Hallo Jasmin,
wie W*lfgang bereits geschrieben hat, können Sie mit Einverständnis der Krankenkasse auch gleich anstelle eines Reha-Antrags einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit stellen. Sollten Sie sich dazu entschließen, vereinbaren Sie am besten einen Termin zur Antragstellung mit Ihrer nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle, hier können weitere offene Fragen direkt geklärt werden. Bei der Prüfung der gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente prüft der Rentenversicherungsträger grundsätzlich auch, ob Maßnahmen zur Rehabilitation angezeigt sind.