Guten Tag,
für 2023 können leider keine Beiträge mehr nachgezahlt werden. Für den Zeitraum 2024, in dem Sie nicht rentenversicherungspflichtig waren, besteht die Möglichkeit, freiwillige Beiträge ab 103,42 Euro monatlich nachzuzahlen. Dafür muss bis zum 31.03.2025 der Antrag auf freiwillige Versicherung (V0060) gestellt werden.
Um die Auswirkungen und Sinnhaftigkeit der freiwilligen Einzahlung zu besprechen, können Sie sich am Besten telefonisch an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden.
Wenn Sie während der Krankheitsphase zwischen 17 und 25 Jahre alt waren und sie durch Krankschreibungen o.Ä. nachweisen können, könnte die Krankheit auch als Anrechnungszeit nach §58 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB VI angerechnet werden. Dadurch könnte die Lücke in Ihrem Versicherungsverlauf geschlossen werden. Eine freiwillige Beitragszahlung wäre trotzdem möglich, weil für Anrechnungszeiten keine Beiträge im Versicherungskonto eingespeichert werden. Für die Prüfung der Anrechnungszeit können Sie den V0100 und den V0410 ausfüllen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung