Hallo Karlgustav,
Zeiten der Erkrankung können unter bestimmten Voraussetzungen als Anrechnungszeiten (= beitragsfreie Zeiten) anerkannt werden.
Um diese Voraussetzungen prüfen zu können, muss man unter anderem wissen, ob Sie während der vorhergehenden geringfügigen Beschäftigung rentenversicherungspflichtig waren. Wenn das nicht der Fall ist, können die Krankheitszeiten in der Regel nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden. Außerdem ist noch zu beachten, dass die Zeiten der Erkrankung im Regelfall nur bis zu drei Jahre nach Beginn der Krankheit als Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit gewertet werden, in Ihrem Fall also zunächst nur bis zum 31.01.2014.
Grundsätzlich kann man zu Ihrer Frage, ohne Ihren Versicherungsverlauf zu kennen, keine eindeutige Aussage treffen. Aus meiner Sicht sollten Sie sich diesbezüglich von Ihrem Rentenversicherungsträger aufklären und beraten lassen.
Moin,
ich hätte gedacht, das mir mal einer das richtig erklärt. Ich komme mir dem Amtsdeutsch nicht so richtig klar.
Kann mir dazu einer was sagst, sprich AU und Abrechnungszeit u. Beitragsfreie Zeiten.
Gruß karlgustav
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