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Experten-Antwort

450€ Job in Privathaushalt + freiberufliche Tätigkeit

von Ercem19.01.2014 | 13:54
999 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, folgende Konstellation gibt mir zu denken: Ich bin Student und privat krankenversichert. Neben dem Studium arbeite ich einerseits in einem Privathaushalt und verdiene dort rund 400 Euro monatlich. Bei 8 Stunden / Woche. Hier bin ich von der Rentenversicherung befreit. Andererseits möchte ich zusätzlich eine freiberufliche Tätigkeit als Texter aufnehmen. Der erwartete Verdienst beläuft sich auf durchschnittlich 375 Euro monatlich. Ca. 10 Stunden / Woche. Wie genau wirkt sich dies auf Versicherungspflichten und Abgaben aus? Die Anmeldung beim Finanzamt ist klar, der Rest verwirrend. Herzlichen Dank für die Tipps.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

die freiberufliche Tätigkeit als Texter steht nicht zwangsläufig im Zusammenhang mit dem Minijob im Privathaushalt, wenn Sie abhängig beschäftigt und selbständig tätig sind.

Sobald Sie sich als Texter selbständig machen, haben Sie gegenüber der Deutschen Rentenversicherung eine Mitteilungspflicht, da immer geprüft werden muss, ob Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen sind. Es gibt verschiedene selbständige Berufe, die Pflichtbeiträge in unser Rentensystem entrichten müssen, bsw. Selbständige für einen Hauptauftraggeber. Sollte die Selbständigkeit geringfügig sein (also die Einkünfte unter 450,- Euro mtl.), dann besteht Versicherungsfreiheit – es müssen also ebenfalls keine Beiträge gezahlt werden.

Das notwendige Formular finden Sie unter folgendem Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0023.html

Die Erläuterungen können Sie hier runter laden: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0024.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 19.01.2014 | 18:10
Rententechnisch hat das eine nichts mit dem anderen zu tun.
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