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50% EU-Rente + Grenze Hinzuverdienst?

von markus196503.04.2009 | 19:59
971 Ansichten
2 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe den Bescheid erhalten, dass ich 50% EU-Rente auf 3 Jahre erhalten habe. Nun frage ich mich, was darf ich zu dieser Mini-Rente hinzuverdienen! Lt. Bescheid bin ich bis zu 4 Stunden am Tag arbeitsfähig. Heißt dass, dass ich max. 20 Stunden pro Woche teilzeit arbeiten darf? Wird mir etwas angerechnet? Danke Markus

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 07.04.2009 | 08:31

Dem Beitrag von "-_-" wird zugestimmt. Näheres kann auch dem Beitrag des Experten vom 06.04.2009 zur Frage von "nancyh" vom 03.04.2009 entnommen werden. Ansonsten gelten bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung derzeit folgende Mindesthinzuverdienstgrenzen:

Bei Vollrentenbezug, 869,40 Euro

Bei ½ Teilrentenbezug 1058,40 Euro

Bei einer Beschäftigung im Beitrittsgebiet sind die Grenzen, wie von "-_-" dargestellt entsprechend geringer.

1 Antworten

-_-am 03.04.2009 | 21:03
Die individuellen Hinzuverdienstgrenzen einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergeben sich aus dem Rentenbescheid, sind aber dynamisch. Sie können jeweils aktuell bei der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers erfragt werden. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird in Abhängigkeit vom erzielten Hinzuverdienst entweder - in voller Höhe oder - in Höhe der Hälfte gezahlt. Berechnung der individuellen Hinzuverdienstgrenze ab 01.01.2008: West: Hinzuverdienstfaktor x jeweils geltende mtl. Bezugsgröße x Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der jeweiligen verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. vor Eintritt der Voraussetzungen nach § 45 Abs. 3 SGB 6, mindestens 1,5 Entgeltpunkte. Ost: Hinzuverdienstfaktor x jeweils geltende mtl. Bezugsgröße x (aktuellen Rentenwert (Ost) : aktuellen Rentenwert) x Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der jeweiligen verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. vor Eintritt der Voraussetzungen nach § 45 Abs. 3 SGB 6, mindestens 1,5 Entgeltpunkte. Siehe auch: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
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