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Experten-Antwort

5 Monate und 2 falsche Renten-Bescheide!

von ChrisF14.03.2020 | 04:27
172 Ansichten
4 Antworten
Bevor ich in die Regelaltersrente gegangen bin, bin ich mich die letzten 3 Jahre zur DRV gegangen, um alles zu klären und glatt zu machen! Rechtzeitig stellte ich dann meinen Rentenantrag. Ich habe den persönlich abgegeben. Die schriftliche eingangsbestatigung kam einen Monat später! Nach exakt 3 Monaten kam ein Bescheid! Da ich jedoch eine zeitlang selbständig war, müsste ich als Rentner "freiwilliges" Mitglied in der gesetzlichen KV sein... Das hat man übersehen und der Bescheid war falsch... Die berechnete Nachzahlung von knapp 3000 Euro, inzwischen war ich schon 3 Monate ohne Geld, sollte aber erst auf Forderungen gegen mich geprüft werden, obwohl meine Rente unter dem Pfändungsfreigrenze liegt. OK... Der Widerspruch wurde dann doch innerhalb von 4 Wochen bearbeitet und ein zweiter, wieder falscher Bescheid, erstellt. Es fehlte nun der Zuschuss zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Die zusätzlich berechnete Nachzahlung sollte nun noch einmal knapp 700 Euro betragen... Aber auch diese wurde wegen der Prüfung auf Forderungen zurückgehalten... Ende Februar sollte nun die erste Nachzahlung kommen... Nein diese kam erst in der ersten Märzwoche... Auf die 2. Nachzahlung warte ich noch immer... Einen formal richtigen Rentenbescheid habe ich auch nach 5 Monaten nicht! Ende Februar bekam ich nun eine Nachricht von der Post, dass diese zukünftig meine Rente anweisen wird... Aber eben noch immer die falsche Höhe. Die KV hat mir mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf Leistungen habe, weil ich die Beiträge nicht gezahlt habe... Ich habe bis dato noch immer weder einen richtigen Rentenbescheid, noch meine Rente von Dezember 2019 bis einschließlich Februar 2020. Ich bin schwerbehindert und habe auch nicht die Kraft dorthin zu gehen... Also schreibe ich per DRV website entsprechende Emails... Inzwischen wohl so ca 30....! Ich habe in den letzten 5 Monaten genau 3 schreiben bekommen... 1. Die Eingsngsbestätigung, 2. Den ersten falschen Bescheid, und 3. Den zweiten falschen Bescheid... Weiter nix! Ich bin verzweifelt... Was kann ich tun? Warum macht das ein Staat mit uns Alten, die wie ich, 50 Jahre Arbeit hinter sich haben... Wie kann ich nun noch reagieren, um an einen richtigen Bescheid zu kommen und auch an mein Geld? Ich bin mir nun nicht mehr sicher, dass ich noch die Märzrente bekomme, da ja der Betrag falsch ist... Auch der postzahldienst der DRV antwortet nicht, bzw nur dahingehend, dass ich mich an die DRV wenden soll. Ich freue mich, wenn mir hier einer einen Rat geben kann! Danke... ChrisF

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.03.2020 | 06:58

Hallo ChrisF,

zunächst einmal – weder wir im Expertenforum noch der Post Renten Service können Ihnen wirklich weiterhelfen, da Sie Ihre Angelegenheit tatsächlich nur mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären können. Auf Ihrem Rentenbescheid ist die Telefonnummer Ihres Sachbearbeiters oder Ihrer Sachbearbeiterin angegeben. Es ist vermutlich sinnvoller, dort direkt anzurufen, als über die Webseite E-Mails zu schreiben.

Dennoch ein paar Hinweise zu Ihren Aussagen:

Sie schreiben Folgendes:

"Die KV hat mir mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf Leistungen habe, weil ich die Beiträge nicht gezahlt habe..."

Wenn Sie freiwillig krankenversichert sind, sind Sie selbst für die Beitragszahlung verantwortlich, d. h. Sie müssen den Beitrag an die Krankenkasse zahlen. Von der Rentenversicherung bekommen Sie lediglich einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag.

Einen Zuschuss zum Beitrag zur Pflegeversicherung gibt es zu Ihrer Rente nicht. Den Beitrag zur Pflegeversicherung müssen Sie alleine zahlen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Überzogen am 14.03.2020 | 07:06
Zunächst mal müssen Sie nicht fünfmal Ihren gleichen Beitrag absetzen! Dann sollten Sie das Telefon in die Hand nehmen, die Telefonnummer wählen die auf Ihrem letzten Bescheid steht und den zuständigen Sachbearbeiter oder die zuständige Sachbearbeiterin nach dem Sachstand Ihrer Angelegenheit befragen, bzw. besprechen, was Sie noch tun können, um die Angelegenheit zu beschleunigen. So wäre Ihnen am schnellsten geholfen. Sie können natürlich auch schriftlich mit einer Untätigkeitsklage drohen. Ob das letztendlich zum Erfolg führt, kann hier niemand beurteilen.
Berateram 14.03.2020 | 11:14
Für mich deutet alles an Ihrer Schilderung darauf hin, dass Sie selber zum jetzigen Umstand einiges beigetragen haben. So haben Sie selber Ihren Rentenantrag ausgefüllt und abgegeben und dabei anscheinend unvollständige und falsche Angaben zu Ihren Krankenversicherungszeiten in der Vergangenheit gemacht. Die Rentenversicherung hat sich auf Ihre Angaben gestützt und zunächst Ihre Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse unterstellt. Erst später hat dann Ihre Krankenkasse den Umstand gemeldet, dass Sie sich freiwillig gesetzlich versichern müssen. Damit müssen die einbehaltenen Beiträge von der gesetzlichen KK zurückgefordert werden und Sie müssen dann den Zuschuss beantragen. Das alles ist ein hin und her, dass letztendlich in Ihrer eigenen Verantwortung liegt, weil der Rentenantrag nicht korrekt ausgefüllt war. Bis das alles zwischen Ihnen, Ihrer KK und der Rentenversicherung glattgezogen ist, dauert es nun mal eine Weile und mit dieser Verzögerung werden Sie dann auch leben müssen.
Rente_Suchenderam 14.03.2020 | 13:15
@ChrisF: Sie erwarten Dinge, die es gar nicht gibt. Die Pflegeversicherung muss in voller Höhe von den Rentnern selbst übernommen werden. Egal, ob in der KvdR, oder freiwilliges Mitglied in der gesetzl. KV oder privat versichert. Für die Pflegeversicherung gibt es in keinem Fall einen Zuschuss.
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