Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

§4Abs 2 SGB VI: 5 Jahresfrist, Aufnahme einer neuen selbständigen Tätigkeit

von Frank Winands15.03.2016 | 11:25
1227 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag liebe Experten, ich benötige Hilfe für folgende Situation. 02/2008 Anmeldung als Fliesenleger, nebenberuflich. 09/2014 Aufnahme der Tätigkeit im Hauptberuf als Selbständiger, 12/2015 Antragstellung als freiwillig pflichtig Versicherter. Der Antrag wurde nun unter Hinweis auf Ablauf der 5 Jahresfrist abgelehnt. Gilt eine neue 5 Jahresfrist, wenn ich zum 01.04. mich als Haustechniker selbständig mache - ggf. die alten Gewerbe abmelde? Ich freue mich auf hilfreiche Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Versicherungspflicht nach § 4 Abs.2 SGB VI muss innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beantragt werden. Ob diese Tätigkeit zu Beginn nur in geringfügigem Umfang ausgeübt wurde, spielt dabei keine Rolle. Wird nach Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit eine weitere selbständige Tätigkeit aufgenommen, setzt keine neue Frist ein, weil für die Antragspflichtversicherung nicht auf einzelne selbständige Tätigkeiten abgestellt wird.

Wird eine selbständige Tätigkeit aufgegeben und eine andere selbständige Tätigkeit aufgenommen, beginnt eine neue Antragsfrist zu laufen. Eine neue Antragsfrist kommt also nur in Frage, wenn Sie das bisherige Gewerbe abgemeldet haben und eine andere selbständige Tätigkeit aufnehmen.

Für Ihren individuellen Fall empfehlen wir Ihnen, sich diesbezüglich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen bzw. ggfs. einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

****am 15.03.2016 | 15:19
Die Aufnahme einer neuen (weiteren) selbständigen Tätigkeit führt nicht zur Bildung einer neuen 5-Jahresfrist. Erst wenn sie alle selbständigen Tätigen komplett aufgeben haben, mit Gewerbeabmeldung ( auch nicht als Teilhaber ) für mindestens 2-3 Monate und anschließend erst ein neues Gewerbe (nicht nur vorübergehend ) anmelden, würde eine neue 5-Jahresfrist beginnen. Bevor sie diesen Zirkus veranstalten, sollten sie sich in einer A+B-Stelle beraten lassen, ob dieser ganze Aufwand Sinn macht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026