Die Regelung des § 428 Abs. 1 SGB III ("Arbeitslosengeld unter erleichterten Bedingungen", sogenannte 58er-Regelung) gilt nur noch für Arbeitslose, die vor dem 01.01.2008 das 58. Lebensjahr vollendet haben und deren Anspruch auf Arbeitslosengeld vor dem 01.01.2008 begonnen hat.