Hallo ChrisF,
zunächst einmal – weder wir im Expertenforum noch der Post Renten Service können Ihnen wirklich weiterhelfen, da Sie Ihre Angelegenheit tatsächlich nur mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären können. Auf Ihrem Rentenbescheid ist die Telefonnummer Ihres Sachbearbeiters oder Ihrer Sachbearbeiterin angegeben. Es ist vermutlich sinnvoller, dort direkt anzurufen, als über die Webseite E-Mails zu schreiben.
Dennoch ein paar Hinweise zu Ihren Aussagen:
Sie schreiben Folgendes:
"Die KV hat mir mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf Leistungen habe, weil ich die Beiträge nicht gezahlt habe..."
Wenn Sie freiwillig krankenversichert sind, sind Sie selbst für die Beitragszahlung verantwortlich, d. h. Sie müssen den Beitrag an die Krankenkasse zahlen. Von der Rentenversicherung bekommen Sie lediglich einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag.
Einen Zuschuss zum Beitrag zur Pflegeversicherung gibt es zu Ihrer Rente nicht. Den Beitrag zur Pflegeversicherung müssen Sie alleine zahlen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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