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Experten-Antwort

§51 SGB, gleich Rentenantrag möglich?

von Jasmin A.20.12.2016 | 18:02
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Guten Tag. Nach nur 4 Monaten Krankengeld bin ich von der Krankenkasse aufgefordert worden einen Rehabilitationsantrag zu stellen. Eine Rehabilitation würde mir in meiner jetzigen gesundheitlichen Situation nichts bringen, ein Arzt von mir ist der Meinung, dass ich gar nicht rehafähig wäre. Eine weitere berufliche Tätigkeit kann ich mir zukünftig ebenfalls nicht mehr vorstellen. Frage: Kann ich gleich einen Rentenantrag stellen (versicherungstechnische Voraussetzungen sind erfüllt)? Muss ich die Genehmigung der Krankenkasse hierzu einholen? Wenn es möglich ist, kann ich den Antrag direkt an die DRV schicken und wie weise ich dies der Krankenkasse nach? Kann die DRV mich dann trotzdem noch zur Rehabilitation schicken? Besten Dank für Ihre Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jasmin,

wie W*lfgang bereits geschrieben hat, können Sie mit Einverständnis der Krankenkasse auch gleich anstelle eines Reha-Antrags einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit stellen. Sollten Sie sich dazu entschließen, vereinbaren Sie am besten einen Termin zur Antragstellung mit Ihrer nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle, hier können weitere offene Fragen direkt geklärt werden. Bei der Prüfung der gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente prüft der Rentenversicherungsträger grundsätzlich auch, ob Maßnahmen zur Rehabilitation angezeigt sind.

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1 Antworten

W*lfgangam 20.12.2016 | 19:09
Hallo Jasmin, > Nach nur 4 Monaten Krankengeld bin ich von der Krankenkasse aufgefordert worden einen Rehabilitationsantrag zu stellen. Halte ich bereits für durchaus angemessen, da es wohl keine Erkrankung ist, die zunächst vielfache Therapiemöglichkeiten vorzieht (zb. Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt …) mit erst dann langfristig zu erwartenden Erfolgs-/Negativaussichten. > ein Arzt von mir ist der Meinung, dass ich gar nicht rehafähig wäre. Das wäre doch dann der 'Richtige', der den Befundbericht zum Reha-Antrag fertig :-) > Eine weitere berufliche Tätigkeit kann ich mir zukünftig ebenfalls nicht mehr vorstellen. Ihre 'Vorstellungen' müssen nicht unbedingt deckungsgleich mit der Beurteilung der DRV zu Ihrer allgemeinen Leistungsfähigkeit/der möglichen Erwerbsminderung sein. > Frage: Kann ich gleich einen Rentenantrag stellen Natürlich, sollte eigentlich in dem Schreiben der Kasse so als allgemeine Info enthalten sein, dass der EM-Antrag den Reha-Antrag ersetzt. > Wenn es möglich ist, kann ich den Antrag direkt an die DRV schicken Wo sonst sollte der Antrag hin?! Bei Antragsstellung (Terminvereinbarung reicht bereits/ist formell ein Eintrag) erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie Ihrer Kasse vorlegen können. Da Sie für den Reha-Antrag 10 Wochen Zeiten haben/alternativ zum EM-Antrag UND das Krankengeld wohl höher als die zu erwartende Rente ist, haben Sie sicher keine Eile, mit dem Rentenantrag/der Terminvereinbarung in einer Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt. Sollte die Kasse innerhalb der 10-Wochen-Frist 'nerven', bitten Sie um weitere schriftliche Mitteilungen/verbitten sich weitere telef. Belästigungen und Auflegen. > Kann die DRV mich dann trotzdem noch zur Rehabilitation schicken? Natürlich, wenn es dem Erhalt/Wiederherstellung Ihrer Erwerbsfähigkeit dient – Reha ist billiger, als EM-Rente und Ihre Rentenbeiträge sprudeln weiter in den großen Topf für Alle. Gruß w.
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