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Experten-Antwort

6 Monate krank nach Beendigung der Ausbildung

von S.H.06.03.2025 | 10:55
187 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich habe meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, im Oktober 2023. Dann folgte eine lange Krankheitsphase ,mit mehreren Operationen . In der Zeit war ich freiwillig krankenversichert und nicht arbeitslos gemeldet. Kann ich jetzt Rente nach bezahlen? danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

für 2023 können leider keine Beiträge mehr nachgezahlt werden. Für den Zeitraum 2024, in dem Sie nicht rentenversicherungspflichtig waren, besteht die Möglichkeit, freiwillige Beiträge ab 103,42 Euro monatlich nachzuzahlen. Dafür muss bis zum 31.03.2025 der Antrag auf freiwillige Versicherung (V0060) gestellt werden.

 

Um die Auswirkungen und Sinnhaftigkeit der freiwilligen Einzahlung zu besprechen, können Sie sich am Besten telefonisch an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden. 

 

Wenn Sie während der Krankheitsphase zwischen 17 und 25 Jahre alt waren und sie durch Krankschreibungen o.Ä. nachweisen können, könnte die Krankheit auch als Anrechnungszeit nach §58 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB VI angerechnet werden. Dadurch könnte die Lücke in Ihrem Versicherungsverlauf geschlossen werden. Eine freiwillige Beitragszahlung wäre trotzdem möglich, weil für Anrechnungszeiten keine Beiträge im Versicherungskonto eingespeichert werden. Für die Prüfung der Anrechnungszeit können Sie den V0100 und den V0410 ausfüllen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Teilweise und Zeit drängtam 06.03.2025 | 11:13
Für Zeiiten, in denen Sie nicht pflichtvwrsichert waren in der gesetzlichen REntenversichung, können Sie (nur zeitlich begrenzt) freiwillige Beträge nachzahlen. Für das Jahr 2024 aber nur noch bis zum 31.3.2025! Und einen Antrag müssen Sie dazu auch stellen, also ist allerhöchste Eile geboten. Für das Jahr 2023 sind Sie zu spät dran. Am besten setzen Sie sich heute noch mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung (geht auch online).
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