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Experten-Antwort

5% Zuschlag bei Weiterarbeit bei Rente mit 63 nach 45 Jahren ?

von Merlin24.03.2018 | 19:25
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9 Antworten

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Bekommt man den Zuschlag von 5 % auch bei der abschlagsfreien Rente mit 63 und 45 Beitragsjahren wenn man nach dem Rentenantrag weiter voll arbeitet ? Wenn ja was währe mit Halbtagsarbeit ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo

Zuschläge gibt es für Arbeitsjahre nach Erreichen der Regelaltersgrenze (also individuell 65 Jahre plus xy Monate).

Das ein abschlagsfreier vorzeitiger Altersrentenbezug möglich ist (z.B. weil 45 Arbeits-/Beitragsjahre) vorhanden sind, spielt keine Rolle. Zuschlag gibt´s trotzdem erst für Arbeitsjahre nach Regelaltersgrenze.

Zur Halbtagstätigkeit neben Rentenbezug, aber vor Erreichen der Regelaltersgrenze möchte ich auf die Ausführungen von W*lfgang verweisen. Hier kommen wir in die Situation, dass Einkommen ggf. auf die Rente angerechnet wird und somit nur noch eine Teilrente zu zahlen ist (bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gilt eine Hinzuverdienstbeschränkung). Dies kann und sollte man sich individuell durchrechnen lassen bevor man als Rentner weiterarbeitet.

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8 Antworten

Lyncham 24.03.2018 | 19:45
Wer im Rentenalter (Rentner) noch voll arbeitet, der hat im Leben was falsch gemacht und weis mit sich selbst nichts anzufangen. Die 5% machen den Kohl auch nicht mehr fett. Mfg
Merlinam 24.03.2018 | 20:10
es gibt Menschen die gerne Arbeiten gehen.
Kropfam 24.03.2018 | 20:52
Und dann vielleicht nur noch eine Teilrente bekommen. Aber wer dann nach der Regelaltersgrenze immer noch nicht den Hals voll hat, bekommt auch für die Zeiten danach sogar 6 % pro Jahr mehr. Manche schaffen es bis so, auf die doppelte Rente zu kommen.
Merlinam 24.03.2018 | 20:56
eure Antworten sind unsachlich und unfreundlich.
KSCam 24.03.2018 | 23:05
Nein den gibt es nur wenn man ab Regelalter noch nicht in Rente geht. Dann sind es keine 5% sondern 0,5% für jeden Monat den man noch nicht in Rente geht.
Merlinam 24.03.2018 | 23:26
vielen Dank für die Info
Angelaam 25.03.2018 | 08:36
Deine Frage war freundlich aber auch unsachlich.
W*lfgangam 25.03.2018 | 12:18
Hall Merlin, wenn Sie neben der Rente 63/45 Jahre voll weiterarbeiten, ist es eher unwahrscheinlich, dass Sie von dieser Rente überhaupt auf Dauer eine Teilrente erhalten (kommt auf die überschneidenden Zeiträume Arbeit/Rente drauf an!) - insofern wäre dieser Rentenantrag vorab zu 'bewerten', ob überhaupt sinnvoll und - wie von Ihnen schon angesprochen, eine Teilzeittätigkeit nicht eine bessere Alternative wäre. Damit lägen Sie voll im Sinn der Flexirente :-) Den Zuschlag hat KSC schon erläutert/ist erst für erarbeitete Rentenansprüche nach der Regelaltersgrenze möglich ...dabei ist es egal, ob Voll-/Teilzeit ...je höher das versicherungspflichtige Einkommen, je höher die neuen Punkte, um so höher fällt auch der Zuschlag aus. Für Detailerklärungen sollten Sie die nächste Beratungsstelle kontaktieren. Gruß w.
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