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Experten-Antwort

59 Std Vertrag bei voller Erwerbsminderungssrente

von Wolfgang18.09.2024 | 05:04
247 Ansichten
37 Antworten
Hallo, ich beziehe die volle Erwerbsminderungssrente und habe bisher einen Minijob ausgeführt. Nun möchte mein jetziger Arbeitgeber, das ich etwas mehr arbeite was auch okay für mich ist. Er bietet mir einen 59 Std Vertrag an. Was soviel heisst wie 14,75 Std Woche, 2,95 Std täglich. Ich würde somit unter den vorgeschriebenen 3 Std täglich und 15 Wochenstunden bleiben, wenn auch nur äußerst knapp. Ebenfalls würde ich unter der Zuverdienstgrenze bleiben. Wäre dies grundsätzlich in Ordnung? Oder gefährde ich damit meine EMR, weil die Arbeitszeit nur ganz knapp unter den 3 Stunden liegt. Ich möchte da keine schlafenden Hunde wecken, andererseits auch schon die Grenzen ausschöpfen. Also nochmal die Frage: Wäre ich damit auf der sicheren Seite? Danke und Viele Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.09.2024 | 06:26

Hallo Wolfgang.

Eine Beschäftigung von regelmäßig weniger als 3 Stunden täglich ist zulässig. Eine probeweise Beschäftigung in größerem Umfang (regelmäßig 3 Stunden täglich oder mehr), wäre für einen Zeitraum von regelmäßig 6 Monaten möglich, ohne dass der Anspruch dem Grunde nach entfiele.

Die Hinzuverdienstgrenze halten Sie mit einem Bruttoverdienst von ca. 17.500,- € im Kalenderjahr ein. Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, ist der überschreitende Betrag anteilig (zu 40 %) auf die Rente anzurechnen.

36 Antworten

....am 18.09.2024 | 05:10
Das glauben Sie doch wohl selbst nicht, dass Sie nur 2,95 täglich arbeiten? Da arbeiten Sie sicherlich mit einer Stoppuhr ☺️
Renteam 18.09.2024 | 05:15
Bevor auf die Stunden geguckt wird, wird auf den Verdienst geguckt, weil der verwaltungsaufwand bei der Ermittlung der Stunden erheblicher ist, als beim Verdienst. Was verdient man damit denn Brutto?
....am 18.09.2024 | 05:45
EMam 18.09.2024 | 06:04
Sie können 6 Monate soviel arbeiten wie Sie wollen, ohne Ihre Erwerbsminderungsrente zu gefährden. Fakt ist, Sie müssen Ihr Vorhaben Ihrem zuständigen Rententräger mitteilen. Sollte dieser dann der Meinung sein, dass das dann in Ordnung ist, können Sie auch über die 6 Monate hinaus so weiter arbeiten, ohne die Rente zu gefährden. Hier im Forum kann und wird Ihnen das aber niemand absegnen. Von daher werden Sie aktiv, statt hier im Forum Ihre Zeit zu verschwenden.
am 18.09.2024 | 07:17
Rente schrieb

Bevor auf die Stunden geguckt wird, wird auf den Verdienst geguckt, weil der verwaltungsaufwand bei der Ermittlung der Stunden erheblicher ist, als beim Verdienst.

Was verdient man damit denn Brutto?

Der Stundenlohn ist dabei wurscht, solange man im zeitlichen Rahmen bleibt. Soll auch Leute geben, die Stundenläöhne weit jenseits der 50 Euro haben (zum Beispiel bei Projektarbeit im IT-Bereich)
Ach wasam 18.09.2024 | 07:17
Wie immer schrieb

Und suggeriert, dass man zwar 2,95 schafft, 3,01 aber nicht!

Ihre "Suggerierung" können sie die Toilette runterspülen.
Klare Sacheam 18.09.2024 | 07:19
Mit einer EM-Rente ist man NIEMALS auf der sicheren Seite, was eine mögliche Überprüfung anbelangt. Gewöhnen Sie sich dran.
Wolfgangam 18.09.2024 | 08:11
Hui, hier gehts ja heiss her. Der Bruttoverdienst wäre ca 17500 im Jahr. Ich hab ja diese Grenze nicht gesetzt, nur denke ich mir warum sollte ich Sie nicht ausschöpfen wenn es sie doch gibt. Und ob ich nun 2,75 arbeite oder 2,95, könnte man ja auch argumentieren 2,75 geht, aber 3,01 nicht.
EMam 18.09.2024 | 08:49
Wolfgang schrieb

Hui, hier gehts ja heiss her. Der Bruttoverdienst wäre ca 17500 im Jahr.

Ich hab ja diese Grenze nicht gesetzt, nur denke ich mir warum sollte ich Sie nicht ausschöpfen wenn es sie doch gibt.

Und ob ich nun 2,75 arbeite oder 2,95, könnte man ja auch argumentieren 2,75 geht, aber 3,01 nicht.

Sie können hier diskutieren, argumentieren, hoffen, glauben oder nicht glauben, hilft Ihnen alles nicht weiter. Erst wenn die schriftliche Antwort Ihres zuständigen Rententrägers vorliegt, sind Sie auf der sicheren Seite. Alles andere ist daher eine unnötige und überflüssige Diskussion!
irritiertam 18.09.2024 | 08:58
Wolfgang schrieb

Hui, hier gehts ja heiss her. Der Bruttoverdienst wäre ca 17500 im Jahr.

Ich hab ja diese Grenze nicht gesetzt, nur denke ich mir warum sollte ich Sie nicht ausschöpfen wenn es sie doch gibt.

Und ob ich nun 2,75 arbeite oder 2,95, könnte man ja auch argumentieren 2,75 geht, aber 3,01 nicht.

Bei einem Erwerbsminderungsrentner gehe ich davon aus, dass in erster Linie die Gesundheit festlegt, wie lange jemand arbeiten kann und dass das eben weniger als 3 Stunden am Tag ist. .Wenn ich Ihren Beitrag lese, habe ich aber den Eindruck, dass es hier nur um die gesetzliche Grenze von 3 Stunden geht. Und das hat einfach ein G'schmäckle.
Wolfgang am 18.09.2024 | 09:12
irritiert schrieb

Bei einem Erwerbsminderungsrentner gehe ich davon aus, dass in erster Linie die Gesundheit festlegt, wie lange jemand arbeiten kann und dass das eben weniger als 3 Stunden am Tag ist. .Wenn ich Ihren Beitrag lese, habe ich aber den Eindruck, dass es hier nur um die gesetzliche Grenze von 3 Stunden geht. Und das hat einfach ein G'schmäckle.

Ob das nun ein Gschmäckle hat oder nicht interessiert hier nicht. Sie kennen weder mich noch meine Vorerkrankungen und wissen nichts darüber warum es bei zur EMR kam. Und ob ich nun nach diesen 2,75 Std oder 2,95 völligst ko zu Hause liege macht in dem Sinne keinen Unterschied, da ich definitiv total ko zu Hause liegen werde, ob nun 5min mehr oder weniger. Aber ich verdiene dadurch ca 50 € mehr monatlich, was einmal einen zusätzlicheb Lebensmitteleinkauf zb ausmacht, was mir schon helfen würde. Und ja, es geht bei meiner Frage in erster Linie um diese gesetzliche Grenze. Natürlich geht es darum. Daher frag ich hier danach in diesem Expertenforum. Oder ist es das nicht?
irritiertam 18.09.2024 | 09:48
Wolfgang schrieb

Ob das nun ein Gschmäckle hat oder nicht interessiert hier nicht.

Sie kennen weder mich noch meine Vorerkrankungen und wissen nichts darüber warum es bei zur EMR kam. Und ob ich nun nach diesen 2,75 Std oder 2,95 völligst ko zu Hause liege macht in dem Sinne keinen Unterschied, da ich definitiv total ko zu Hause liegen werde, ob nun 5min mehr oder weniger.

Aber ich verdiene dadurch ca 50 € mehr monatlich, was einmal einen zusätzlicheb Lebensmitteleinkauf zb ausmacht, was mir schon helfen würde.

Und ja, es geht bei meiner Frage in erster Linie um diese gesetzliche Grenze. Natürlich geht es darum.

Daher frag ich hier danach in diesem Expertenforum. Oder ist es das nicht?

Nein, ich kenne Sie nicht. Aber für den Eindruck, den Sie bei anderen hinterlassen, sind Sie selbst verantwortlich. Und ich war ja nicht der einzige, der den Eindruck, dass möglicherweise mehr ginge. Aber zurück zu Ihrem Arbeitszeitproblem: Solange Sie mit dem Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen, wird die Sachbearbeitung nicht tätig. Sobald sie über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, braucht die Sachbearbeitung Angaben zu Ihrer Arbeitszeit. Liegen die glaubhaft unter 3 Stunden am Tag, ist alles gut. Liegen sie über 3 Stunden am Tag, wird geprüft, ob auf Kosten der Gesundheit gearbeitet wird. Falls ja, wird die Rente weitergewährt, falls nein, wird die Rente entzogen.
xyam 18.09.2024 | 10:05
.... schrieb

So so!

Nur blöd, daß die Möchtegerns glauben, es immer wieder neu beweisen zu müssen.
Wolfgang am 18.09.2024 | 10:07
irritiert schrieb

Nein, ich kenne Sie nicht. Aber für den Eindruck, den Sie bei anderen hinterlassen, sind Sie selbst verantwortlich. Und ich war ja nicht der einzige, der den Eindruck, dass möglicherweise mehr ginge.

Aber zurück zu Ihrem Arbeitszeitproblem:

Solange Sie mit dem Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen, wird die Sachbearbeitung nicht tätig. Sobald sie über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, braucht die Sachbearbeitung Angaben zu Ihrer Arbeitszeit. Liegen die glaubhaft unter 3 Stunden am Tag, ist alles gut. Liegen sie über 3 Stunden am Tag, wird geprüft, ob auf Kosten der Gesundheit gearbeitet wird. Falls ja, wird die Rente weitergewährt, falls nein, wird die Rente entzogen.

Ja, natürlich verstehe ich das, wenn dieser Eindruck aufkommt. Dies lässt sich allerdings nicht vermeiden, wenn man explizit nach der Grenze fragt, um die EMR nicht zu gefährden. Nur ist dies doch bei allem so. Bei einem Minijob zb wird auf den Euro genau 538 € gezahlt, da eben genau dort die Grenze liegt. Niemand käme auf die Idee zu sagen, ich möchte nur 520 verdienen, da ich sonst Abgaben befürchte. Verstehen Sie was ich meine? Lassen Sie sich versichert sein. Ich beziehe meine EMR nicht grundlos, so wie hoffentlich niemand. Danke für Ihre Antwort.
Hinzuverdienst ist egalam 18.09.2024 | 10:32
Wolfgang schrieb

Hui, hier gehts ja heiss her. Der Bruttoverdienst wäre ca 17500 im Jahr.

Ich hab ja diese Grenze nicht gesetzt, nur denke ich mir warum sollte ich Sie nicht ausschöpfen wenn es sie doch gibt.

Und ob ich nun 2,75 arbeite oder 2,95, könnte man ja auch argumentieren 2,75 geht, aber 3,01 nicht.

Die Hinzuverdienst spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Sie dürfen auch deutlich mehr verdienen, nur wird der Teil oberhalb der Hinzverdienstgrenze dann eben zu 40 Prozent die EM-Rente kürzen, so what?
Wie immer am 18.09.2024 | 11:06
Ach was schrieb

Ihre "Suggerierung" können sie die Toilette runterspülen.

Klar, lausige 4 Minuten sind nicht zu schaffen, dass glaubt Euch doch keiner! Hört doch auf zu zaubern!
Denkfehleram 18.09.2024 | 11:16
Wolfgang schrieb

Ja, natürlich verstehe ich das, wenn dieser Eindruck aufkommt.

Dies lässt sich allerdings nicht vermeiden, wenn man explizit nach der Grenze fragt, um die EMR nicht zu gefährden.

Nur ist dies doch bei allem so. Bei einem Minijob zb wird auf den Euro genau 538 € gezahlt, da eben genau dort die Grenze liegt. Niemand käme auf die Idee zu sagen, ich möchte nur 520 verdienen, da ich sonst Abgaben befürchte. Verstehen Sie was ich meine?

Lassen Sie sich versichert sein. Ich beziehe meine EMR nicht grundlos, so wie hoffentlich niemand.

Danke für Ihre Antwort.

Mathematisch haben Sie recht, 2:57 liegen unter der verlangten Grenze und die Erwerbsminderung definiert sich Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden für eine volle EM-Rente. Gute Zeiten sind so 2:30 oder 2:45,eben schön mit kleiner Deutlichkeit unter den 3 Stunden. Das sind Sie mit 2:57 zwar auch, aber...nur 4(!)Minuten mehr und Sie wären nur noch teilweise erwerbsgemindert. Könnte eine schöne Steilvorlage für die DRV werden. Ich will Ihnen keine Angst machen, muss überhaupt nicht sein,geht vielleicht problemlos durch oder aber auch nicht, dass Sie das mal gehört haben.
KSCam 18.09.2024 | 11:43
Denkfehler schrieb

Mathematisch haben Sie recht, 2:57 liegen unter der verlangten Grenze und die Erwerbsminderung definiert sich Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden für eine volle EM-Rente. Gute Zeiten sind so 2:30 oder 2:45,eben schön mit kleiner Deutlichkeit unter den 3 Stunden. Das sind Sie mit 2:57 zwar auch, aber...nur 4(!)Minuten mehr und Sie wären nur noch teilweise erwerbsgemindert. Könnte eine schöne Steilvorlage für die DRV werden. Ich will Ihnen keine Angst machen, muss überhaupt nicht sein,geht vielleicht problemlos durch oder aber auch nicht, dass Sie das mal gehört haben.

Das hat @Denkfehler prima auf den Punkt gebracht und damit kann die Diskussion eigentlich enden. So eine "Steilvorlage" könnte insbesondere ein ärztlicher Dienst in einem Verlägerungs- oder Prüfungsverfahren nutzen, denn wer 2:58 täglich arbeiten kann, kann auch 3:00 am Tag arbeiten, oder? Und da gingen dem lieben Kunden und seinen Ärzten höchstwahrscheinlich die Argumente für volle Erwerbsminderung aus.
Wolfgang am 18.09.2024 | 16:23
KSC schrieb

Das hat @Denkfehler prima auf den Punkt gebracht und damit kann die Diskussion eigentlich enden.

So eine "Steilvorlage" könnte insbesondere ein ärztlicher Dienst in einem Verlägerungs- oder Prüfungsverfahren nutzen, denn wer 2:58 täglich arbeiten kann, kann auch 3:00 am Tag arbeiten, oder? Und da gingen dem lieben Kunden und seinen Ärzten höchstwahrscheinlich die Argumente für volle Erwerbsminderung aus.

Verstehe Ihre Argumentation. Diese kann ich allerdings auch weiterführen, indem ich behaupte... "Wer 2:45 arbeiten kann, kann auch 2:57 arbeiten, usw, usw. Deswegen ja eine Grenze. Hab eben mit der Rentenversicherung telefoniert. Alles unter 15 Wochenstunden sei kein Problem, und ich bin auf der sicheren Seite. Ganz gleich wie knapp es darunter ist. So die Aussage des Mitarbeiters. Ich soll den Arbeitsvertrag einreichen sobald ich ihn unterschrieben habe.
3 Stunden geht nichtam 18.09.2024 | 20:29
Wers glaubt wird seelig. Rente voll abgreifen und bis zur Höchstgrenze arbeiten. Hier wird sicher die Rentenversicherung nachprüfen. Und das mit Recht. Ich kaufe Ihnen das nicht ab das Sie nicht in der Lage sind 3 Minuten länger zu arbeiten
Wolfgang am 18.09.2024 | 23:14
3 Stunden geht nicht schrieb

Wers glaubt wird seelig. Rente voll abgreifen und bis zur Höchstgrenze arbeiten. Hier wird sicher die Rentenversicherung nachprüfen. Und das mit Recht. Ich kaufe Ihnen das nicht ab das Sie nicht in der Lage sind 3 Minuten länger zu arbeiten

Was Sie mir abkaufen oder nicht, spielt absolut keine Rolle. Keine Ahnung warum diese Anfeindung hier so präsent und in jedem zweiten Kommentar allgegenwärtig ist. Natürlich versuche ich auszuschöpfen was möglich ist, ohne einen Nachteil zu riskieren. Warum sollte ich dies nicht tun? Es ist legitim und mein absolutes Recht. Ich habe diese Grenze von 3 Stunden nicht gesetzt und finde es völlig normal, wenn man versucht das Bestmögliche für sich heraus zu holen. Ich bleibe darunter und reisse diese Grenze nicht ein. DAS Ist das Entscheidende. Ich habe diesbezüglich nichts zu verschenken und genug hinter mir und noch vor mir. Ich habe diesbezüglich eine Meinung von "Experten" gesucht und bis auf ein paar wenige sinnvolle Antworten nur Bullshit geerntet. Das scheint wohl typisch in einem anonymen Forum.
maxam 19.09.2024 | 04:58
Wäre es grundsätzlich möglich, das sie 5 Tage die Woche 2,75 Stunden arbeiten und Samstags zum Beispiel nur 1 Stunde? Dann wären sie auf Ihren 14,75 die Woche und unter den vorgeschriebenen 15 Stunden innerhalb einer Woche. Frage an die anderen. Ginge das? Eine 6 Tage Woche so aufgeteilt?
Wolfgangam 19.09.2024 | 08:01
EM schrieb

Jetzt liegt ja die Expertenantwort vor und hilft die Ihnen weiter als alles bisher? Nein, weil Sie allgemein gehalten ist und niemals den Individualfall abdeckt. Wer eine rechtssichere Antwort möchte, wendet sich auch nicht an ein anonymes Forum. Hier müssen Sie noch viel lernen.

Aber ich muss Ihnen Recht geben. Sie hatten von Beginn an Recht mit Ihrer Aussage, das dies kein Forum beantworten kann und die Diskussion darüber müssig ist. Vielen Dank. Wie hält es sich mit der Antwort des Vorredners der 6 Tage Woche, sofern ich beispielsweise 1 Stunde samstags arbeiten würde und alle anderen Tage 2,75? Wäre eine 6 Tage Woche grundsätzlich zulässig, sofern sie die 15 Stunden nicht überschreiten würde?
Ach wasam 19.09.2024 | 08:20
Wie immer schrieb

Klar, lausige 4 Minuten sind nicht zu schaffen, dass glaubt Euch doch keiner! Hört doch auf zu zaubern!

Und was geht das Dich an, Du Möchtegern-Wichtigtuer? Genau, einen Schei.ßdreck.
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