Guten Tag,
diese Regelung gilt lediglich in Hinblick auf die sogenannte 58er Regelung bei der Agentur für Arbeit. Personenkreise, die hier aufgeführt sind, können diese Regelung bei der Agentur für Arbeit nicht mehr in Anspruch nehmen. Diese Zeiten sind aber nach wie vor als Anrechnungszeiten beim Rentenversicherungsträger anzurechnen.
Hallo Heike,
die Regelungen des § 252 Abs. 8 SGB VI treffen auf Sie nicht zu. Die sogenannte 58 er Regelung können Sie mit Geburtsjahrgang Oktober 1950 nicht in Anspruch nehmen.
Die Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leitungsbezug werden bei Meldung bei der Agentur für Arbeit durch den § 58 SGB VI nach Prüfung anerkannt.
Hierfür ist lediglich eine Arbeitslosigkeitsmeldung bei der Agentur für Arbeit erforderlich.
Hallo Harald,
eine Möglichkeit größere Beträge steuerbegünstigt anlegen zu können, ist die so genannte Rürup-Rente. Zwar haben Sie dort auch nicht die Möglichkeit die vollen 30.000 Euro anzulegen - aber immerhin können 12.800 Euro anerkannt werden. Sofern Sie verheiratet sind, können hier bis zu 25.600 Euro angelegt werden. Grundsätzlich sind Beiträge bis zu 20.000 Euro für Ledige (40.000 Euro für Verheiratete) anrechnungsfähig. Davon wirken sich in diesem Jahr allerdings nur 64 Prozent aus. Die Leistungen der Rürup-Rente werden steuerlich ebenso behandelt, wie die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung - im so genannten Kohortenprinzip.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.