Hallo Anita,
Sie sind teilweise erwerbsgemindert, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten.
In der Regel wird der Gutachter bei der Überprüfung/Feststellung des Leistungsvermögens keine genauen Minuten, geschweige denn Sekunden angeben.
Viele Grüße
Hallo,
danke für Ihre Erklärung.
Falls mein Antrag abgelehnt wird, kann ich also nicht erkennen, ob ich das "Ziel halbe EMR" nur knapp oder ganz weit verfehlt habe?
Das zu erkennen, wäre für mich wichtig. Bei EMR nur knapp verfehlt, würde ich Widerspruch einlegen, bei ganz weit verfehlt, keinen Widerspruch einlegen. Bedeutet dann auch Arbeitserleichterung für die DRV.
Was meinen Sie mit knapp oder ganz weit? Es gibt drei Möglichkeiten: unter drei Stunden erwerbsfähig = volle EM-Rente drei bis (unter) sechs Stunden = halbe EM-Rente mehr als sechs Stunden = keine EM-Rente Ausgegangen wird hier von einer 5Tage Woche und regelmäßig diese Arbeitszeiten. Und kein Gutachter schreibt dann 'Anita' könnte mit großem Willen vier Stunden schaffen, deshalb bekommt sie die halbe EM-Rente, obwohl sie regelmäßig eindeutig nur noch unter drei Stunden schafft und ihr deshalb die volle EM-Rente zustehen würde. Oder umgekehrt 'mit Ach und Krach könnte es auch sein, dass sie an machen Tagen sechs Stunden und 30 Minuten schafft, deshalb ist sie nicht erwerbsgemindert, denn das sind ja mehr als sechs Stunden.' Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich dann (wenn ein Bescheid da ist, der Ihnen nicht gefällt) die Unterlagen anzufordern (§25 SGB X) und können einen Widerspruch dann auch zurücknehmen, den Sie fristwahrend vorher eingelegt haben. Oder Sie lesen sich auch noch diese Broschüre durch: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Und dann gibt es evtl. noch die 'Arbeitsmarktrente', hierzu der tagesaktuelle Beitrag https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/verschlo… Wenn Sie meinen, Sie seien erwerbsgemindert, dann stellen Sie einen Antrag, reichen die vorliegenden ärztlichen Befunde ein und/oder befreien Ihre Ärzte von der Schweigepflicht und warten das Ergebnis ab. Alles andere im Vorweg ist rein hypothetisch und bringt Sie nicht wirklich weiter. Alles Gute!In der Regel wird der Gutachter bei der Überprüfung/Feststellung des Leistungsvermögens keine genauen Minuten, geschweige denn Sekunden angeben. Viele GrüßeHallo, danke für Ihre Erklärung. Falls mein Antrag abgelehnt wird, kann ich also nicht erkennen, ob ich das "Ziel halbe EMR" nur knapp oder ganz weit verfehlt habe? Das zu erkennen, wäre für mich wichtig. Bei EMR nur knapp verfehlt, würde ich Widerspruch einlegen, bei ganz weit verfehlt, keinen Widerspruch einlegen. Bedeutet dann auch Arbeitserleichterung für die DRV.
Sie meint damit, dass sie im Zweifelsfall an der Uhr drehen kann. Sollte das Gutachten ergeben, dass sie 10 Stunden erwerbsfähig ist, ist das ganz weit weg und lohnt sich nicht. Sollte es aber 6h15 beinhalten, dann um diese 20 Minuten zu viel kämpfen.
Was meinen Sie mit knapp oder ganz weit? [/Ich quote] Sie meint damit, dass sie im Zweifelsfall an der Uhr drehen kann. Sollte das Gutachten ergeben, dass sie 10 Stunden erwerbsfähig ist, ist das ganz weit weg und lohnt sich nicht. Sollte es aber 6h15 beinhalten, dann um diese 20 Minuten zu viel kämpfen.Nunja.... da wird aber nicht 6:15 h stehen.... Und auch von 10 h steht dann dort nichts. gibt nur 'unter drei', 'drei bis sechs', 'mehr als sechs' §43 SGB VI vielmehr wird dann auch geschaut, WAS in dieser Zeit bzw. eben auch NICHT gearbeitet werden kann, sitzend, stehend, nachts, Schichtdienst, kalt, warm etc.... Bei der Beurteilung, ob jemand erwerbsgemindert ist, geht es um einiges mehr als nur um Minuten. Mehr Infos dazu finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Infos…
In der Regel wird der Gutachter bei der Überprüfung/Feststellung des Leistungsvermögens keine genauen Minuten, geschweige denn Sekunden angeben.
Viele Grüße
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Hallo,
danke für Ihre Erklärung.
Falls mein Antrag abgelehnt wird, kann ich also nicht erkennen, ob ich das "Ziel halbe EMR" nur knapp oder ganz weit verfehlt habe?
Das zu erkennen, wäre für mich wichtig. Bei EMR nur knapp verfehlt, würde ich Widerspruch einlegen, bei ganz weit verfehlt, keinen Widerspruch einlegen. Bedeutet dann auch Arbeitserleichterung für die DRV.[/quote]
Was meinen Sie mit knapp oder ganz weit?
Es gibt drei Möglichkeiten:
unter drei Stunden erwerbsfähig = volle EM-Rente
drei bis (unter) sechs Stunden = halbe EM-Rente
mehr als sechs Stunden = keine EM-Rente
Ausgegangen wird hier von einer 5Tage Woche und regelmäßig diese Arbeitszeiten.
Und kein Gutachter schreibt dann 'Anita' könnte mit großem Willen vier Stunden schaffen, deshalb bekommt sie die halbe EM-Rente, obwohl sie regelmäßig eindeutig nur noch unter drei Stunden schafft und ihr deshalb die volle EM-Rente zustehen würde.
Oder umgekehrt 'mit Ach und Krach könnte es auch sein, dass sie an machen Tagen sechs Stunden und 30 Minuten schafft, deshalb ist sie nicht erwerbsgemindert, denn das sind ja mehr als sechs Stunden.'
Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich dann (wenn ein Bescheid da ist, der Ihnen nicht gefällt) die Unterlagen anzufordern (§25 SGB X) und können einen Widerspruch dann auch zurücknehmen, den Sie fristwahrend vorher eingelegt haben.
Oder Sie lesen sich auch noch diese Broschüre durch:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html
Und dann gibt es evtl. noch die 'Arbeitsmarktrente', hierzu der tagesaktuelle Beitrag
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/verschlossener-arbeitsmarkt-8.html
Wenn Sie meinen, Sie seien erwerbsgemindert, dann stellen Sie einen Antrag, reichen die vorliegenden ärztlichen Befunde ein und/oder befreien Ihre Ärzte von der Schweigepflicht und warten das Ergebnis ab. Alles andere im Vorweg ist rein hypothetisch und bringt Sie nicht wirklich weiter.
Alles Gute!
Könnten Sie das Forum bitte gendergerecht ansprechen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Willi B.
Genau! Wie im ZDF. Da sind ganz aktuell Braunbären zu 75 Prozent Veganer*Innen. Ich finde das voll knorke, dass da auf die Transgender Braunbären Rücksicht genommen wird beim ZDF. So gehen Medien heute.Guten Tag,Könnten Sie das Forum bitte gendergerecht ansprechen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Willi B.
Guten Tag,
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Könnten Sie das Forum bitte gendergerecht ansprechen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Willi B.[/quote]
Genau! Wie im ZDF. Da sind ganz aktuell Braunbären zu 75 Prozent Veganer*Innen.
Ich finde das voll knorke, dass da auf die Transgender Braunbären Rücksicht genommen wird beim ZDF.
So gehen Medien heute.
Wahnhafte Umerziehung ist das. War allerdings ARD gewesen, auch egal.Könnten Sie das Forum bitte gendergerecht ansprechen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Willi B.Genau! Wie im ZDF. Da sind ganz aktuell Braunbären zu 75 Prozent Veganer*Innen. Ich finde das voll knorke, dass da auf die Transgender Braunbären Rücksicht genommen wird beim ZDF. So gehen Medien heute.
Was meinen Sie mit knapp oder ganz weit?
[/Ich quote] Sie meint damit, dass sie im Zweifelsfall an der Uhr drehen kann. Sollte das Gutachten ergeben, dass sie 10 Stunden erwerbsfähig ist, ist das ganz weit weg und lohnt sich nicht. Sollte es aber 6h15 beinhalten, dann um diese 20 Minuten zu viel kämpfen. [/quote]
Nunja.... da wird aber nicht 6:15 h stehen....
Und auch von 10 h steht dann dort nichts.
gibt nur 'unter drei', 'drei bis sechs', 'mehr als sechs'
§43 SGB VI
vielmehr wird dann auch geschaut, WAS in dieser Zeit bzw. eben auch NICHT gearbeitet werden kann, sitzend, stehend, nachts, Schichtdienst, kalt, warm etc.... Bei der Beurteilung, ob jemand erwerbsgemindert ist, geht es um einiges mehr als nur um Minuten.
Mehr Infos dazu finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Infos-fuer-Aerzte/Begutachtung/begutachtung.html
Ja. Aber das war so die Vorstellung. Einschätzung der Leistungsfähigkeit in Std:min:sek. und dabei nur knapp drüber oder weit vorbei,gerade noch so leistungsfähig oder vollumfänglich.Sie meint damit, dass sie im Zweifelsfall an der Uhr drehen kann. Sollte das Gutachten ergeben, dass sie 10 Stunden erwerbsfähig ist, ist das ganz weit weg und lohnt sich nicht. Sollte es aber 6h15 beinhalten, dann um diese 20 Minuten zu viel kämpfen.Nunja.... da wird aber nicht 6:15 h stehen.... Und auch von 10 h steht dann dort nichts. gibt nur 'unter drei', 'drei bis sechs', 'mehr als sechs'
Als ob die ganze Begutachterei eine exakte Wissenschaft wäre.
Wäre sie das, würde es keine erfolgreichen Widersprüche oder Erfolge beim Sozialgericht geben. Da wird zum Teil nur 30 min untersucht und dann nach Akten und Bauchgefühl entschieden. Es sei denn es ist so eindeutig wie bei einem Querschnittsgelähmten, aber die meisten Fälle dürften nicht so einfach sein.
Zumindest ist die 'ganze Begutachterei' weder eine Statistikfrage noch von 5 Minuten mehr oder weniger abhängig. Ob also 5h55m oder 6h03m ist genau so wenig ausschlaggebend wie dass ca. 54% der Anträge genehmigt werden, daraus folgernd also ca. 46% aber abgelehnt.
Ein Gutachten, das nur 30 Minuten dauert, kann dabei genau so aussagekräftig sein wie eines, das mehr als zwei Stunden dauert, weil der Patient erst einmal mit dem Gutachter streitet, ob er alleine begutachtet werden darf aufgrund seiner Ängste und dann ausrastet und damit den Vorgang verzögert (was bei psychischen Krankheiten 'völlig normal' sein kann, aber wegen nur 'Rücken' aber vielleicht doch etwas ungewöhnlich wäre).
Dass auch die Gutachter nicht 'fehlerfrei' sind, bestreitet keiner.
Dafür gibt es dann - im Zweifelsfall - weitere Rechtsmittel. Wie auch z.B. das SG in verschiedenen Instanzen.
Aber genau deshalb wohl wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es IMMER eine Einzelfallentscheidung ist, die bestmöglich alle Umstände beurteilt. Aber nie danach entschieden wird, dass der Nachbar xy mit Krankheit yx doch aber auch...
Sonst landen wir wieder bei unserem Lieblingsgenderisten, der nichts weiteres vorzutragen hat hier als zu bemängeln, dass man nicht alle Braunbären auch bei RTL oder KiKa korrekt anspricht.... ohneeee!!!!
Wo Menschen irgendwelche Krankheiten beurteilen und nicht Formeln, da spielen Statistiken sehr wohl eine grosse Rolle. Auch wenn die DRV Mitarbeiter immer versuchen bezüglich der Begutachterei einen möglichst seriös wissenschaftlichen Eindruck zu vermitteln. Vermutlich bleiben wir da unterschiedlicher Meinung.Als ob die ganze Begutachterei eine exakte Wissenschaft wäre. Wäre sie das, würde es keine erfolgreichen Widersprüche oder Erfolge beim Sozialgericht geben. Da wird zum Teil nur 30 min untersucht und dann nach Akten und Bauchgefühl entschieden. Es sei denn es ist so eindeutig wie bei einem Querschnittsgelähmten, aber die meisten Fälle dürften nicht so einfach sein.Zumindest ist die 'ganze Begutachterei' weder eine Statistikfrage noch von 5 Minuten mehr oder weniger abhängig. Ob also 5h55m oder 6h03m ist genau so wenig ausschlaggebend wie dass ca. 54% der Anträge genehmigt werden, daraus folgernd also ca. 46% aber abgelehnt. Ein Gutachten, das nur 30 Minuten dauert, kann dabei genau so aussagekräftig sein wie eines, das mehr als zwei Stunden dauert, weil der Patient erst einmal mit dem Gutachter streitet, ob er alleine begutachtet werden darf aufgrund seiner Ängste und dann ausrastet und damit den Vorgang verzögert (was bei psychischen Krankheiten 'völlig normal' sein kann, aber wegen nur 'Rücken' aber vielleicht doch etwas ungewöhnlich wäre). Dass auch die Gutachter nicht 'fehlerfrei' sind, bestreitet keiner. Dafür gibt es dann - im Zweifelsfall - weitere Rechtsmittel. Wie auch z.B. das SG in verschiedenen Instanzen. Aber genau deshalb wohl wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es IMMER eine Einzelfallentscheidung ist, die bestmöglich alle Umstände beurteilt. Aber nie danach entschieden wird, dass der Nachbar xy mit Krankheit yx doch aber auch... Sonst landen wir wieder bei unserem Lieblingsgenderisten, der nichts weiteres vorzutragen hat hier als zu bemängeln, dass man nicht alle Braunbären auch bei RTL oder KiKa korrekt anspricht.... ohneeee!!!!
Zumindest ist die 'ganze Begutachterei' weder eine Statistikfrage noch von 5 Minuten mehr oder weniger abhängig. Ob also 5h55m oder 6h03m ist genau so wenig ausschlaggebend wie dass ca. 54% der Anträge genehmigt werden, daraus folgernd also ca. 46% aber abgelehnt.
Ein Gutachten, das nur 30 Minuten dauert, kann dabei genau so aussagekräftig sein wie eines, das mehr als zwei Stunden dauert, weil der Patient erst einmal mit dem Gutachter streitet, ob er alleine begutachtet werden darf aufgrund seiner Ängste und dann ausrastet und damit den Vorgang verzögert (was bei psychischen Krankheiten 'völlig normal' sein kann, aber wegen nur 'Rücken' aber vielleicht doch etwas ungewöhnlich wäre).
Dass auch die Gutachter nicht 'fehlerfrei' sind, bestreitet keiner.
Dafür gibt es dann - im Zweifelsfall - weitere Rechtsmittel. Wie auch z.B. das SG in verschiedenen Instanzen.
Aber genau deshalb wohl wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es IMMER eine Einzelfallentscheidung ist, die bestmöglich alle Umstände beurteilt. Aber nie danach entschieden wird, dass der Nachbar xy mit Krankheit yx doch aber auch...
Sonst landen wir wieder bei unserem Lieblingsgenderisten, der nichts weiteres vorzutragen hat hier als zu bemängeln, dass man nicht alle Braunbären auch bei RTL oder KiKa korrekt anspricht.... ohneeee!!!!
Du musst auch zu allem Deinen „Senf“ hinzugeben, oder? Besteht bei Dir eine „Profilierungssucht“?Als ob die ganze Begutachterei eine exakte Wissenschaft wäre. Wäre sie das, würde es keine erfolgreichen Widersprüche oder Erfolge beim Sozialgericht geben. Da wird zum Teil nur 30 min untersucht und dann nach Akten und Bauchgefühl entschieden. Es sei denn es ist so eindeutig wie bei einem Querschnittsgelähmten, aber die meisten Fälle dürften nicht so einfach sein.Zumindest ist die 'ganze Begutachterei' weder eine Statistikfrage noch von 5 Minuten mehr oder weniger abhängig. Ob also 5h55m oder 6h03m ist genau so wenig ausschlaggebend wie dass ca. 54% der Anträge genehmigt werden, daraus folgernd also ca. 46% aber abgelehnt. Ein Gutachten, das nur 30 Minuten dauert, kann dabei genau so aussagekräftig sein wie eines, das mehr als zwei Stunden dauert, weil der Patient erst einmal mit dem Gutachter streitet, ob er alleine begutachtet werden darf aufgrund seiner Ängste und dann ausrastet und damit den Vorgang verzögert (was bei psychischen Krankheiten 'völlig normal' sein kann, aber wegen nur 'Rücken' aber vielleicht doch etwas ungewöhnlich wäre). Dass auch die Gutachter nicht 'fehlerfrei' sind, bestreitet keiner. Dafür gibt es dann - im Zweifelsfall - weitere Rechtsmittel. Wie auch z.B. das SG in verschiedenen Instanzen. Aber genau deshalb wohl wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es IMMER eine Einzelfallentscheidung ist, die bestmöglich alle Umstände beurteilt. Aber nie danach entschieden wird, dass der Nachbar xy mit Krankheit yx doch aber auch... Sonst landen wir wieder bei unserem Lieblingsgenderisten, der nichts weiteres vorzutragen hat hier als zu bemängeln, dass man nicht alle Braunbären auch bei RTL oder KiKa korrekt anspricht.... ohneeee!!!!
Zumindest ist die 'ganze Begutachterei' weder eine Statistikfrage noch von 5 Minuten mehr oder weniger abhängig. Ob also 5h55m oder 6h03m ist genau so wenig ausschlaggebend wie dass ca. 54% der Anträge genehmigt werden, daraus folgernd also ca. 46% aber abgelehnt.
Ein Gutachten, das nur 30 Minuten dauert, kann dabei genau so aussagekräftig sein wie eines, das mehr als zwei Stunden dauert, weil der Patient erst einmal mit dem Gutachter streitet, ob er alleine begutachtet werden darf aufgrund seiner Ängste und dann ausrastet und damit den Vorgang verzögert (was bei psychischen Krankheiten 'völlig normal' sein kann, aber wegen nur 'Rücken' aber vielleicht doch etwas ungewöhnlich wäre).
Dass auch die Gutachter nicht 'fehlerfrei' sind, bestreitet keiner.
Dafür gibt es dann - im Zweifelsfall - weitere Rechtsmittel. Wie auch z.B. das SG in verschiedenen Instanzen.
Aber genau deshalb wohl wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es IMMER eine Einzelfallentscheidung ist, die bestmöglich alle Umstände beurteilt. Aber nie danach entschieden wird, dass der Nachbar xy mit Krankheit yx doch aber auch...
Sonst landen wir wieder bei unserem Lieblingsgenderisten, der nichts weiteres vorzutragen hat hier als zu bemängeln, dass man nicht alle Braunbären auch bei RTL oder KiKa korrekt anspricht.... ohneeee!!!!
5h55m = halbe EMR 6h03m = keine EMR Fazit: Ob 5h55m oder 6h03m ist SEHR ausschlaggebend!Als ob die ganze Begutachterei eine exakte Wissenschaft wäre. Wäre sie das, würde es keine erfolgreichen Widersprüche oder Erfolge beim Sozialgericht geben. Da wird zum Teil nur 30 min untersucht und dann nach Akten und Bauchgefühl entschieden. Es sei denn es ist so eindeutig wie bei einem Querschnittsgelähmten, aber die meisten Fälle dürften nicht so einfach sein.Ob also 5h55m oder 6h03m ist genau so wenig ausschlaggebend wie dass ca. 54% der Anträge genehmigt werden, daraus folgernd also ca. 46% aber abgelehnt.
Der Name und der Schweregrad der Krankheit.
Krankheit A, Schweregrad 1 = Keine EMR
Krankheit A, Schweregrad 2 = halbe EMR
Krankheit A, Schweregrad 3 = volle EMR
Ich habe "nur" eine mittelgrade Depression und bin trotzdem in EMR.
Pauschal geht da nix.
Irgendwelche Grenzen müssen doch gezogen werden.
@ alle, die sich an der bestehenden Grenze mockieren: welche Kriterien sollten denn stattdessen herangezogen werden?
Bei Depressionen gibt es diese Unterteilung in leicht, mittel und schwer.
Nur bei schweren Depressionen hat man Chancen auf eine EMR, bei der Stufe mittel sieht es schon schlecht aus.
Ich habe schon öfters gelesen, dass Leute aus Kliniken entlassen wurden mit der Diagnose schwer und ebenso vom Facharzt mit derselben Diagnose ausgewiesen wurden. Dann kamen sie zu einem Gutachter, der ihnen nach 30 min nur mittel oder leicht bescheinigt hat. Das wars dann mit der EMR.
Bei einem krassen Fall hat man einen Ende 50 jährigem nach 5 Jahren EMR Bezug genau so aus der Rente befördert.
Die Einteilung in Schweregrade bringt keinen Vorteil zum jetzigen System.
Wie können da so krasse Unterschiede sein? Stehen die von der DRV beauftragten Gutachter unter Druck, z.B. 80% aller EMR Anträge abzulehnen, weil Sie sonst keine neuen Aufträge mehr von der DRV erhalten? Falls ja, wie viel Prozent der Anträge müßen die dann ablehnen??Der Name und der Schweregrad der Krankheit. Krankheit A, Schweregrad 1 = Keine EMR Krankheit A, Schweregrad 2 = halbe EMR Krankheit A, Schweregrad 3 = volle EMRBei Depressionen gibt es diese Unterteilung in leicht, mittel und schwer. Nur bei schweren Depressionen hat man Chancen auf eine EMR, bei der Stufe mittel sieht es schon schlecht aus. Ich habe schon öfters gelesen, dass Leute aus Kliniken entlassen wurden mit der Diagnose schwer und ebenso vom Facharzt mit derselben Diagnose ausgewiesen wurden. Dann kamen sie zu einem Gutachter, der ihnen nach 30 min nur mittel oder leicht bescheinigt hat. Das wars dann mit der EMR. Bei einem krassen Fall hat man einen Ende 50 jährigem nach 5 Jahren EMR Bezug genau so aus der Rente befördert. Die Einteilung in Schweregrade bringt keinen Vorteil zum jetzigen System.
Der Name und der Schweregrad der Krankheit.
Krankheit A, Schweregrad 1 = Keine EMR
Krankheit A, Schweregrad 2 = halbe EMR
Krankheit A, Schweregrad 3 = volle EMR[/quote]
Bei Depressionen gibt es diese Unterteilung in leicht, mittel und schwer.
Nur bei schweren Depressionen hat man Chancen auf eine EMR, bei der Stufe mittel sieht es schon schlecht aus.
Ich habe schon öfters gelesen, dass Leute aus Kliniken entlassen wurden mit der Diagnose schwer und ebenso vom Facharzt mit derselben Diagnose ausgewiesen wurden. Dann kamen sie zu einem Gutachter, der ihnen nach 30 min nur mittel oder leicht bescheinigt hat. Das wars dann mit der EMR.
Bei einem krassen Fall hat man einen Ende 50 jährigem nach 5 Jahren EMR Bezug genau so aus der Rente befördert.
Die Einteilung in Schweregrade bringt keinen Vorteil zum jetzigen System.[/quote]
Wie können da so krasse Unterschiede sein?
Stehen die von der DRV beauftragten Gutachter unter Druck, z.B. 80% aller EMR Anträge abzulehnen, weil Sie sonst keine neuen Aufträge mehr von der DRV erhalten?
Falls ja, wie viel Prozent der Anträge müßen die dann ablehnen??
Sie sind tatsächlich „unfassbar“ einfältig. Lesen Sie alle Beiträge nochmal und versuchen Sie diese auch zu verstehen.Bei Depressionen gibt es diese Unterteilung in leicht, mittel und schwer. Nur bei schweren Depressionen hat man Chancen auf eine EMR, bei der Stufe mittel sieht es schon schlecht aus. Ich habe schon öfters gelesen, dass Leute aus Kliniken entlassen wurden mit der Diagnose schwer und ebenso vom Facharzt mit derselben Diagnose ausgewiesen wurden. Dann kamen sie zu einem Gutachter, der ihnen nach 30 min nur mittel oder leicht bescheinigt hat. Das wars dann mit der EMR. Bei einem krassen Fall hat man einen Ende 50 jährigem nach 5 Jahren EMR Bezug genau so aus der Rente befördert. Die Einteilung in Schweregrade bringt keinen Vorteil zum jetzigen System.Wie können da so krasse Unterschiede sein? Stehen die von der DRV beauftragten Gutachter unter Druck, z.B. 80% aller EMR Anträge abzulehnen, weil Sie sonst keine neuen Aufträge mehr von der DRV erhalten? Falls ja, wie viel Prozent der Anträge müßen die dann ablehnen??
Als ob die ganze Begutachterei eine exakte Wissenschaft wäre.
Wäre sie das, würde es keine erfolgreichen Widersprüche oder Erfolge beim Sozialgericht geben. Da wird zum Teil nur 30 min untersucht und dann nach Akten und Bauchgefühl entschieden. Es sei denn es ist so eindeutig wie bei einem Querschnittsgelähmten, aber die meisten Fälle dürften nicht so einfach sein.
Warum soll ein Querschnittsgelähmter ein eindeutiger Fall für eine Erwerbsminderung sein? Bei der Begutachtung wird festgestellt, ob die Person am allgemeinen Arbeitsmarkt noch voll oder nur gemindert erwerbsfähig sein kann. Auch wenn man an den Rollstuhl gefesselt ist, können dennoch gewissen Tätigkeiten von 6 Stunden oder mehr täglich verrichtet werden, z.B. in der Telefonzentrale....
Ich hoffe ihr Beitrag war ironisch gemeint. Ansonsten sollten sie sich mal als DRV Gutachter bewerben.Als ob die ganze Begutachterei eine exakte Wissenschaft wäre. Wäre sie das, würde es keine erfolgreichen Widersprüche oder Erfolge beim Sozialgericht geben. Da wird zum Teil nur 30 min untersucht und dann nach Akten und Bauchgefühl entschieden. Es sei denn es ist so eindeutig wie bei einem Querschnittsgelähmten, aber die meisten Fälle dürften nicht so einfach sein.Warum soll ein Querschnittsgelähmter ein eindeutiger Fall für eine Erwerbsminderung sein? Bei der Begutachtung wird festgestellt, ob die Person am allgemeinen Arbeitsmarkt noch voll oder nur gemindert erwerbsfähig sein kann. Auch wenn man an den Rollstuhl gefesselt ist, können dennoch gewissen Tätigkeiten von 6 Stunden oder mehr täglich verrichtet werden, z.B. in der Telefonzentrale....
@Wallo
Warum? Ich kenne auch mehrere Querschnittsgelähmte, die normal arbeiten. Warum auch nicht?
Es gibt auch absolut bewegungsunfähige Menschen, die mit einem Helfer voll arbeiten. Z. B. gibt es da auch eine Richterin von der ich weiss.
@Wallo
Doch. Ich habe es seit über 20 Jahren und gelte als austherapiert.
Bei mir auf Arbeit kam auch jeden Tag eine querschnittgelähmte Kollegin, in der Einwohnermeldestelle.
Hatte einen VW (Rolli Edition), mit dem sie allein auf Arbeit kam und ging.
Und zum Thema Depressionen...
Leider ist da auch ziemliches Halbwissen hier vertreten.
Depressionen werden zwar nach Schweregrad unterteilt aber auch hier gilt es, die Einschränkungen zu differenzieren. Wer sich mit Depressionen auskennt, der weiß, wie die Unterteilung leicht, Mittel und schwer zustande kommt. Und zwar mit Haupt- und Nebensymptomen.
Und daher kann auch ein Patient mit einer mittelgradigen Depression eine volle EM erhalten, weil z. B. die Antriebsstörung sehr ausgeprägt ist. Und jemand mit einer schweren Depression hat andere Symptome mehr ausgeprägt, die sogar durch Arbeit gebessert werden können.
Also man sieht auch hier, es ist alles eine Einzefallentscheidung. Und es geht immer um die Einschränkungen, nicht um Diagnosen...
Sind Sie ganz sicher, dass es bereits bei einer nur mittelgradigen Depression mit starker Antriebsstörung eine halbe oder volle EM gibt? Oder müssen zusätzlich weitere Krankheiten vorliegen?
Und wie kann ein Gutachter feststellen, ob tatsächlich eine starke Antriebsstörung vorliegt?
Seit wann werden hier medizinische Fragen beantwortet? Sind hier Ärzte oder Gutachterim Forum vertreten? Eher nicht! Absurde Fragestellungen!Bei mir auf Arbeit kam auch jeden Tag eine querschnittgelähmte Kollegin, in der Einwohnermeldestelle. Hatte einen VW (Rolli Edition), mit dem sie allein auf Arbeit kam und ging. Und zum Thema Depressionen... Leider ist da auch ziemliches Halbwissen hier vertreten. Depressionen werden zwar nach Schweregrad unterteilt aber auch hier gilt es, die Einschränkungen zu differenzieren. Wer sich mit Depressionen auskennt, der weiß, wie die Unterteilung leicht, Mittel und schwer zustande kommt. Und zwar mit Haupt- und Nebensymptomen. Und daher kann auch ein Patient mit einer mittelgradigen Depression eine volle EM erhalten, weil z. B. die Antriebsstörung sehr ausgeprägt ist. Und jemand mit einer schweren Depression hat andere Symptome mehr ausgeprägt, die sogar durch Arbeit gebessert werden können. Also man sieht auch hier, es ist alles eine Einzefallentscheidung. Und es geht immer um die Einschränkungen, nicht um Diagnosen...Sind Sie ganz sicher, dass es bereits bei einer nur mittelgradigen Depression mit starker Antriebsstörung eine halbe oder volle EM gibt? Oder müssen zusätzlich weitere Krankheiten vorliegen? Und wie kann ein Gutachter feststellen, ob tatsächlich eine starke Antriebsstörung vorliegt?
Bei mir auf Arbeit kam auch jeden Tag eine querschnittgelähmte Kollegin, in der Einwohnermeldestelle.
Hatte einen VW (Rolli Edition), mit dem sie allein auf Arbeit kam und ging.
Und zum Thema Depressionen...
Leider ist da auch ziemliches Halbwissen hier vertreten.
Depressionen werden zwar nach Schweregrad unterteilt aber auch hier gilt es, die Einschränkungen zu differenzieren. Wer sich mit Depressionen auskennt, der weiß, wie die Unterteilung leicht, Mittel und schwer zustande kommt. Und zwar mit Haupt- und Nebensymptomen.
Und daher kann auch ein Patient mit einer mittelgradigen Depression eine volle EM erhalten, weil z. B. die Antriebsstörung sehr ausgeprägt ist. Und jemand mit einer schweren Depression hat andere Symptome mehr ausgeprägt, die sogar durch Arbeit gebessert werden können.
Also man sieht auch hier, es ist alles eine Einzefallentscheidung. Und es geht immer um die Einschränkungen, nicht um Diagnosen... [/quote]
Sind Sie ganz sicher, dass es bereits bei einer nur mittelgradigen Depression mit starker Antriebsstörung eine halbe oder volle EM gibt? Oder müssen zusätzlich weitere Krankheiten vorliegen?
Und wie kann ein Gutachter feststellen, ob tatsächlich eine starke Antriebsstörung vorliegt?[/quote]
Seit wann werden hier medizinische Fragen beantwortet? Sind hier Ärzte oder Gutachterim Forum vertreten? Eher nicht! Absurde Fragestellungen!
Ich finde Peter T. sollte das jetzt mit Ganzwissen auch durchziehen und die Frage der vermutlich besorgten Frau beantworten.Sind Sie ganz sicher, dass es bereits bei einer nur mittelgradigen Depression mit starker Antriebsstörung eine halbe oder volle EM gibt? Oder müssen zusätzlich weitere Krankheiten vorliegen? Und wie kann ein Gutachter feststellen, ob tatsächlich eine starke Antriebsstörung vorliegt?Seit wann werden hier medizinische Fragen beantwortet? Sind hier Ärzte oder Gutachterim Forum vertreten? Eher nicht! Absurde Fragestellungen!
Warum werden dann Diagnosen abgefragt?
Weil eben z.B. 'eine' Diagnose allein nicht notwendigerweise auch dazu führt, dass man erwerbsgemindert ist. Aaaaaber z.B auch eine bereits 'leichte' Depression dazu führen kann, dass man nicht mehr in der Lage ist, tatsächlich seinen Lebensunterhalt durch regelmäßiges arbeiten zu erwerben. Während vielleicht der Querschnittsgelähmte, der über einen E-Rollstuhl verfügt, dennoch sowohl seinen Arbeitsplatz erreichen und auch den noch funktionierenden Kopf dazu verwenden kann, soviel zu verdienen, dass er damit seinen Lebensunterhalt erwerben kann. Da AAAABER Erwerbminderungsrente nur bezahlt wird, wenn jemand überhaupt irgendwie aus 'gesundheitlichen Gründen' nicht mehr - im Vergleich zu voll Gesunden - langfristig nicht mehr in der Lage ist/sein könnte - zu arbeiten, also seinen 'Lebensunterhalt selbst zu erwerben' werden die 'gesundheitlichen' Diagnosen mit einbezogen. Ansonsten gibt es andere Behörden (z.B. Agentur für Arbeit oder auch Jobcenter), die dann 'ohne Diagnose' den 'Arbeitslosen' wieder in die Erwerbstätigkeit bringen sollen. Ist halt in den diversen Sozialgesetzbüchern je nach '....' in verschiedene Zuständigkeitsbereiche geregelt. Von 'voll arbeitsfähig' und dennoch 'arbeitslos' über mal nen heftigen Beinbruch (der weder heilt...) und deshalb 'vorübergehend arbeitsunfähig' = Krankengeld' bis hin zu.... massive körperlichen und geistigen Behinderungen und dem daraus resultierendem Recht, nicht benachteiligt zu werden. Und in einigen Fällen 'vermischen' sich die Ansprüche und dadurch auch die Leistungsträger. Googeln Sie einfach mal 'SGB'. zzt. gibt es zwölf, Erweiterungen sind in Arbeit, um diese 'Vermischungen' auch noch deutlicher zu regeln.Und es geht immer um die Einschränkungen, nicht um Diagnosen...Warum werden dann Diagnosen abgefragt?
Warum werden dann Diagnosen abgefragt?
Diagnosen werden abgefragt, damit man auch wer begutachten sollte. Der/die Gutachter*in wird ja je nach Fachgebiet ausgewählt, also ist es schon entscheidend ob Rückenschmerzen (kann man aber eigentlich eh vergessen wegen Rücken EM-Renet zu wollen) oder Querschnittslähmung anzugeben sind. Ebenso kann die Diagnose wichtig sein , um zu entscheiden bei welchen Ärzten man Unterlagen anfordern sollte (Beispiel : Im Antrag werden 5 Ärzte angegeben aber nur eine Diagnose aus einer Fachrichtugn dann wird man wohl nur bei dem entsprechenden Facharzt Unterlagen anfordern und nicht z.B. beim Frauenarzt bei dem nur die üblichen Kontrolluntersuchungen statfinden.Und es geht immer um die Einschränkungen, nicht um Diagnosen...Warum werden dann Diagnosen abgefragt?
Nein, der Beitrag war nicht ironisch gemeint. Das ist leider die Sichtweise der DRV, denn es wird nur die Erwerbsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt in irgend einer Tätigkeit (abstrakte Verweisung) beurteilt!
Nein, der Beitrag war nicht ironisch gemeint. Das ist leider die Sichtweise der DRV, denn es wird nur die Erwerbsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt in irgend einer Tätigkeit (abstrakte Verweisung) beurteilt!Ist nicht immer so. Mich hat man als voll erwerbsgemindert auf Dauer eingestuft, obwohl ich ohne weiteres halbtags Reinigungsarbeiten ausführen kann. Aber man soll keine schlafenden Hunde wecken, daher werde ich mich hüten, der DRV was zu sagen, denn die sichere Einnahmequelle volle EM-Rente mit garantiert gleicher Rentenhöhe ab 67( 2063) werde ich nicht ohne Not aufs Spiel setzen.
Nein, der Beitrag war nicht ironisch gemeint. Das ist leider die Sichtweise der DRV, denn es wird nur die Erwerbsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt in irgend einer Tätigkeit (abstrakte Verweisung) beurteilt![/quote]
Ist nicht immer so. Mich hat man als voll erwerbsgemindert auf Dauer eingestuft, obwohl ich ohne weiteres halbtags Reinigungsarbeiten ausführen kann. Aber man soll keine schlafenden Hunde wecken, daher werde ich mich hüten, der DRV was zu sagen, denn die sichere Einnahmequelle volle EM-Rente mit garantiert gleicher Rentenhöhe ab 67( 2063) werde ich nicht ohne Not aufs Spiel setzen.
Ist nicht immer so. Mich hat man als voll erwerbsgemindert auf Dauer eingestuft, obwohl ich ohne weiteres halbtags Reinigungsarbeiten ausführen kann. Aber man soll keine schlafenden Hunde wecken, daher werde ich mich hüten, der DRV was zu sagen, denn die sichere Einnahmequelle volle EM-Rente mit garantiert gleicher Rentenhöhe ab 67( 2063) werde ich nicht ohne Not aufs Spiel setzen.Das war´s dann wohl mit deiner Rente. Die DRV kann dich über deine IP rückverfolgen und die Rente ist weg.
In der Regel wird der Gutachter bei der Überprüfung/Feststellung des Leistungsvermögens keine genauen Minuten, geschweige denn Sekunden angeben.
Viele Grüße
[/quote]
Hallo,
danke für Ihre Erklärung.
Falls mein Antrag abgelehnt wird, kann ich also nicht erkennen, ob ich das "Ziel halbe EMR" nur knapp oder ganz weit verfehlt habe?
Das zu erkennen, wäre für mich wichtig. Bei EMR nur knapp verfehlt, würde ich Widerspruch einlegen, bei ganz weit verfehlt, keinen Widerspruch einlegen. Bedeutet dann auch Arbeitserleichterung für die DRV.[/quote]
Was meinen Sie mit knapp oder ganz weit?
Es gibt drei Möglichkeiten:
unter drei Stunden erwerbsfähig = volle EM-Rente
drei bis (unter) sechs Stunden = halbe EM-Rente
mehr als sechs Stunden = keine EM-Rente
Ausgegangen wird hier von einer 5Tage Woche und regelmäßig diese Arbeitszeiten.
Und kein Gutachter schreibt dann 'Anita' könnte mit großem Willen vier Stunden schaffen, deshalb bekommt sie die halbe EM-Rente, obwohl sie regelmäßig eindeutig nur noch unter drei Stunden schafft und ihr deshalb die volle EM-Rente zustehen würde.
Oder umgekehrt 'mit Ach und Krach könnte es auch sein, dass sie an machen Tagen sechs Stunden und 30 Minuten schafft, deshalb ist sie nicht erwerbsgemindert, denn das sind ja mehr als sechs Stunden.'
Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich dann (wenn ein Bescheid da ist, der Ihnen nicht gefällt) die Unterlagen anzufordern (§25 SGB X) und können einen Widerspruch dann auch zurücknehmen, den Sie fristwahrend vorher eingelegt haben.
Oder Sie lesen sich auch noch diese Broschüre durch:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html
Und dann gibt es evtl. noch die 'Arbeitsmarktrente', hierzu der tagesaktuelle Beitrag
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/verschlossener-arbeitsmarkt-8.html
Wenn Sie meinen, Sie seien erwerbsgemindert, dann stellen Sie einen Antrag, reichen die vorliegenden ärztlichen Befunde ein und/oder befreien Ihre Ärzte von der Schweigepflicht und warten das Ergebnis ab. Alles andere im Vorweg ist rein hypothetisch und bringt Sie nicht wirklich weiter.
Alles Gute!
Korrektur: sechs Stunden = keine EM-RenteHallo, danke für Ihre Erklärung. Falls mein Antrag abgelehnt wird, kann ich also nicht erkennen, ob ich das "Ziel halbe EMR" nur knapp oder ganz weit verfehlt habe? Das zu erkennen, wäre für mich wichtig. Bei EMR nur knapp verfehlt, würde ich Widerspruch einlegen, bei ganz weit verfehlt, keinen Widerspruch einlegen. Bedeutet dann auch Arbeitserleichterung für die DRV.mehr als sechs Stunden = keine EM-Rente
Was meinen Sie mit knapp oder ganz weit?
[/Ich quote] Sie meint damit, dass sie im Zweifelsfall an der Uhr drehen kann. Sollte das Gutachten ergeben, dass sie 10 Stunden erwerbsfähig ist, ist das ganz weit weg und lohnt sich nicht. Sollte es aber 6h15 beinhalten, dann um diese 20 Minuten zu viel kämpfen. [/quote]
Nunja.... da wird aber nicht 6:15 h stehen....
Und auch von 10 h steht dann dort nichts.
gibt nur 'unter drei', 'drei bis sechs', 'mehr als sechs'
§43 SGB VI
vielmehr wird dann auch geschaut, WAS in dieser Zeit bzw. eben auch NICHT gearbeitet werden kann, sitzend, stehend, nachts, Schichtdienst, kalt, warm etc.... Bei der Beurteilung, ob jemand erwerbsgemindert ist, geht es um einiges mehr als nur um Minuten.
Mehr Infos dazu finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Infos-fuer-Aerzte/Begutachtung/begutachtung.html
Korrektur: 'drei bis unter sechs', 'sechs'Sie meint damit, dass sie im Zweifelsfall an der Uhr drehen kann. Sollte das Gutachten ergeben, dass sie 10 Stunden erwerbsfähig ist, ist das ganz weit weg und lohnt sich nicht. Sollte es aber 6h15 beinhalten, dann um diese 20 Minuten zu viel kämpfen.'drei bis sechs', 'mehr als sechs'
Zu solchen Aussagen lasse ich mich nicht hinreißen.
Zumal auch jeder andere Erfahrungen mit Gutachtern ect machen kann.
Wenn jemand meint, man ist erwerbsgemindert, dann sollte er/sie einen Antrag stellen. Dann bekommt man die Antwort....
Hallo Peter,
äußerst treffendes Statement zu all den Vorbeiträgen!
Damit kann der Beitragswurm eigentlich geschlossen werden ;-)
Gruß
w.
Den Satz lese ich hier ständig, wenn es um Fragen zur EMR geht. Ist so aussagekräftig wie der Ball ist rund. Am besten diesen Satz nicht mehr posten, weil komplett überflüssig, das weiss jeder.Wenn jemand meint, man ist erwerbsgemindert, dann sollte er/sie einen Antrag stellen. Dann bekommt man die Antwort....Hallo Peter, äußerst treffendes Statement zu all den Vorbeiträgen! Damit kann der Beitragswurm eigentlich geschlossen werden ;-) Gruß w.
Wenn jemand meint, man ist erwerbsgemindert, dann sollte er/sie einen Antrag stellen. Dann bekommt man die Antwort....[/quote]
Hallo Peter,
äußerst treffendes Statement zu all den Vorbeiträgen!
Damit kann der Beitragswurm eigentlich geschlossen werden ;-)
Gruß
w.[/quote]
Den Satz lese ich hier ständig, wenn es um Fragen zur EMR geht. Ist so aussagekräftig wie der Ball ist rund. Am besten diesen Satz nicht mehr posten, weil komplett überflüssig, das weiss jeder.
...wenn es um 'Erfolgsaussichten' aus rein soz.-med. Gründen + den Individualfall geht, haben Sie es tatsächlich richtig verstanden ;-) Ansonsten lassen die Foren-Betreiber hier ein 'Ventil' zum Ablass der eigenen 'Nöte', wenn man sonst keinen Weg findet *g Gruß w.Hallo Peter, äußerst treffendes Statement zu all den Vorbeiträgen! Damit kann der Beitragswurm eigentlich geschlossen werden ;-) Gruß w.Den Satz lese ich hier ständig, wenn es um Fragen zur EMR geht. Ist so aussagekräftig wie der Ball ist rund. Am besten diesen Satz nicht mehr posten, weil komplett überflüssig, das weiss jeder.
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