Hallo Johanna,
ja, durch die Anerkennung der Schwerbehinderung haben Sie (35 Jahre mit Beitragszeiten vorausgesetzt) einen Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, mit der ein früherer Rentenbeginn verbunden ist.
Anhand Ihrer Angaben vermute ich, dass Sie im April 1959 geboren sind (andernfalls würden sich andere Daten ergeben). Ihre Regelaltersgrenze wäre damit am 01.07.2025 erreicht.
Ohne die Schwerbehinderung und bei vorhandener Wartezeit von 35 Jahren hätten Sie frühestens vorzeitig mit 63 Jahren, also zum 01.05.2022 in Rente gehen können. Das wäre dann mit 11,4 % Abschlag verbunden gewesen.
Mit der anerkannten Schwerbehinderung ändert sich der regulär mögliche Rentenbeginn ohne Abschläge auf den 01.07.2023 (64 Jahre und 2 Monate). Der frühestmögliche Rentenbeginn mit 10,8 % Abschlägen wäre bereits der 01.07.2020 gewesen, allerdings lag zu dem Zeitpunkt die Schwerbehinderung ja noch nicht vor.
Der von Ihnen gewünschte Rentenbeginn 01.05.2022 würde 1 Jahr und 2 Monate vor dem 01.07.2023 liegen und wäre daher mit einem Abschlag von 14 x 0,3 = 4,2 % verbunden.