Dem Beitrag von "-_-" wird zugestimmt. Näheres kann auch dem Beitrag des Experten vom 06.04.2009 zur Frage von "nancyh" vom 03.04.2009 entnommen werden. Ansonsten gelten bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung derzeit folgende Mindesthinzuverdienstgrenzen:
Bei Vollrentenbezug, 869,40 Euro
Bei ½ Teilrentenbezug 1058,40 Euro
Bei einer Beschäftigung im Beitrittsgebiet sind die Grenzen, wie von "-_-" dargestellt entsprechend geringer.
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