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Experten-Antwort

5 Monate freiwillige Nachzahlung für 2017

von Josephine27.06.2021 | 14:39
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren Im Jahr 2016 und teilweise 2017 war ich ich wegen der Pflege meines Mannes über die Pflegekasse rentenversichert. Als mein Mann in das Hospiz kam endete diese. Dann 2 Monaten später ist mein Mann verstorben. Da mein bisheriger AG mir 2016 wegen der Pflegebedürftigkeit gekündigt hatte musste ich 2017 eine neue Arbeit suchen. Meine Frage lautet: Kann ich die 5 fehlenden Monate aus dem Jahr 2017 jetzt 2021 noch nachzahlen? Ich bin 59 Jahre alt. Vielen Dank Josephine

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Josephine,

freiwillige Beiträge für das jeweilige Kalenderjahr können nur bis zum 31. März des Folgejahres gezahlt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 27.06.2021 | 14:45
Das ist grundsätzlich nicht möglich, freiwillige Beiträge fürs Jahr 2017 hätten spätestens am 31.03.2018 gezahlt sein müssen. PS: wenn Sie damals 500 € gezahlt hätten wäre jetzt die Monatsrente um ca. 2 € höher - so gesehen eigentlich kein Grund sich deswegen graue Haare wachsen zu lassen.
Siehe hieram 27.06.2021 | 18:08
Ergänzend: Ihre spätere eigene Rente wird unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf die Witwenrente angerechnet. Da würden dann diese ca. 2 EUR evtl. doch wieder abgezogen. Aber achten Sie rechtzeitig darauf, ob die Zeiten Ihrer Arbeitslosigkeit (auch neben der Pflegetätigkeit) korrekt erfasst wurden bzw. reichen Sie entsprechende Unterlagen hierzu nach. Stichwort 'Kontenklärung', die Sie auch online veranlassen können: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
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