
bitte setzen Sie sich mit der Sachbearbeitung in Verbindung und geben Bescheid. Je nachdem welche Beschäftigung Sie aufnehmen wollen oder aufgenommen haben, ist zu prüfen, ob diese ggf. das Reha-Ziel gefährden könnte. Unter Umständen meldet sich der zuständige Reha-Fachberatungsdienst für ein persönliches Gespräch bei Ihnen.
Grundsätzlich ist keine "Genehmigung" nötig, jedoch ist dies einzelfallabhängig. Eine Abklärung ist sicher von Vorteil.
Mit freundlichen Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung