Haben Sie den Antrag denn sofort gestellt und die 10 Wochen für die Antragstellung nicht ausgeschöpft? Schade, dass Sie nicht schreiben welche KK es ist.
Aus bitterer Erfahrung muss ich sagen, dass die Kommunikation auf der Sachbearbeiter-Ebene der KG-Abteilung der KK keinerlei Erfolg haben wird.
Wenden Sie sich daher an den Vorstand, das Qualitätsmanagement. Schildern Sie dort Ihren Fall schriftlich und setzen Sie eine Frist zur Beantwortung.
Lassen Sie Ihre Telefonnummer bei der KK löschen-das ist einforderbar!
Führen Sie keinerlei Telefonate mehr sondern kommunizieren Sie ausschliesslich schriftlich! Lassen Sie sich zu jeder Äusserung die gesetzliche Grundlage nennen!!! Lesen Sie dann in den genannten Bestimmungen nach ob die Auslegung rechtsfehlerhaft erscheint.
Die SB werden sofort *vernünftiger* wenn Sie schriftliche Sachen von sich geben müssen. Ich würde auf die bestehende vertragliche Bindung mit dem Umzugsunternehmen hinweisen und ankündigen, dass Sie prüfen lassen werden ob für evtl. entstehende Kosten die KK haftbar gemacht werden kann.
Auf der Ebene des Qualitätsmanagements der KK konnte ich sämtliche Beanstandungen klären und bekam in allen Punkten "Recht". Auf dieser Ebene wird auch wertschätzend und höflich kommuniziert. Sämtliche Zusagen von dort waren absolut verläßlich.
Vor den Sozialgerichten haben solche Umgangsweisen der KK mittlerweile recht schlechte Karten - das weiss die Vorstandsebene sehr wohl.
Es steht Ihnen auch noch frei ein Attest über eine aktuelle gesundheitliche Verschlechterung einzurechen.
Allerdings hebt dies der ärztliche Dienst der KK oder DRV innerhalb weniger Tage per Aktenbescheid erfahrungsgemäß wieder auf und sie hätten die selbe Situation.
Das hätte nur Erfolg wenn sie eine stationäre Aufnahme hätten.
Falls Sie einen anwalt einschalten möchten sollte dies ein FA für Sozialrecht sein. Verbände wie VdK sind immer nur so gut wie der regionale Bearbeiter dort - ist also nicht immer eine gute Wahl - aber besser als nix.
Evtl. hilft Ihnen auch das Forum weiter:
http://www.krankenkassenforum.de
Sie können weiterhin die UPD kontaktieren.
http://www.unabhaengige-patientenberatung.de
Oder eine Beschwerde beim Bundesversicherungsamt (BVA) führen - jedoch brauchten die meist mehr Zeit als Ihnen zur Verfügung steht. Dies wäre also eher eine abschliessende Option um die KK nachträglich rügen zu lassen.
mfg