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58er Regelung - Vorzeitiger Rentenbezug mit Abschlag

von HJU03.01.2007 | 16:11
3450 Ansichten
4 Antworten

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Mein Schwager (Jahrg. 1947) ist am 31.12.06 arbeitslos geworden und hat bei der Arbeitagentur eine Erklärung unterzeichnet, nach der er Arbeitslosengeld unter erleichterten Bedingungen bezieht. Im Gegenzug verpflichtet er sich, frühestmöglich eine Rente "Ohne Abschlag" (also mit 65) zu beantragen. Kann er trotzdem eine Altersrente "mit Abschlag" beantragen und wird sie auch bewilligt, wenn alle sonstigen rentenrechlichen Voraussetzungen erfüllt werden? Oder steht die von ihm unterzeichnete Erklärung dem entgegen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie müssen mit der Rente nicht warten bis Sie 65 sind. Sie können die Rente selbstverständlich schon früher beanspruchen.

3 Antworten

Knut Rassmussenam 03.01.2007 | 16:58
Er darf, er muß nicht. Die unterzeichnete Erklärung bindet ihn nur im Hinblick auf das 65. Lebensjahr.
KSCam 03.01.2007 | 16:59
natürlich kann man, sobald die Voraussetzungen gegeben sind, auch mit Abschlag in Rente gehen. Das hat mit der Erklärung bei der Ag. für Arbeit überhaupt nichts zu tun. Obige Erklärung dient den Agenten in erster Linie zur Schönung der Statistik, weil alle die diese Erklärung unterschrieben haben im Sinne der Statistik nicht arbeitslos sind.
Bernhardam 03.01.2007 | 17:09
Da der Arbeitslose Ihr Schwager ist, wird er wohl verheiratet sein. In diesem Fall könnte sich die Unterschrift unter diese Erklärung zu einem bösen Bummerang entwickeln, wenn der Arbeitslose bzw. die Bedarfsgemeinschaft später gezwungen sein sollte, Arbeitslosengeld II zu beantragen. Die Arbeitsagentur oder Arge kann und wird dann nämlich erheblichen Druck auf die meist jüngere Ehefrau ausüben, der Bedürftigkeit durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit abzuhelfen ...
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