Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ab dem 60. Lebensjahr besteht für Arbeitslose, die vor dem 01.01.1952 geboren wurden, nur dann, wenn sie sich regelmäßig arbeitslos gemeldet haben. Nach dem Leistungsbezug von AloGeld 1, muss man sich lückenlos bis zum 60. Lebensjahr arbeitslos melden. Ein Monat Lücke ist schon schädlich!!