Hallo Johanna,
ja, durch die Anerkennung der Schwerbehinderung haben Sie (35 Jahre mit Beitragszeiten vorausgesetzt) einen Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, mit der ein früherer Rentenbeginn verbunden ist.
Anhand Ihrer Angaben vermute ich, dass Sie im April 1959 geboren sind (andernfalls würden sich andere Daten ergeben). Ihre Regelaltersgrenze wäre damit am 01.07.2025 erreicht.
Ohne die Schwerbehinderung und bei vorhandener Wartezeit von 35 Jahren hätten Sie frühestens vorzeitig mit 63 Jahren, also zum 01.05.2022 in Rente gehen können. Das wäre dann mit 11,4 % Abschlag verbunden gewesen.
Mit der anerkannten Schwerbehinderung ändert sich der regulär mögliche Rentenbeginn ohne Abschläge auf den 01.07.2023 (64 Jahre und 2 Monate). Der frühestmögliche Rentenbeginn mit 10,8 % Abschlägen wäre bereits der 01.07.2020 gewesen, allerdings lag zu dem Zeitpunkt die Schwerbehinderung ja noch nicht vor.
Der von Ihnen gewünschte Rentenbeginn 01.05.2022 würde 1 Jahr und 2 Monate vor dem 01.07.2023 liegen und wäre daher mit einem Abschlag von 14 x 0,3 = 4,2 % verbunden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.