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58er Regelung, kann sie aufgehoben werden ?

von Scorpion4722.01.2008 | 11:02
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo 58er-Betroffenen, hiermit frage ich das Forum, ob eine 58er Regelung erlöschen kann. Sachverhalt: Ich bin im November 2005 58 Jahre alt geworden und habe, da ich zum 01.01.2006 arbeitslos geworden, bin dir 58er Regelung verbindlich unterschrieben. Ich war dann drei Monate arbeitslos und habe dann 21 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet (2 Zeitverträge). Zum 01.01.2008 bin ich dann erneut arbeitslos geworden. Was ist jetzt mit der 58er-Regelung? Ich weiß nicht woran ich bin, das was ich wissen will ist die Antwort auf meine Frage. IST DIE 58ER-REGELUNG DURCH DIE ZWISCHENZEITLICHE BESCHÄFTIGUNG AUFGEHOBEN ??? Danke für Euer Interesse uns Eure Antworten

1 Antworten

Knut Rassmussenam 22.01.2008 | 12:04
Allgemeines Das sagt die Dienstanweisung der Arbeistagentur dazu: (1) Alg unter erleichterten Voraussetzungen kann auch im Fall einer Wiederbewilligung nach dem 31.12.2007 bezogen wer-den, wenn vor diesem Zeitpunkt der Anspruch entstanden und das 58. Lebensjahr vollendet wurde. Wiederbewilligung (428.1) (2) Erlischt ein vor dem 1.1.2008 entstandener Anspruch nach dem 31.12.2007 durch Erfüllung einer neuen Anwartschafts-zeit, kann Alg nicht unter erleichterten Voraussetzungen bezo-gen werden. Eine vergleichbare Übergangsregelung wie zur Anspruchsdauer (§ 434l Abs. 2) besteht nicht. Erlöschen durch Entstehung eines neuen Anspruchs (428.2) Wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitsagentur.
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