Hallo
Zuschläge gibt es für Arbeitsjahre nach Erreichen der Regelaltersgrenze (also individuell 65 Jahre plus xy Monate).
Das ein abschlagsfreier vorzeitiger Altersrentenbezug möglich ist (z.B. weil 45 Arbeits-/Beitragsjahre) vorhanden sind, spielt keine Rolle. Zuschlag gibt´s trotzdem erst für Arbeitsjahre nach Regelaltersgrenze.
Zur Halbtagstätigkeit neben Rentenbezug, aber vor Erreichen der Regelaltersgrenze möchte ich auf die Ausführungen von W*lfgang verweisen. Hier kommen wir in die Situation, dass Einkommen ggf. auf die Rente angerechnet wird und somit nur noch eine Teilrente zu zahlen ist (bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gilt eine Hinzuverdienstbeschränkung). Dies kann und sollte man sich individuell durchrechnen lassen bevor man als Rentner weiterarbeitet.