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Experten-Antwort

6-Monatsfrist bei med. Reha

von erna11.01.2011 | 23:13
4170 Ansichten
6 Antworten
Ich habe bereits einmal eine genehmigte med. Reha verschieben muessen aus gesundheitlichen Gruenden und bin jetzt wider Erwarten vor dem neuen Termin wieder rehaunfaehig ( 2-3 Wochen) erkrankt. Die DRV teilte mir bei der ersten Verschiebung bereits mit, dass bei einem Verpassen des naechsten Termins ein Zeitraum von 6 Monaten seit Bewilligung verstrichen sei-und deshalb bei einer weiteren Verzoegerung( die jetzt leider eintritt) ein neuer Antrag gestellt werden muesste. Mit der erneuten Verzoegerung von 2-3 Wochen sind diese 6 Monate knapp uebersc hritten. Sind diese 6 Monate wirklich so fix und festgeschrieben? Wuerde natuerlich gerne einen erneuten " Antragsprozess" wegen ca 2 Wochen " Ueberschreitung vermeiden.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.01.2011 | 10:08

Grundsätzlich hat die Kostenzusage in der Tat nur eine Gültigkeit von sechs Monaten.

Wir empfehlen Ihnen, sich nochmal direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

Ansonsten muss zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Reha- Antrag gestellt werden.

5 Antworten

Nixam 12.01.2011 | 07:53
Wenn Sie rehabilitationsunfähig sind, dann ist der Bescheid aufzuheben und erst wenn Sie wieder rehabilitationsfähig sind, sollten Sie einen Neuantrag stellen. Das dauernde Verschieben und Verzögern der Rehabilitationsleistung nach dem Motto: "Jetzt habe ich eine Reha bewilligt bekommen und um Gotteswillen bloss nicht den Bescheid aufheben" geht garnicht. So halten Sie den RV-Träger "zum Narren". Sorry, aber das musste gesagt werden. Stellen Sie einfach später, wenn Sie vollständig genesen sind, einen Neuantrag. Wo ist das Problem? Viele Grüsse Nix
chrisam 12.01.2011 | 01:49
Wenn die Frist abgelaufen ist, ist sie formal abgelaufen. Sechs Monate sind das Limit. Wenden Sie sich am besten umgehend an ihren zuständigen Sachbearbeiter. Viel Spielraum wird er aber nicht haben. Wenn die Sachlage die zur Bewilligung der Reha führte, nachgewiesenermaßen weiterhin besteht, und die notwendigen Unterlagen vorliegen, könnte das allerdings eine Neubewilligung beschleunigen.
ernaam 12.01.2011 | 15:08
Ich habe lediglich eine relativ klare Frage gestellt - und das Thema ist fuer mich zu ernst, um " zum Narren zu halten". Waere deshalb dankbar, wenn " Nix " ( nicht zum 1. Mal ) sich Polemik sparen wuerde. Noch eine Nachfrage: Die 6 Monate beziehen sich auf das Bewilligungsdatum-und nicht auf das Antragsdatum?!
Lukasam 12.01.2011 | 11:07
Wären Sie bitte noch so freundlich, Ihre Antwort mit einer Quellenangabe zu versehen? Vielen Dank!
Lukasam 13.01.2011 | 10:36
erna schrieb

Ich habe lediglich eine relativ klare Frage gestellt - und das Thema ist fuer mich zu ernst, um " zum Narren zu halten".

Waere deshalb dankbar, wenn " Nix " ( nicht zum 1. Mal ) sich Polemik sparen wuerde.

Noch eine Nachfrage:

Die 6 Monate beziehen sich auf das Bewilligungsdatum-und nicht auf das Antragsdatum?!

Abgesehen meiner Zweifel an der 6-Monatsfrist bezieht sich die Frist auf das Bewilligungsdatum! Sie geben sich selbst bereits in Ihrer Anfrage die Antwort: "Die DRV teilte mir bei der ersten Verschiebung bereits mit, dass bei einem Verpassen des naechsten Termins ein Zeitraum von 6 Monaten seit Bewilligung verstrichen sei-und deshalb bei einer weiteren Verzoegerung( die jetzt leider eintritt) ein neuer Antrag gestellt werden muesste.
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