Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

50% Behinderung, früher in Rente ohne Abschläge?

von Johanna26.10.2021 | 16:45
111 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, ich (62 Jahre) habe heute nun meine Bestätigung bekommen, dass ich seit 11.08.2021 50 % Behinderung habe. wie verändert das mein Renteneintritt? Ich würde gerne am 01.05.2022 in Rente mit so wenig Abschläge wie möglich. Ich hätte ja ab 01.05.2020 in Rente gehen können mit Abschlägen. Wird die Behinderung hier dann mit eingerechnet und ich habe jetzt weniger Abschläge wenn ich ab 01.05.2022 in Rente möchte?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Johanna,

ja, durch die Anerkennung der Schwerbehinderung haben Sie (35 Jahre mit Beitragszeiten vorausgesetzt) einen Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, mit der ein früherer Rentenbeginn verbunden ist.

Anhand Ihrer Angaben vermute ich, dass Sie im April 1959 geboren sind (andernfalls würden sich andere Daten ergeben). Ihre Regelaltersgrenze wäre damit am 01.07.2025 erreicht.

Ohne die Schwerbehinderung und bei vorhandener Wartezeit von 35 Jahren hätten Sie frühestens vorzeitig mit 63 Jahren, also zum 01.05.2022 in Rente gehen können. Das wäre dann mit 11,4 % Abschlag verbunden gewesen.

Mit der anerkannten Schwerbehinderung ändert sich der regulär mögliche Rentenbeginn ohne Abschläge auf den 01.07.2023 (64 Jahre und 2 Monate). Der frühestmögliche Rentenbeginn mit 10,8 % Abschlägen wäre bereits der 01.07.2020 gewesen, allerdings lag zu dem Zeitpunkt die Schwerbehinderung ja noch nicht vor.

Der von Ihnen gewünschte Rentenbeginn 01.05.2022 würde 1 Jahr und 2 Monate vor dem 01.07.2023 liegen und wäre daher mit einem Abschlag von 14 x 0,3 = 4,2 % verbunden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Johannaam 26.10.2021 | 17:38
Hallo, ja genau April ist richtig :-) Vielen Dank, 4,2 Abschlag ist ja noch zu verkraften. Vielen Dank nochmals für die schnelle Auskunft.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026