Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

§ 58 Abs.1 SGB VI was sagt der aus, mit Anrechnungszeiten bzw. Beitragsfreie Zeiten für die gewährung von EMR

von Karlgustav26.06.2019 | 20:54
72 Ansichten
4 Antworten
Moin, folgndes Problem habe ich. Wurde zum 30.11.2011 krankheitsbedingt gekündigt und bin seit 1.11.2011 Arbeitslos und habe keinen Anspruch auf ALG-1, weil ich vorher ein geringfügigen Job gemacht habe und nichts in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe. War aber schon seitdem 01.02.2011 AU und dieses ging jetzt durch bis Mitte 2015. Dann war ich ein paar Monate wieder Gesund und dann wieder AU. Das zieht sich bis ins Jahr 2017 hin. Ab dem 01.07.2017 beziehe ich ALG-2. Diese Zeiten ab dem Bezug von ALG-2 wurde der RV gemeldet. Es fehlen mir jetzt die Zeiten von 01.11.2011 bis zum 30.06.2017. Da ich bei der AfA gemeldet war, aber auf Grund meiner AU konnte ich nicht als Arbeitsloser geführt werden. Nun habe ich gehört und auch gelesen, das die AU- Zeiten bei der RV anerkant werden, als Beitragsfreie Zeiten. Wenn diese AU-Zeiten von der RV anerkannt werden dann hätte ich die Voraussetzungen für den Erhalt einer EMR als vorversicherungszeiten erfüllt und könnte eine EMR erhalten. Die medizinischen Voraussetzungen erfülle ich. Wie ist das nun mit diesem § 58 Abs. 1 SGB VI? Kann mich da einer einmal Schlau machen, wie sich das Verhält mit den AU-Zeiten und den Beitragsfreien Zeiten. Gruß Karlgustav

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.06.2019 | 13:46

Hallo Karlgustav,

Zeiten der Erkrankung können unter bestimmten Voraussetzungen als Anrechnungszeiten (= beitragsfreie Zeiten) anerkannt werden.

Um diese Voraussetzungen prüfen zu können, muss man unter anderem wissen, ob Sie während der vorhergehenden geringfügigen Beschäftigung rentenversicherungspflichtig waren. Wenn das nicht der Fall ist, können die Krankheitszeiten in der Regel nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden. Außerdem ist noch zu beachten, dass die Zeiten der Erkrankung im Regelfall nur bis zu drei Jahre nach Beginn der Krankheit als Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit gewertet werden, in Ihrem Fall also zunächst nur bis zum 31.01.2014.

Grundsätzlich kann man zu Ihrer Frage, ohne Ihren Versicherungsverlauf zu kennen, keine eindeutige Aussage treffen. Aus meiner Sicht sollten Sie sich diesbezüglich von Ihrem Rentenversicherungsträger aufklären und beraten lassen.

3 Antworten

W°lfgangam 26.06.2019 | 21:43
Hallo Karlgustav, nehmen Sie sich Zeit, hier finden Sie die Erläuterungen zu Ihren Fragen + entsprechende Querverweise: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Gruß w.
Karlgustav am 27.06.2019 | 11:04
Moin, ich hätte gedacht, das mir mal einer das richtig erklärt. Ich komme mir dem Amtsdeutsch nicht so richtig klar. Kann mir dazu einer was sagst, sprich AU und Abrechnungszeit u. Beitragsfreie Zeiten. Gruß karlgustav
DRVam 27.06.2019 | 14:48
Karlgustav schrieb

Moin,

ich hätte gedacht, das mir mal einer das richtig erklärt. Ich komme mir dem Amtsdeutsch nicht so richtig klar.

Kann mir dazu einer was sagst, sprich AU und Abrechnungszeit u. Beitragsfreie Zeiten.

Gruß karlgustav

Für so umfangreiche Erläuterungen ist ein Forum eher der falsche Ort. Sinnvoller wäre eine individuelle Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung in Ihrer Nähe.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026