Hallo Marlow,
Mit Jahrgang 1967 können Sie frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei in Altersrente gehen. Voraussetzung ist, dass Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen oder schwerbehindert sind (GdB mindestens 50, Wartezeit 35 Jahren). Vor Erreichen dieser Altersgrenze reicht die Erfüllung der Wartezeit nicht aus, um in Rente gehen zu können. Genaue Infos zu Altersgrenzen und zur Erfüllung von Wartezeiten erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger, wenn Sie eine Rentenauskunft anfordern.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Bei Geburtsjahr 1967 können Sie frühestens ab dem Alter von 65 Jahren abschlagfrei in die Rente für 'besonders langjährig Versicherte', d.h. frühestens 2032.
Auch wenn dann 48 Jahre eingezahlt habe?
Auch wenn dann 48 Jahre eingezahlt habe?
Vielleicht sind Sie ja krank, wie unser Faultier Max oder Kira dann beantragen Sie EMR und könnten gleich in Rente gehen. Noch dazu fällt Ihre niedrigere Altersrente dann genauso hoch aus wie die EMR. Das allein schon verhöhnt unzählige Altersrentner, die lange gearbeitet haben und nun weniger Rente bekommen als EMR. Wobei ich hier nicht alle über einen Kamm scheren will. Aber allemal bei den Arbeitsmarktrenten. Der Arbeitsmarkt ist keineswegs verschlossen. Teilzeitarbeit gibt es genug.
Vielleicht sind Sie ja krank, wie unser Faultier Max oder Kira dann beantragen Sie EMR und könnten gleich in Rente gehen. Noch dazu fällt Ihre niedrigere Altersrente dann genauso hoch aus wie die EMR. Das allein schon verhöhnt unzählige Altersrentner, die lange gearbeitet haben und nun weniger Rente bekommen als EMR. Wobei ich hier nicht alle über einen Kamm scheren will. Aber allemal bei den Arbeitsmarktrenten. Der Arbeitsmarkt ist keineswegs verschlossen. Teilzeitarbeit gibt es genug.
Auch wenn dann 48 Jahre eingezahlt habe?
@Maximiliane,alias @.,alias Mimimi stellt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente ohne erwerbsgemindert zu sein. Was für ein Leistungserschleicher, Pfui!
Vielleicht sind Sie ja krank, wie unser Faultier Max oder Kira dann beantragen Sie EMR und könnten gleich in Rente gehen. Noch dazu fällt Ihre niedrigere Altersrente dann genauso hoch aus wie die EMR. Das allein schon verhöhnt unzählige Altersrentner, die lange gearbeitet haben und nun weniger Rente bekommen als EMR. Wobei ich hier nicht alle über einen Kamm scheren will. Aber allemal bei den Arbeitsmarktrenten. Der Arbeitsmarkt ist keineswegs verschlossen. Teilzeitarbeit gibt es genug.
Haben Sie noch nie eine Renteninformation bzw. Rentenauskunft bekommen? Da steht doch alles drin.
Vermutlich nicht gelesen und im Papiermüll entsorgt!🫣🤷🏻♂️
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