Hallo Wolfgang.
Eine Beschäftigung von regelmäßig weniger als 3 Stunden täglich ist zulässig. Eine probeweise Beschäftigung in größerem Umfang (regelmäßig 3 Stunden täglich oder mehr), wäre für einen Zeitraum von regelmäßig 6 Monaten möglich, ohne dass der Anspruch dem Grunde nach entfiele.
Die Hinzuverdienstgrenze halten Sie mit einem Bruttoverdienst von ca. 17.500,- € im Kalenderjahr ein. Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, ist der überschreitende Betrag anteilig (zu 40 %) auf die Rente anzurechnen.
Das glauben Sie doch wohl selbst nicht, dass Sie nur 2,95 täglich arbeiten? Da arbeiten Sie sicherlich mit einer Stoppuhr ☺️
Bevor auf die Stunden geguckt wird, wird auf den Verdienst geguckt, weil der verwaltungsaufwand bei der Ermittlung der Stunden erheblicher ist, als beim Verdienst.
Was verdient man damit denn Brutto?
Und suggeriert, dass man zwar 2,95 schafft, 3,01 aber nicht!
Das glauben Sie doch wohl selbst nicht, dass Sie nur 2,95 täglich arbeiten? Da arbeiten Sie sicherlich mit einer Stoppuhr ☺️
Mal wieder ein Intelligenzflüchtling, wie niedlich.
Hui, hier gehts ja heiss her. Der Bruttoverdienst wäre ca 17500 im Jahr.
Ich hab ja diese Grenze nicht gesetzt, nur denke ich mir warum sollte ich Sie nicht ausschöpfen wenn es sie doch gibt.
Und ob ich nun 2,75 arbeite oder 2,95, könnte man ja auch argumentieren 2,75 geht, aber 3,01 nicht.
Hui, hier gehts ja heiss her. Der Bruttoverdienst wäre ca 17500 im Jahr.
Ich hab ja diese Grenze nicht gesetzt, nur denke ich mir warum sollte ich Sie nicht ausschöpfen wenn es sie doch gibt.
Und ob ich nun 2,75 arbeite oder 2,95, könnte man ja auch argumentieren 2,75 geht, aber 3,01 nicht.
Bei einem Erwerbsminderungsrentner gehe ich davon aus, dass in erster Linie die Gesundheit festlegt, wie lange jemand arbeiten kann und dass das eben weniger als 3 Stunden am Tag ist. .Wenn ich Ihren Beitrag lese, habe ich aber den Eindruck, dass es hier nur um die gesetzliche Grenze von 3 Stunden geht. Und das hat einfach ein G'schmäckle.
Ob das nun ein Gschmäckle hat oder nicht interessiert hier nicht.
Sie kennen weder mich noch meine Vorerkrankungen und wissen nichts darüber warum es bei zur EMR kam. Und ob ich nun nach diesen 2,75 Std oder 2,95 völligst ko zu Hause liege macht in dem Sinne keinen Unterschied, da ich definitiv total ko zu Hause liegen werde, ob nun 5min mehr oder weniger.
Aber ich verdiene dadurch ca 50 € mehr monatlich, was einmal einen zusätzlicheb Lebensmitteleinkauf zb ausmacht, was mir schon helfen würde.
Und ja, es geht bei meiner Frage in erster Linie um diese gesetzliche Grenze. Natürlich geht es darum.
Daher frag ich hier danach in diesem Expertenforum. Oder ist es das nicht?
Ob das nun ein Gschmäckle hat oder nicht interessiert hier nicht.
Sie kennen weder mich noch meine Vorerkrankungen und wissen nichts darüber warum es bei zur EMR kam. Und ob ich nun nach diesen 2,75 Std oder 2,95 völligst ko zu Hause liege macht in dem Sinne keinen Unterschied, da ich definitiv total ko zu Hause liegen werde, ob nun 5min mehr oder weniger.
Aber ich verdiene dadurch ca 50 € mehr monatlich, was einmal einen zusätzlicheb Lebensmitteleinkauf zb ausmacht, was mir schon helfen würde.
Und ja, es geht bei meiner Frage in erster Linie um diese gesetzliche Grenze. Natürlich geht es darum.
Daher frag ich hier danach in diesem Expertenforum. Oder ist es das nicht?
Ob das nun ein Gschmäckle hat oder nicht interessiert hier nicht.
Sie kennen weder mich noch meine Vorerkrankungen und wissen nichts darüber warum es bei zur EMR kam. Und ob ich nun nach diesen 2,75 Std oder 2,95 völligst ko zu Hause liege macht in dem Sinne keinen Unterschied, da ich definitiv total ko zu Hause liegen werde, ob nun 5min mehr oder weniger.
Aber ich verdiene dadurch ca 50 € mehr monatlich, was einmal einen zusätzlicheb Lebensmitteleinkauf zb ausmacht, was mir schon helfen würde.
Und ja, es geht bei meiner Frage in erster Linie um diese gesetzliche Grenze. Natürlich geht es darum.
Daher frag ich hier danach in diesem Expertenforum. Oder ist es das nicht?
Hier antworten leider viele "Möchtegern-Experten", das ist aber normal in einem anonymen Forum und man sollte sich dessen bewusst sein.
So so!
Nein, ich kenne Sie nicht. Aber für den Eindruck, den Sie bei anderen hinterlassen, sind Sie selbst verantwortlich. Und ich war ja nicht der einzige, der den Eindruck, dass möglicherweise mehr ginge.
Aber zurück zu Ihrem Arbeitszeitproblem:
Solange Sie mit dem Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen, wird die Sachbearbeitung nicht tätig. Sobald sie über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, braucht die Sachbearbeitung Angaben zu Ihrer Arbeitszeit. Liegen die glaubhaft unter 3 Stunden am Tag, ist alles gut. Liegen sie über 3 Stunden am Tag, wird geprüft, ob auf Kosten der Gesundheit gearbeitet wird. Falls ja, wird die Rente weitergewährt, falls nein, wird die Rente entzogen.
Hui, hier gehts ja heiss her. Der Bruttoverdienst wäre ca 17500 im Jahr.
Ich hab ja diese Grenze nicht gesetzt, nur denke ich mir warum sollte ich Sie nicht ausschöpfen wenn es sie doch gibt.
Und ob ich nun 2,75 arbeite oder 2,95, könnte man ja auch argumentieren 2,75 geht, aber 3,01 nicht.
Nein, ich kenne Sie nicht. Aber für den Eindruck, den Sie bei anderen hinterlassen, sind Sie selbst verantwortlich. Und ich war ja nicht der einzige, der den Eindruck, dass möglicherweise mehr ginge.
Aber zurück zu Ihrem Arbeitszeitproblem:
Solange Sie mit dem Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen, wird die Sachbearbeitung nicht tätig. Sobald sie über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, braucht die Sachbearbeitung Angaben zu Ihrer Arbeitszeit. Liegen die glaubhaft unter 3 Stunden am Tag, ist alles gut. Liegen sie über 3 Stunden am Tag, wird geprüft, ob auf Kosten der Gesundheit gearbeitet wird. Falls ja, wird die Rente weitergewährt, falls nein, wird die Rente entzogen.
Ihre "Suggerierung" können sie die Toilette runterspülen.
Ja, natürlich verstehe ich das, wenn dieser Eindruck aufkommt.
Dies lässt sich allerdings nicht vermeiden, wenn man explizit nach der Grenze fragt, um die EMR nicht zu gefährden.
Nur ist dies doch bei allem so. Bei einem Minijob zb wird auf den Euro genau 538 € gezahlt, da eben genau dort die Grenze liegt. Niemand käme auf die Idee zu sagen, ich möchte nur 520 verdienen, da ich sonst Abgaben befürchte. Verstehen Sie was ich meine?
Lassen Sie sich versichert sein. Ich beziehe meine EMR nicht grundlos, so wie hoffentlich niemand.
Danke für Ihre Antwort.
Mathematisch haben Sie recht, 2:57 liegen unter der verlangten Grenze und die Erwerbsminderung definiert sich Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden für eine volle EM-Rente. Gute Zeiten sind so 2:30 oder 2:45,eben schön mit kleiner Deutlichkeit unter den 3 Stunden. Das sind Sie mit 2:57 zwar auch, aber...nur 4(!)Minuten mehr und Sie wären nur noch teilweise erwerbsgemindert. Könnte eine schöne Steilvorlage für die DRV werden. Ich will Ihnen keine Angst machen, muss überhaupt nicht sein,geht vielleicht problemlos durch oder aber auch nicht, dass Sie das mal gehört haben.
Das hat @Denkfehler prima auf den Punkt gebracht und damit kann die Diskussion eigentlich enden.
So eine "Steilvorlage" könnte insbesondere ein ärztlicher Dienst in einem Verlägerungs- oder Prüfungsverfahren nutzen, denn wer 2:58 täglich arbeiten kann, kann auch 3:00 am Tag arbeiten, oder? Und da gingen dem lieben Kunden und seinen Ärzten höchstwahrscheinlich die Argumente für volle Erwerbsminderung aus.
Verstehe Ihre Argumentation.
Diese kann ich allerdings auch weiterführen, indem ich behaupte...
"Wer 2:45 arbeiten kann, kann auch 2:57 arbeiten, usw, usw.
Deswegen ja eine Grenze.
Hab eben mit der Rentenversicherung telefoniert. Alles unter 15 Wochenstunden sei kein Problem, und ich bin auf der sicheren Seite. Ganz gleich wie knapp es darunter ist. So die Aussage des Mitarbeiters. Ich soll den Arbeitsvertrag einreichen sobald ich ihn unterschrieben habe.
Verstehe Ihre Argumentation.
Diese kann ich allerdings auch weiterführen, indem ich behaupte...
"Wer 2:45 arbeiten kann, kann auch 2:57 arbeiten, usw, usw.
Deswegen ja eine Grenze.
Hab eben mit der Rentenversicherung telefoniert. Alles unter 15 Wochenstunden sei kein Problem, und ich bin auf der sicheren Seite. Ganz gleich wie knapp es darunter ist. So die Aussage des Mitarbeiters. Ich soll den Arbeitsvertrag einreichen sobald ich ihn unterschrieben habe.
Verstehe Ihre Argumentation.
Diese kann ich allerdings auch weiterführen, indem ich behaupte...
"Wer 2:45 arbeiten kann, kann auch 2:57 arbeiten, usw, usw.
Deswegen ja eine Grenze.
Hab eben mit der Rentenversicherung telefoniert. Alles unter 15 Wochenstunden sei kein Problem, und ich bin auf der sicheren Seite. Ganz gleich wie knapp es darunter ist. So die Aussage des Mitarbeiters. Ich soll den Arbeitsvertrag einreichen sobald ich ihn unterschrieben habe.
Wers glaubt wird seelig. Rente voll abgreifen und bis zur Höchstgrenze arbeiten. Hier wird sicher die Rentenversicherung nachprüfen. Und das mit Recht. Ich kaufe Ihnen das nicht ab das Sie nicht in der Lage sind 3 Minuten länger zu arbeiten
Was Sie mir abkaufen oder nicht, spielt absolut keine Rolle.
Keine Ahnung warum diese Anfeindung hier so präsent und in jedem zweiten Kommentar allgegenwärtig ist.
Natürlich versuche ich auszuschöpfen was möglich ist, ohne einen Nachteil zu riskieren. Warum sollte ich dies nicht tun?
Es ist legitim und mein absolutes Recht.
Ich habe diese Grenze von 3 Stunden nicht gesetzt und finde es völlig normal, wenn man versucht das Bestmögliche für sich heraus zu holen.
Ich bleibe darunter und reisse diese Grenze nicht ein.
DAS Ist das Entscheidende.
Ich habe diesbezüglich nichts zu verschenken und genug hinter mir und noch vor mir.
Ich habe diesbezüglich eine Meinung von "Experten" gesucht und bis auf ein paar wenige sinnvolle Antworten nur Bullshit geerntet. Das scheint wohl typisch in einem anonymen Forum.
Jetzt liegt ja die Expertenantwort vor und hilft die Ihnen weiter als alles bisher? Nein, weil Sie allgemein gehalten ist und niemals den Individualfall abdeckt. Wer eine rechtssichere Antwort möchte, wendet sich auch nicht an ein anonymes Forum. Hier müssen Sie noch viel lernen.
Jetzt liegt ja die Expertenantwort vor und hilft die Ihnen weiter als alles bisher? Nein, weil Sie allgemein gehalten ist und niemals den Individualfall abdeckt. Wer eine rechtssichere Antwort möchte, wendet sich auch nicht an ein anonymes Forum. Hier müssen Sie noch viel lernen.
Klar, lausige 4 Minuten sind nicht zu schaffen, dass glaubt Euch doch keiner! Hört doch auf zu zaubern!
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