Hallo Paule,
die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie ab 61 Jahren + 8 Monaten in Anspruch nehmen (Abschlag 10,8 Prozent).
Unabhängig von Ihrem Alter könnten Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Bekommen Sie von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld, sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Aufstockung des Beitrags ist allerdings nicht möglich. Die Zeit wird aber grundsätzlich für die Wartezeit angerechnet (Ausnahmen bei der Wartezeit von 45 Jahren in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn).
Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen sind möglich.
Ich empfehle Ihnen, sich ausführlich und individuell in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen beraten zu lassen.