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Experten-Antwort

6 Stunden Regel bei halber EMR

von Anita23.08.2021 | 13:30
228 Ansichten
51 Antworten
Guten Tag, ich habe hier im Forum von der 6 Stundenregel gelesen. 5 Stunden, 59 Minuten und 59 Sekunden täglich arbeiten können = halbe EMR 6 Stunden täglich arbeiten können = keine EMR Also, 1 Sekunde länger arbeiten können und man erhält keine halbe EMR. Wie?? bitte kann der Gutachter KONKRET (!) feststellen, ob man nun 1 Sekunde länger arbeiten kann oder nicht?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.08.2021 | 14:08

Hallo Anita,

Sie sind teilweise erwerbsgemindert, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten.

In der Regel wird der Gutachter bei der Überprüfung/Feststellung des Leistungsvermögens keine genauen Minuten, geschweige denn Sekunden angeben.

Viele Grüße

50 Antworten

Erklärbäram 23.08.2021 | 13:34
...indem darauf geschaut wird, was vertraglich mit dem Arbeitgeber vereinbart und verschriftlicht wurde.
Anitaam 23.08.2021 | 17:40
Hallo, danke für Ihre Erklärung. Falls mein Antrag abgelehnt wird, kann ich also nicht erkennen, ob ich das "Ziel halbe EMR" nur knapp oder ganz weit verfehlt habe? Das zu erkennen, wäre für mich wichtig. Bei EMR nur knapp verfehlt, würde ich Widerspruch einlegen, bei ganz weit verfehlt, keinen Widerspruch einlegen. Bedeutet dann auch Arbeitserleichterung für die DRV.
Zenitam 23.08.2021 | 17:45
Ihr Leistungsvermögen wird eingeschätzt, dabei gelten die Parameter unter 3 und unter 6 Stunden, um als erwerbsgemindert zu gelten. Im Gutachten werden diese Zeiten nicht minutiös aufgeführt. Mathematisch liegen 5:59:59 zwar unter 6 Stunden, aber so wird es nicht definiert.
W°lfgangam 23.08.2021 | 18:37
Ergänzend: Berücksichtigt wird zunächst allgemein - der gesetzlichen Regelung folgend – das regelmäßig mögliche Leistungsvermögen bei einer 5-Tage-Woche unter den Bedingungen des allg. Arbeitsmarktes. Das kann auch zu einer 4-Tage-Woche, 3-Tage-Woche realer Arbeitszeit führen, in der in Summe die 30-Std.-Regel unterschritten wird ...so weit es das Restleistungsvermögen zulässt und auch quasi eine Vollzeittätigkeit mit entsprechenden Erhohlungsphasen/Tage mal aussetzen, zulässt und erforderlich ist. Alles eine Frage der individuellen Begutachtung/Bewertung - eine Absolution erfahren Sie zu dieser Frage im Forum nicht ...wie gesagt, individuelle Sichtweise/soz.-med. Bewertung und danach erfolgt zunächst Entscheidung der DRV ← abwarten, dann ggf. handeln/Rechtsmittel! PROGNOSEN für wenn + aber (gar 'Erfahrungswerte anderer Antragsteller') ...ganz schlechte/verwertbare Ausbeute an Informationen für sich selbst ;-) Gruß w.
Siehe hieram 23.08.2021 | 18:03
Anita schrieb

Hallo,

danke für Ihre Erklärung.

Falls mein Antrag abgelehnt wird, kann ich also nicht erkennen, ob ich das "Ziel halbe EMR" nur knapp oder ganz weit verfehlt habe?

Das zu erkennen, wäre für mich wichtig. Bei EMR nur knapp verfehlt, würde ich Widerspruch einlegen, bei ganz weit verfehlt, keinen Widerspruch einlegen. Bedeutet dann auch Arbeitserleichterung für die DRV.

In der Regel wird der Gutachter bei der Überprüfung/Feststellung des Leistungsvermögens keine genauen Minuten, geschweige denn Sekunden angeben. Viele Grüße
Hallo, danke für Ihre Erklärung. Falls mein Antrag abgelehnt wird, kann ich also nicht erkennen, ob ich das "Ziel halbe EMR" nur knapp oder ganz weit verfehlt habe? Das zu erkennen, wäre für mich wichtig. Bei EMR nur knapp verfehlt, würde ich Widerspruch einlegen, bei ganz weit verfehlt, keinen Widerspruch einlegen. Bedeutet dann auch Arbeitserleichterung für die DRV.
Was meinen Sie mit knapp oder ganz weit? Es gibt drei Möglichkeiten: unter drei Stunden erwerbsfähig = volle EM-Rente drei bis (unter) sechs Stunden = halbe EM-Rente mehr als sechs Stunden = keine EM-Rente Ausgegangen wird hier von einer 5Tage Woche und regelmäßig diese Arbeitszeiten. Und kein Gutachter schreibt dann 'Anita' könnte mit großem Willen vier Stunden schaffen, deshalb bekommt sie die halbe EM-Rente, obwohl sie regelmäßig eindeutig nur noch unter drei Stunden schafft und ihr deshalb die volle EM-Rente zustehen würde. Oder umgekehrt 'mit Ach und Krach könnte es auch sein, dass sie an machen Tagen sechs Stunden und 30 Minuten schafft, deshalb ist sie nicht erwerbsgemindert, denn das sind ja mehr als sechs Stunden.' Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich dann (wenn ein Bescheid da ist, der Ihnen nicht gefällt) die Unterlagen anzufordern (§25 SGB X) und können einen Widerspruch dann auch zurücknehmen, den Sie fristwahrend vorher eingelegt haben. Oder Sie lesen sich auch noch diese Broschüre durch: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Und dann gibt es evtl. noch die 'Arbeitsmarktrente', hierzu der tagesaktuelle Beitrag https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/verschlo… Wenn Sie meinen, Sie seien erwerbsgemindert, dann stellen Sie einen Antrag, reichen die vorliegenden ärztlichen Befunde ein und/oder befreien Ihre Ärzte von der Schweigepflicht und warten das Ergebnis ab. Alles andere im Vorweg ist rein hypothetisch und bringt Sie nicht wirklich weiter. Alles Gute!
Siehe hieram 23.08.2021 | 19:38
Juli schrieb

Sie meint damit, dass sie im Zweifelsfall an der Uhr drehen kann. Sollte das Gutachten ergeben, dass sie 10 Stunden erwerbsfähig ist, ist das ganz weit weg und lohnt sich nicht. Sollte es aber 6h15 beinhalten, dann um diese 20 Minuten zu viel kämpfen.

Was meinen Sie mit knapp oder ganz weit? [/Ich quote] Sie meint damit, dass sie im Zweifelsfall an der Uhr drehen kann. Sollte das Gutachten ergeben, dass sie 10 Stunden erwerbsfähig ist, ist das ganz weit weg und lohnt sich nicht. Sollte es aber 6h15 beinhalten, dann um diese 20 Minuten zu viel kämpfen.
Nunja.... da wird aber nicht 6:15 h stehen.... Und auch von 10 h steht dann dort nichts. gibt nur 'unter drei', 'drei bis sechs', 'mehr als sechs' §43 SGB VI vielmehr wird dann auch geschaut, WAS in dieser Zeit bzw. eben auch NICHT gearbeitet werden kann, sitzend, stehend, nachts, Schichtdienst, kalt, warm etc.... Bei der Beurteilung, ob jemand erwerbsgemindert ist, geht es um einiges mehr als nur um Minuten. Mehr Infos dazu finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Infos…
W°lfgangam 23.08.2021 | 19:41
hmm... Hallo Brombeer:*Innenneres ...WTF auch immer, fangen Sie doch zuerst damit an, die _korrekte_ Schreibweise für Ihren Nick:*senInnen... zu verwenden ;-) Und nur DAS Forum könnte es Ihnen wirklich übel nehmen, dass Sie es nicht 'gendergeschleudert' neutral mit allen WTF-Erweiterungen ansprechen *gg Das war wohl die Schuss in der Bein ...RESPEKT vor Vielfalt ist das eine, 'Sprachverhunzung' das andere – nur meine Meinung. Gruß w.
Brombeer William 23.08.2021 | 19:10
Könnten Sie das Forum bitte gendergerecht ansprechen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Willi B.
Juliam 23.08.2021 | 19:23
Siehe hier schrieb

In der Regel wird der Gutachter bei der Überprüfung/Feststellung des Leistungsvermögens keine genauen Minuten, geschweige denn Sekunden angeben.

Viele Grüße

[/quote]

Hallo,

danke für Ihre Erklärung.

Falls mein Antrag abgelehnt wird, kann ich also nicht erkennen, ob ich das "Ziel halbe EMR" nur knapp oder ganz weit verfehlt habe?

Das zu erkennen, wäre für mich wichtig. Bei EMR nur knapp verfehlt, würde ich Widerspruch einlegen, bei ganz weit verfehlt, keinen Widerspruch einlegen. Bedeutet dann auch Arbeitserleichterung für die DRV.[/quote]

Was meinen Sie mit knapp oder ganz weit?

Es gibt drei Möglichkeiten:

unter drei Stunden erwerbsfähig = volle EM-Rente

drei bis (unter) sechs Stunden = halbe EM-Rente

mehr als sechs Stunden = keine EM-Rente

Ausgegangen wird hier von einer 5Tage Woche und regelmäßig diese Arbeitszeiten.

Und kein Gutachter schreibt dann 'Anita' könnte mit großem Willen vier Stunden schaffen, deshalb bekommt sie die halbe EM-Rente, obwohl sie regelmäßig eindeutig nur noch unter drei Stunden schafft und ihr deshalb die volle EM-Rente zustehen würde.

Oder umgekehrt 'mit Ach und Krach könnte es auch sein, dass sie an machen Tagen sechs Stunden und 30 Minuten schafft, deshalb ist sie nicht erwerbsgemindert, denn das sind ja mehr als sechs Stunden.'

Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich dann (wenn ein Bescheid da ist, der Ihnen nicht gefällt) die Unterlagen anzufordern (§25 SGB X) und können einen Widerspruch dann auch zurücknehmen, den Sie fristwahrend vorher eingelegt haben.

Oder Sie lesen sich auch noch diese Broschüre durch:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html

Und dann gibt es evtl. noch die 'Arbeitsmarktrente', hierzu der tagesaktuelle Beitrag

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/verschlossener-arbeitsmarkt-8.html

Wenn Sie meinen, Sie seien erwerbsgemindert, dann stellen Sie einen Antrag, reichen die vorliegenden ärztlichen Befunde ein und/oder befreien Ihre Ärzte von der Schweigepflicht und warten das Ergebnis ab. Alles andere im Vorweg ist rein hypothetisch und bringt Sie nicht wirklich weiter.

Alles Gute!

Sie meint damit, dass sie im Zweifelsfall an der Uhr drehen kann. Sollte das Gutachten ergeben, dass sie 10 Stunden erwerbsfähig ist, ist das ganz weit weg und lohnt sich nicht. Sollte es aber 6h15 beinhalten, dann um diese 20 Minuten zu viel kämpfen.
Zonkam 23.08.2021 | 19:42
Brombeer Willi schrieb

Könnten Sie das Forum bitte gendergerecht ansprechen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Willi B.

Guten Tag,
Könnten Sie das Forum bitte gendergerecht ansprechen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Willi B.
Genau! Wie im ZDF. Da sind ganz aktuell Braunbären zu 75 Prozent Veganer*Innen. Ich finde das voll knorke, dass da auf die Transgender Braunbären Rücksicht genommen wird beim ZDF. So gehen Medien heute.
Der Genderam 23.08.2021 | 20:16
Zonk schrieb

Guten Tag,

[/quote]

Könnten Sie das Forum bitte gendergerecht ansprechen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Willi B.[/quote]

Genau! Wie im ZDF. Da sind ganz aktuell Braunbären zu 75 Prozent Veganer*Innen.

Ich finde das voll knorke, dass da auf die Transgender Braunbären Rücksicht genommen wird beim ZDF.

So gehen Medien heute.

Könnten Sie das Forum bitte gendergerecht ansprechen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Willi B.
Genau! Wie im ZDF. Da sind ganz aktuell Braunbären zu 75 Prozent Veganer*Innen. Ich finde das voll knorke, dass da auf die Transgender Braunbären Rücksicht genommen wird beim ZDF. So gehen Medien heute.
Wahnhafte Umerziehung ist das. War allerdings ARD gewesen, auch egal.
Juliam 23.08.2021 | 21:04
Siehe hier schrieb

Was meinen Sie mit knapp oder ganz weit?

[/Ich quote] Sie meint damit, dass sie im Zweifelsfall an der Uhr drehen kann. Sollte das Gutachten ergeben, dass sie 10 Stunden erwerbsfähig ist, ist das ganz weit weg und lohnt sich nicht. Sollte es aber 6h15 beinhalten, dann um diese 20 Minuten zu viel kämpfen. [/quote]

Nunja.... da wird aber nicht 6:15 h stehen....

Und auch von 10 h steht dann dort nichts.

gibt nur 'unter drei', 'drei bis sechs', 'mehr als sechs'

§43 SGB VI

vielmehr wird dann auch geschaut, WAS in dieser Zeit bzw. eben auch NICHT gearbeitet werden kann, sitzend, stehend, nachts, Schichtdienst, kalt, warm etc.... Bei der Beurteilung, ob jemand erwerbsgemindert ist, geht es um einiges mehr als nur um Minuten.

Mehr Infos dazu finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Infos-fuer-Aerzte/Begutachtung/begutachtung.html

Sie meint damit, dass sie im Zweifelsfall an der Uhr drehen kann. Sollte das Gutachten ergeben, dass sie 10 Stunden erwerbsfähig ist, ist das ganz weit weg und lohnt sich nicht. Sollte es aber 6h15 beinhalten, dann um diese 20 Minuten zu viel kämpfen.
Nunja.... da wird aber nicht 6:15 h stehen.... Und auch von 10 h steht dann dort nichts. gibt nur 'unter drei', 'drei bis sechs', 'mehr als sechs'
Ja. Aber das war so die Vorstellung. Einschätzung der Leistungsfähigkeit in Std:min:sek. und dabei nur knapp drüber oder weit vorbei,gerade noch so leistungsfähig oder vollumfänglich.
Peter T. am 23.08.2021 | 22:17
Ich finde es immer interessant, wie einige Leute für sich festlegen, ob sie einen Widerspruch einlegen oder nicht... Sie müssen doch für sich entscheiden, ob Sie noch über 6 Stunden täglich arbeiten können oder nicht. Aber wenn ich das lese, dan sind Sie nicht erwerbsgemindert. Denn wenn dort 8 Stunden stehen würde und Sie daher keinen Widerspruch einlegen, dann können Sie ja auch über 6 Stunden arbeiten. Sonst würden Sie es nicht von einem Gutachten abhängig machen. Sorry, so sehe ich das, wenn ich so etwas lese, genauso wie bei Statistiken, die dafür heran gezogen werden...
Walloam 23.08.2021 | 22:28
Als ob die ganze Begutachterei eine exakte Wissenschaft wäre. Wäre sie das, würde es keine erfolgreichen Widersprüche oder Erfolge beim Sozialgericht geben. Da wird zum Teil nur 30 min untersucht und dann nach Akten und Bauchgefühl entschieden. Es sei denn es ist so eindeutig wie bei einem Querschnittsgelähmten, aber die meisten Fälle dürften nicht so einfach sein.
Siehe hieram 24.08.2021 | 01:29
Wallo schrieb

Als ob die ganze Begutachterei eine exakte Wissenschaft wäre.

Wäre sie das, würde es keine erfolgreichen Widersprüche oder Erfolge beim Sozialgericht geben. Da wird zum Teil nur 30 min untersucht und dann nach Akten und Bauchgefühl entschieden. Es sei denn es ist so eindeutig wie bei einem Querschnittsgelähmten, aber die meisten Fälle dürften nicht so einfach sein.

Zumindest ist die 'ganze Begutachterei' weder eine Statistikfrage noch von 5 Minuten mehr oder weniger abhängig. Ob also 5h55m oder 6h03m ist genau so wenig ausschlaggebend wie dass ca. 54% der Anträge genehmigt werden, daraus folgernd also ca. 46% aber abgelehnt. Ein Gutachten, das nur 30 Minuten dauert, kann dabei genau so aussagekräftig sein wie eines, das mehr als zwei Stunden dauert, weil der Patient erst einmal mit dem Gutachter streitet, ob er alleine begutachtet werden darf aufgrund seiner Ängste und dann ausrastet und damit den Vorgang verzögert (was bei psychischen Krankheiten 'völlig normal' sein kann, aber wegen nur 'Rücken' aber vielleicht doch etwas ungewöhnlich wäre). Dass auch die Gutachter nicht 'fehlerfrei' sind, bestreitet keiner. Dafür gibt es dann - im Zweifelsfall - weitere Rechtsmittel. Wie auch z.B. das SG in verschiedenen Instanzen. Aber genau deshalb wohl wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es IMMER eine Einzelfallentscheidung ist, die bestmöglich alle Umstände beurteilt. Aber nie danach entschieden wird, dass der Nachbar xy mit Krankheit yx doch aber auch... Sonst landen wir wieder bei unserem Lieblingsgenderisten, der nichts weiteres vorzutragen hat hier als zu bemängeln, dass man nicht alle Braunbären auch bei RTL oder KiKa korrekt anspricht.... ohneeee!!!!
Walloam 24.08.2021 | 12:33
Siehe hier schrieb

Zumindest ist die 'ganze Begutachterei' weder eine Statistikfrage noch von 5 Minuten mehr oder weniger abhängig. Ob also 5h55m oder 6h03m ist genau so wenig ausschlaggebend wie dass ca. 54% der Anträge genehmigt werden, daraus folgernd also ca. 46% aber abgelehnt.

Ein Gutachten, das nur 30 Minuten dauert, kann dabei genau so aussagekräftig sein wie eines, das mehr als zwei Stunden dauert, weil der Patient erst einmal mit dem Gutachter streitet, ob er alleine begutachtet werden darf aufgrund seiner Ängste und dann ausrastet und damit den Vorgang verzögert (was bei psychischen Krankheiten 'völlig normal' sein kann, aber wegen nur 'Rücken' aber vielleicht doch etwas ungewöhnlich wäre).

Dass auch die Gutachter nicht 'fehlerfrei' sind, bestreitet keiner.

Dafür gibt es dann - im Zweifelsfall - weitere Rechtsmittel. Wie auch z.B. das SG in verschiedenen Instanzen.

Aber genau deshalb wohl wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es IMMER eine Einzelfallentscheidung ist, die bestmöglich alle Umstände beurteilt. Aber nie danach entschieden wird, dass der Nachbar xy mit Krankheit yx doch aber auch...

Sonst landen wir wieder bei unserem Lieblingsgenderisten, der nichts weiteres vorzutragen hat hier als zu bemängeln, dass man nicht alle Braunbären auch bei RTL oder KiKa korrekt anspricht.... ohneeee!!!!

Als ob die ganze Begutachterei eine exakte Wissenschaft wäre. Wäre sie das, würde es keine erfolgreichen Widersprüche oder Erfolge beim Sozialgericht geben. Da wird zum Teil nur 30 min untersucht und dann nach Akten und Bauchgefühl entschieden. Es sei denn es ist so eindeutig wie bei einem Querschnittsgelähmten, aber die meisten Fälle dürften nicht so einfach sein.
Zumindest ist die 'ganze Begutachterei' weder eine Statistikfrage noch von 5 Minuten mehr oder weniger abhängig. Ob also 5h55m oder 6h03m ist genau so wenig ausschlaggebend wie dass ca. 54% der Anträge genehmigt werden, daraus folgernd also ca. 46% aber abgelehnt. Ein Gutachten, das nur 30 Minuten dauert, kann dabei genau so aussagekräftig sein wie eines, das mehr als zwei Stunden dauert, weil der Patient erst einmal mit dem Gutachter streitet, ob er alleine begutachtet werden darf aufgrund seiner Ängste und dann ausrastet und damit den Vorgang verzögert (was bei psychischen Krankheiten 'völlig normal' sein kann, aber wegen nur 'Rücken' aber vielleicht doch etwas ungewöhnlich wäre). Dass auch die Gutachter nicht 'fehlerfrei' sind, bestreitet keiner. Dafür gibt es dann - im Zweifelsfall - weitere Rechtsmittel. Wie auch z.B. das SG in verschiedenen Instanzen. Aber genau deshalb wohl wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es IMMER eine Einzelfallentscheidung ist, die bestmöglich alle Umstände beurteilt. Aber nie danach entschieden wird, dass der Nachbar xy mit Krankheit yx doch aber auch... Sonst landen wir wieder bei unserem Lieblingsgenderisten, der nichts weiteres vorzutragen hat hier als zu bemängeln, dass man nicht alle Braunbären auch bei RTL oder KiKa korrekt anspricht.... ohneeee!!!!
Wo Menschen irgendwelche Krankheiten beurteilen und nicht Formeln, da spielen Statistiken sehr wohl eine grosse Rolle. Auch wenn die DRV Mitarbeiter immer versuchen bezüglich der Begutachterei einen möglichst seriös wissenschaftlichen Eindruck zu vermitteln. Vermutlich bleiben wir da unterschiedlicher Meinung.
D.S.am 24.08.2021 | 06:25
Siehe hier schrieb

Zumindest ist die 'ganze Begutachterei' weder eine Statistikfrage noch von 5 Minuten mehr oder weniger abhängig. Ob also 5h55m oder 6h03m ist genau so wenig ausschlaggebend wie dass ca. 54% der Anträge genehmigt werden, daraus folgernd also ca. 46% aber abgelehnt.

Ein Gutachten, das nur 30 Minuten dauert, kann dabei genau so aussagekräftig sein wie eines, das mehr als zwei Stunden dauert, weil der Patient erst einmal mit dem Gutachter streitet, ob er alleine begutachtet werden darf aufgrund seiner Ängste und dann ausrastet und damit den Vorgang verzögert (was bei psychischen Krankheiten 'völlig normal' sein kann, aber wegen nur 'Rücken' aber vielleicht doch etwas ungewöhnlich wäre).

Dass auch die Gutachter nicht 'fehlerfrei' sind, bestreitet keiner.

Dafür gibt es dann - im Zweifelsfall - weitere Rechtsmittel. Wie auch z.B. das SG in verschiedenen Instanzen.

Aber genau deshalb wohl wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es IMMER eine Einzelfallentscheidung ist, die bestmöglich alle Umstände beurteilt. Aber nie danach entschieden wird, dass der Nachbar xy mit Krankheit yx doch aber auch...

Sonst landen wir wieder bei unserem Lieblingsgenderisten, der nichts weiteres vorzutragen hat hier als zu bemängeln, dass man nicht alle Braunbären auch bei RTL oder KiKa korrekt anspricht.... ohneeee!!!!

Als ob die ganze Begutachterei eine exakte Wissenschaft wäre. Wäre sie das, würde es keine erfolgreichen Widersprüche oder Erfolge beim Sozialgericht geben. Da wird zum Teil nur 30 min untersucht und dann nach Akten und Bauchgefühl entschieden. Es sei denn es ist so eindeutig wie bei einem Querschnittsgelähmten, aber die meisten Fälle dürften nicht so einfach sein.
Zumindest ist die 'ganze Begutachterei' weder eine Statistikfrage noch von 5 Minuten mehr oder weniger abhängig. Ob also 5h55m oder 6h03m ist genau so wenig ausschlaggebend wie dass ca. 54% der Anträge genehmigt werden, daraus folgernd also ca. 46% aber abgelehnt. Ein Gutachten, das nur 30 Minuten dauert, kann dabei genau so aussagekräftig sein wie eines, das mehr als zwei Stunden dauert, weil der Patient erst einmal mit dem Gutachter streitet, ob er alleine begutachtet werden darf aufgrund seiner Ängste und dann ausrastet und damit den Vorgang verzögert (was bei psychischen Krankheiten 'völlig normal' sein kann, aber wegen nur 'Rücken' aber vielleicht doch etwas ungewöhnlich wäre). Dass auch die Gutachter nicht 'fehlerfrei' sind, bestreitet keiner. Dafür gibt es dann - im Zweifelsfall - weitere Rechtsmittel. Wie auch z.B. das SG in verschiedenen Instanzen. Aber genau deshalb wohl wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es IMMER eine Einzelfallentscheidung ist, die bestmöglich alle Umstände beurteilt. Aber nie danach entschieden wird, dass der Nachbar xy mit Krankheit yx doch aber auch... Sonst landen wir wieder bei unserem Lieblingsgenderisten, der nichts weiteres vorzutragen hat hier als zu bemängeln, dass man nicht alle Braunbären auch bei RTL oder KiKa korrekt anspricht.... ohneeee!!!!
Du musst auch zu allem Deinen „Senf“ hinzugeben, oder? Besteht bei Dir eine „Profilierungssucht“?
genau soam 24.08.2021 | 15:57
Irgendwelche Grenzen müssen doch gezogen werden. @ alle, die sich an der bestehenden Grenze mockieren: welche Kriterien sollten denn stattdessen herangezogen werden?
K+Sam 24.08.2021 | 16:06
Der Name und der Schweregrad der Krankheit. Krankheit A, Schweregrad 1 = Keine EMR Krankheit A, Schweregrad 2 = halbe EMR Krankheit A, Schweregrad 3 = volle EMR
Herr S.am 24.08.2021 | 15:51
Siehe hier schrieb

Zumindest ist die 'ganze Begutachterei' weder eine Statistikfrage noch von 5 Minuten mehr oder weniger abhängig. Ob also 5h55m oder 6h03m ist genau so wenig ausschlaggebend wie dass ca. 54% der Anträge genehmigt werden, daraus folgernd also ca. 46% aber abgelehnt.

Ein Gutachten, das nur 30 Minuten dauert, kann dabei genau so aussagekräftig sein wie eines, das mehr als zwei Stunden dauert, weil der Patient erst einmal mit dem Gutachter streitet, ob er alleine begutachtet werden darf aufgrund seiner Ängste und dann ausrastet und damit den Vorgang verzögert (was bei psychischen Krankheiten 'völlig normal' sein kann, aber wegen nur 'Rücken' aber vielleicht doch etwas ungewöhnlich wäre).

Dass auch die Gutachter nicht 'fehlerfrei' sind, bestreitet keiner.

Dafür gibt es dann - im Zweifelsfall - weitere Rechtsmittel. Wie auch z.B. das SG in verschiedenen Instanzen.

Aber genau deshalb wohl wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es IMMER eine Einzelfallentscheidung ist, die bestmöglich alle Umstände beurteilt. Aber nie danach entschieden wird, dass der Nachbar xy mit Krankheit yx doch aber auch...

Sonst landen wir wieder bei unserem Lieblingsgenderisten, der nichts weiteres vorzutragen hat hier als zu bemängeln, dass man nicht alle Braunbären auch bei RTL oder KiKa korrekt anspricht.... ohneeee!!!!

Als ob die ganze Begutachterei eine exakte Wissenschaft wäre. Wäre sie das, würde es keine erfolgreichen Widersprüche oder Erfolge beim Sozialgericht geben. Da wird zum Teil nur 30 min untersucht und dann nach Akten und Bauchgefühl entschieden. Es sei denn es ist so eindeutig wie bei einem Querschnittsgelähmten, aber die meisten Fälle dürften nicht so einfach sein.
Ob also 5h55m oder 6h03m ist genau so wenig ausschlaggebend wie dass ca. 54% der Anträge genehmigt werden, daraus folgernd also ca. 46% aber abgelehnt.
5h55m = halbe EMR 6h03m = keine EMR Fazit: Ob 5h55m oder 6h03m ist SEHR ausschlaggebend!
Walloam 24.08.2021 | 16:30
K+S schrieb

Der Name und der Schweregrad der Krankheit.

Krankheit A, Schweregrad 1 = Keine EMR

Krankheit A, Schweregrad 2 = halbe EMR

Krankheit A, Schweregrad 3 = volle EMR

Bei Depressionen gibt es diese Unterteilung in leicht, mittel und schwer. Nur bei schweren Depressionen hat man Chancen auf eine EMR, bei der Stufe mittel sieht es schon schlecht aus. Ich habe schon öfters gelesen, dass Leute aus Kliniken entlassen wurden mit der Diagnose schwer und ebenso vom Facharzt mit derselben Diagnose ausgewiesen wurden. Dann kamen sie zu einem Gutachter, der ihnen nach 30 min nur mittel oder leicht bescheinigt hat. Das wars dann mit der EMR. Bei einem krassen Fall hat man einen Ende 50 jährigem nach 5 Jahren EMR Bezug genau so aus der Rente befördert. Die Einteilung in Schweregrade bringt keinen Vorteil zum jetzigen System.
Walloam 24.08.2021 | 19:03
Jana schrieb

Ich habe "nur" eine mittelgrade Depression und bin trotzdem in EMR.

Pauschal geht da nix.

Nein pauschal geht nix, das sind auch nur die Erfahrung vom Lesen vieler Fälle. Dennoch vermute ich, dass sie nicht nur die mittelgradige Depression haben.
Waldi Waldmannam 24.08.2021 | 17:38
genau so schrieb

Irgendwelche Grenzen müssen doch gezogen werden.

@ alle, die sich an der bestehenden Grenze mockieren: welche Kriterien sollten denn stattdessen herangezogen werden?

So wie beim GdB. Oder wie bei der EU-RENTE. Aber Schätzen ist kein wirklich probates Mittel.
Unfassbaram 24.08.2021 | 16:57
Wallo schrieb

Bei Depressionen gibt es diese Unterteilung in leicht, mittel und schwer.

Nur bei schweren Depressionen hat man Chancen auf eine EMR, bei der Stufe mittel sieht es schon schlecht aus.

Ich habe schon öfters gelesen, dass Leute aus Kliniken entlassen wurden mit der Diagnose schwer und ebenso vom Facharzt mit derselben Diagnose ausgewiesen wurden. Dann kamen sie zu einem Gutachter, der ihnen nach 30 min nur mittel oder leicht bescheinigt hat. Das wars dann mit der EMR.

Bei einem krassen Fall hat man einen Ende 50 jährigem nach 5 Jahren EMR Bezug genau so aus der Rente befördert.

Die Einteilung in Schweregrade bringt keinen Vorteil zum jetzigen System.

Der Name und der Schweregrad der Krankheit. Krankheit A, Schweregrad 1 = Keine EMR Krankheit A, Schweregrad 2 = halbe EMR Krankheit A, Schweregrad 3 = volle EMR
Bei Depressionen gibt es diese Unterteilung in leicht, mittel und schwer. Nur bei schweren Depressionen hat man Chancen auf eine EMR, bei der Stufe mittel sieht es schon schlecht aus. Ich habe schon öfters gelesen, dass Leute aus Kliniken entlassen wurden mit der Diagnose schwer und ebenso vom Facharzt mit derselben Diagnose ausgewiesen wurden. Dann kamen sie zu einem Gutachter, der ihnen nach 30 min nur mittel oder leicht bescheinigt hat. Das wars dann mit der EMR. Bei einem krassen Fall hat man einen Ende 50 jährigem nach 5 Jahren EMR Bezug genau so aus der Rente befördert. Die Einteilung in Schweregrade bringt keinen Vorteil zum jetzigen System.
Wie können da so krasse Unterschiede sein? Stehen die von der DRV beauftragten Gutachter unter Druck, z.B. 80% aller EMR Anträge abzulehnen, weil Sie sonst keine neuen Aufträge mehr von der DRV erhalten? Falls ja, wie viel Prozent der Anträge müßen die dann ablehnen??
Janaam 24.08.2021 | 18:42
Ich habe "nur" eine mittelgrade Depression und bin trotzdem in EMR. Pauschal geht da nix.
Tatsächlicham 24.08.2021 | 19:51
Unfassbar schrieb

Der Name und der Schweregrad der Krankheit.

Krankheit A, Schweregrad 1 = Keine EMR

Krankheit A, Schweregrad 2 = halbe EMR

Krankheit A, Schweregrad 3 = volle EMR[/quote]

Bei Depressionen gibt es diese Unterteilung in leicht, mittel und schwer.

Nur bei schweren Depressionen hat man Chancen auf eine EMR, bei der Stufe mittel sieht es schon schlecht aus.

Ich habe schon öfters gelesen, dass Leute aus Kliniken entlassen wurden mit der Diagnose schwer und ebenso vom Facharzt mit derselben Diagnose ausgewiesen wurden. Dann kamen sie zu einem Gutachter, der ihnen nach 30 min nur mittel oder leicht bescheinigt hat. Das wars dann mit der EMR.

Bei einem krassen Fall hat man einen Ende 50 jährigem nach 5 Jahren EMR Bezug genau so aus der Rente befördert.

Die Einteilung in Schweregrade bringt keinen Vorteil zum jetzigen System.[/quote]

Wie können da so krasse Unterschiede sein?

Stehen die von der DRV beauftragten Gutachter unter Druck, z.B. 80% aller EMR Anträge abzulehnen, weil Sie sonst keine neuen Aufträge mehr von der DRV erhalten?

Falls ja, wie viel Prozent der Anträge müßen die dann ablehnen??

Bei Depressionen gibt es diese Unterteilung in leicht, mittel und schwer. Nur bei schweren Depressionen hat man Chancen auf eine EMR, bei der Stufe mittel sieht es schon schlecht aus. Ich habe schon öfters gelesen, dass Leute aus Kliniken entlassen wurden mit der Diagnose schwer und ebenso vom Facharzt mit derselben Diagnose ausgewiesen wurden. Dann kamen sie zu einem Gutachter, der ihnen nach 30 min nur mittel oder leicht bescheinigt hat. Das wars dann mit der EMR. Bei einem krassen Fall hat man einen Ende 50 jährigem nach 5 Jahren EMR Bezug genau so aus der Rente befördert. Die Einteilung in Schweregrade bringt keinen Vorteil zum jetzigen System.
Wie können da so krasse Unterschiede sein? Stehen die von der DRV beauftragten Gutachter unter Druck, z.B. 80% aller EMR Anträge abzulehnen, weil Sie sonst keine neuen Aufträge mehr von der DRV erhalten? Falls ja, wie viel Prozent der Anträge müßen die dann ablehnen??
Sie sind tatsächlich „unfassbar“ einfältig. Lesen Sie alle Beiträge nochmal und versuchen Sie diese auch zu verstehen.
Janaam 24.08.2021 | 22:58
@Wallo Doch. Ich habe es seit über 20 Jahren und gelte als austherapiert.
Schlawickelam 25.08.2021 | 11:14
Wallo schrieb

Als ob die ganze Begutachterei eine exakte Wissenschaft wäre.

Wäre sie das, würde es keine erfolgreichen Widersprüche oder Erfolge beim Sozialgericht geben. Da wird zum Teil nur 30 min untersucht und dann nach Akten und Bauchgefühl entschieden. Es sei denn es ist so eindeutig wie bei einem Querschnittsgelähmten, aber die meisten Fälle dürften nicht so einfach sein.

Warum soll ein Querschnittsgelähmter ein eindeutiger Fall für eine Erwerbsminderung sein? Bei der Begutachtung wird festgestellt, ob die Person am allgemeinen Arbeitsmarkt noch voll oder nur gemindert erwerbsfähig sein kann. Auch wenn man an den Rollstuhl gefesselt ist, können dennoch gewissen Tätigkeiten von 6 Stunden oder mehr täglich verrichtet werden, z.B. in der Telefonzentrale....
Walloam 25.08.2021 | 16:07
Schlawickel schrieb

Warum soll ein Querschnittsgelähmter ein eindeutiger Fall für eine Erwerbsminderung sein? Bei der Begutachtung wird festgestellt, ob die Person am allgemeinen Arbeitsmarkt noch voll oder nur gemindert erwerbsfähig sein kann. Auch wenn man an den Rollstuhl gefesselt ist, können dennoch gewissen Tätigkeiten von 6 Stunden oder mehr täglich verrichtet werden, z.B. in der Telefonzentrale....

Als ob die ganze Begutachterei eine exakte Wissenschaft wäre. Wäre sie das, würde es keine erfolgreichen Widersprüche oder Erfolge beim Sozialgericht geben. Da wird zum Teil nur 30 min untersucht und dann nach Akten und Bauchgefühl entschieden. Es sei denn es ist so eindeutig wie bei einem Querschnittsgelähmten, aber die meisten Fälle dürften nicht so einfach sein.
Warum soll ein Querschnittsgelähmter ein eindeutiger Fall für eine Erwerbsminderung sein? Bei der Begutachtung wird festgestellt, ob die Person am allgemeinen Arbeitsmarkt noch voll oder nur gemindert erwerbsfähig sein kann. Auch wenn man an den Rollstuhl gefesselt ist, können dennoch gewissen Tätigkeiten von 6 Stunden oder mehr täglich verrichtet werden, z.B. in der Telefonzentrale....
Ich hoffe ihr Beitrag war ironisch gemeint. Ansonsten sollten sie sich mal als DRV Gutachter bewerben.
Janaam 25.08.2021 | 17:18
@Wallo Warum? Ich kenne auch mehrere Querschnittsgelähmte, die normal arbeiten. Warum auch nicht? Es gibt auch absolut bewegungsunfähige Menschen, die mit einem Helfer voll arbeiten. Z. B. gibt es da auch eine Richterin von der ich weiss.
Walloam 25.08.2021 | 17:31
Jana schrieb

@Wallo

Warum? Ich kenne auch mehrere Querschnittsgelähmte, die normal arbeiten. Warum auch nicht?

Es gibt auch absolut bewegungsunfähige Menschen, die mit einem Helfer voll arbeiten. Z. B. gibt es da auch eine Richterin von der ich weiss.

Nun, der muss erstmal zum Arbeitsplatz gelangen und der Arbeitsplatz muss dementsprechend sein. So einen Arbeitsplatz muss man auch erstmal finden. Ich auf jeden Fall würde diese Person nicht mehr verpflichten arbeiten zu gehen. Kann natürlich sein, dass die DRV das wieder anders sieht.
Peter T. am 25.08.2021 | 17:51
Bei mir auf Arbeit kam auch jeden Tag eine querschnittgelähmte Kollegin, in der Einwohnermeldestelle. Hatte einen VW (Rolli Edition), mit dem sie allein auf Arbeit kam und ging. Und zum Thema Depressionen... Leider ist da auch ziemliches Halbwissen hier vertreten. Depressionen werden zwar nach Schweregrad unterteilt aber auch hier gilt es, die Einschränkungen zu differenzieren. Wer sich mit Depressionen auskennt, der weiß, wie die Unterteilung leicht, Mittel und schwer zustande kommt. Und zwar mit Haupt- und Nebensymptomen. Und daher kann auch ein Patient mit einer mittelgradigen Depression eine volle EM erhalten, weil z. B. die Antriebsstörung sehr ausgeprägt ist. Und jemand mit einer schweren Depression hat andere Symptome mehr ausgeprägt, die sogar durch Arbeit gebessert werden können. Also man sieht auch hier, es ist alles eine Einzefallentscheidung. Und es geht immer um die Einschränkungen, nicht um Diagnosen...
Walloam 25.08.2021 | 17:34
Jana schrieb

@Wallo

Doch. Ich habe es seit über 20 Jahren und gelte als austherapiert.

@Jana Wie oft haben sie schon die EMR verlängert ? Ging das problemlos ?
Oh Mannam 25.08.2021 | 18:44
Barbara schrieb

Sind Sie ganz sicher, dass es bereits bei einer nur mittelgradigen Depression mit starker Antriebsstörung eine halbe oder volle EM gibt? Oder müssen zusätzlich weitere Krankheiten vorliegen?

Und wie kann ein Gutachter feststellen, ob tatsächlich eine starke Antriebsstörung vorliegt?

Bei mir auf Arbeit kam auch jeden Tag eine querschnittgelähmte Kollegin, in der Einwohnermeldestelle. Hatte einen VW (Rolli Edition), mit dem sie allein auf Arbeit kam und ging. Und zum Thema Depressionen... Leider ist da auch ziemliches Halbwissen hier vertreten. Depressionen werden zwar nach Schweregrad unterteilt aber auch hier gilt es, die Einschränkungen zu differenzieren. Wer sich mit Depressionen auskennt, der weiß, wie die Unterteilung leicht, Mittel und schwer zustande kommt. Und zwar mit Haupt- und Nebensymptomen. Und daher kann auch ein Patient mit einer mittelgradigen Depression eine volle EM erhalten, weil z. B. die Antriebsstörung sehr ausgeprägt ist. Und jemand mit einer schweren Depression hat andere Symptome mehr ausgeprägt, die sogar durch Arbeit gebessert werden können. Also man sieht auch hier, es ist alles eine Einzefallentscheidung. Und es geht immer um die Einschränkungen, nicht um Diagnosen...
Sind Sie ganz sicher, dass es bereits bei einer nur mittelgradigen Depression mit starker Antriebsstörung eine halbe oder volle EM gibt? Oder müssen zusätzlich weitere Krankheiten vorliegen? Und wie kann ein Gutachter feststellen, ob tatsächlich eine starke Antriebsstörung vorliegt?
Seit wann werden hier medizinische Fragen beantwortet? Sind hier Ärzte oder Gutachterim Forum vertreten? Eher nicht! Absurde Fragestellungen!
Peter T. am 25.08.2021 | 19:02
Dies war nur ein Beispiel, da hier die EMR von einer schweren oder mittelgradigen Depression abhängig gemacht wurde. Eine Depression ist auch zumeist auf ein Ereignis zurückzuführen und die Gutachter sind darauf geschult, heraus zu finden, was mit einem los oder nicht los ist...
Walloam 25.08.2021 | 19:05
Oh Mann schrieb

Bei mir auf Arbeit kam auch jeden Tag eine querschnittgelähmte Kollegin, in der Einwohnermeldestelle.

Hatte einen VW (Rolli Edition), mit dem sie allein auf Arbeit kam und ging.

Und zum Thema Depressionen...

Leider ist da auch ziemliches Halbwissen hier vertreten.

Depressionen werden zwar nach Schweregrad unterteilt aber auch hier gilt es, die Einschränkungen zu differenzieren. Wer sich mit Depressionen auskennt, der weiß, wie die Unterteilung leicht, Mittel und schwer zustande kommt. Und zwar mit Haupt- und Nebensymptomen.

Und daher kann auch ein Patient mit einer mittelgradigen Depression eine volle EM erhalten, weil z. B. die Antriebsstörung sehr ausgeprägt ist. Und jemand mit einer schweren Depression hat andere Symptome mehr ausgeprägt, die sogar durch Arbeit gebessert werden können.

Also man sieht auch hier, es ist alles eine Einzefallentscheidung. Und es geht immer um die Einschränkungen, nicht um Diagnosen... [/quote]

Sind Sie ganz sicher, dass es bereits bei einer nur mittelgradigen Depression mit starker Antriebsstörung eine halbe oder volle EM gibt? Oder müssen zusätzlich weitere Krankheiten vorliegen?

Und wie kann ein Gutachter feststellen, ob tatsächlich eine starke Antriebsstörung vorliegt?[/quote]

Seit wann werden hier medizinische Fragen beantwortet? Sind hier Ärzte oder Gutachterim Forum vertreten? Eher nicht! Absurde Fragestellungen!

Sind Sie ganz sicher, dass es bereits bei einer nur mittelgradigen Depression mit starker Antriebsstörung eine halbe oder volle EM gibt? Oder müssen zusätzlich weitere Krankheiten vorliegen? Und wie kann ein Gutachter feststellen, ob tatsächlich eine starke Antriebsstörung vorliegt?
Seit wann werden hier medizinische Fragen beantwortet? Sind hier Ärzte oder Gutachterim Forum vertreten? Eher nicht! Absurde Fragestellungen!
Ich finde Peter T. sollte das jetzt mit Ganzwissen auch durchziehen und die Frage der vermutlich besorgten Frau beantworten.
Peter T. am 25.08.2021 | 21:50
Zu solchen Aussagen lasse ich mich nicht hinreißen. Zumal auch jeder andere Erfahrungen mit Gutachtern ect machen kann. Wenn jemand meint, man ist erwerbsgemindert, dann sollte er/sie einen Antrag stellen. Dann bekommt man die Antwort....
Siehe hieram 26.08.2021 | 02:20
Paul schrieb

Warum werden dann Diagnosen abgefragt?

Und es geht immer um die Einschränkungen, nicht um Diagnosen...
Warum werden dann Diagnosen abgefragt?
Weil eben z.B. 'eine' Diagnose allein nicht notwendigerweise auch dazu führt, dass man erwerbsgemindert ist. Aaaaaber z.B auch eine bereits 'leichte' Depression dazu führen kann, dass man nicht mehr in der Lage ist, tatsächlich seinen Lebensunterhalt durch regelmäßiges arbeiten zu erwerben. Während vielleicht der Querschnittsgelähmte, der über einen E-Rollstuhl verfügt, dennoch sowohl seinen Arbeitsplatz erreichen und auch den noch funktionierenden Kopf dazu verwenden kann, soviel zu verdienen, dass er damit seinen Lebensunterhalt erwerben kann. Da AAAABER Erwerbminderungsrente nur bezahlt wird, wenn jemand überhaupt irgendwie aus 'gesundheitlichen Gründen' nicht mehr - im Vergleich zu voll Gesunden - langfristig nicht mehr in der Lage ist/sein könnte - zu arbeiten, also seinen 'Lebensunterhalt selbst zu erwerben' werden die 'gesundheitlichen' Diagnosen mit einbezogen. Ansonsten gibt es andere Behörden (z.B. Agentur für Arbeit oder auch Jobcenter), die dann 'ohne Diagnose' den 'Arbeitslosen' wieder in die Erwerbstätigkeit bringen sollen. Ist halt in den diversen Sozialgesetzbüchern je nach '....' in verschiedene Zuständigkeitsbereiche geregelt. Von 'voll arbeitsfähig' und dennoch 'arbeitslos' über mal nen heftigen Beinbruch (der weder heilt...) und deshalb 'vorübergehend arbeitsunfähig' = Krankengeld' bis hin zu.... massive körperlichen und geistigen Behinderungen und dem daraus resultierendem Recht, nicht benachteiligt zu werden. Und in einigen Fällen 'vermischen' sich die Ansprüche und dadurch auch die Leistungsträger. Googeln Sie einfach mal 'SGB'. zzt. gibt es zwölf, Erweiterungen sind in Arbeit, um diese 'Vermischungen' auch noch deutlicher zu regeln.
Diagnosenmannam 26.08.2021 | 02:06
Paul schrieb

Warum werden dann Diagnosen abgefragt?

Und es geht immer um die Einschränkungen, nicht um Diagnosen...
Warum werden dann Diagnosen abgefragt?
Diagnosen werden abgefragt, damit man auch wer begutachten sollte. Der/die Gutachter*in wird ja je nach Fachgebiet ausgewählt, also ist es schon entscheidend ob Rückenschmerzen (kann man aber eigentlich eh vergessen wegen Rücken EM-Renet zu wollen) oder Querschnittslähmung anzugeben sind. Ebenso kann die Diagnose wichtig sein , um zu entscheiden bei welchen Ärzten man Unterlagen anfordern sollte (Beispiel : Im Antrag werden 5 Ärzte angegeben aber nur eine Diagnose aus einer Fachrichtugn dann wird man wohl nur bei dem entsprechenden Facharzt Unterlagen anfordern und nicht z.B. beim Frauenarzt bei dem nur die üblichen Kontrolluntersuchungen statfinden.
Schlawickelam 26.08.2021 | 07:42
Nein, der Beitrag war nicht ironisch gemeint. Das ist leider die Sichtweise der DRV, denn es wird nur die Erwerbsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt in irgend einer Tätigkeit (abstrakte Verweisung) beurteilt!
Sehr junger Rentneram 26.08.2021 | 08:11
Schlawickel schrieb

Nein, der Beitrag war nicht ironisch gemeint. Das ist leider die Sichtweise der DRV, denn es wird nur die Erwerbsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt in irgend einer Tätigkeit (abstrakte Verweisung) beurteilt!

Nein, der Beitrag war nicht ironisch gemeint. Das ist leider die Sichtweise der DRV, denn es wird nur die Erwerbsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt in irgend einer Tätigkeit (abstrakte Verweisung) beurteilt!
Ist nicht immer so. Mich hat man als voll erwerbsgemindert auf Dauer eingestuft, obwohl ich ohne weiteres halbtags Reinigungsarbeiten ausführen kann. Aber man soll keine schlafenden Hunde wecken, daher werde ich mich hüten, der DRV was zu sagen, denn die sichere Einnahmequelle volle EM-Rente mit garantiert gleicher Rentenhöhe ab 67( 2063) werde ich nicht ohne Not aufs Spiel setzen.
Deine Rente ist wegam 26.08.2021 | 16:22
Sehr junger Rentner schrieb

Nein, der Beitrag war nicht ironisch gemeint. Das ist leider die Sichtweise der DRV, denn es wird nur die Erwerbsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt in irgend einer Tätigkeit (abstrakte Verweisung) beurteilt![/quote]

Ist nicht immer so. Mich hat man als voll erwerbsgemindert auf Dauer eingestuft, obwohl ich ohne weiteres halbtags Reinigungsarbeiten ausführen kann. Aber man soll keine schlafenden Hunde wecken, daher werde ich mich hüten, der DRV was zu sagen, denn die sichere Einnahmequelle volle EM-Rente mit garantiert gleicher Rentenhöhe ab 67( 2063) werde ich nicht ohne Not aufs Spiel setzen.

Ist nicht immer so. Mich hat man als voll erwerbsgemindert auf Dauer eingestuft, obwohl ich ohne weiteres halbtags Reinigungsarbeiten ausführen kann. Aber man soll keine schlafenden Hunde wecken, daher werde ich mich hüten, der DRV was zu sagen, denn die sichere Einnahmequelle volle EM-Rente mit garantiert gleicher Rentenhöhe ab 67( 2063) werde ich nicht ohne Not aufs Spiel setzen.
Das war´s dann wohl mit deiner Rente. Die DRV kann dich über deine IP rückverfolgen und die Rente ist weg.
Andreasam 26.08.2021 | 19:45
Siehe hier schrieb

In der Regel wird der Gutachter bei der Überprüfung/Feststellung des Leistungsvermögens keine genauen Minuten, geschweige denn Sekunden angeben.

Viele Grüße

[/quote]

Hallo,

danke für Ihre Erklärung.

Falls mein Antrag abgelehnt wird, kann ich also nicht erkennen, ob ich das "Ziel halbe EMR" nur knapp oder ganz weit verfehlt habe?

Das zu erkennen, wäre für mich wichtig. Bei EMR nur knapp verfehlt, würde ich Widerspruch einlegen, bei ganz weit verfehlt, keinen Widerspruch einlegen. Bedeutet dann auch Arbeitserleichterung für die DRV.[/quote]

Was meinen Sie mit knapp oder ganz weit?

Es gibt drei Möglichkeiten:

unter drei Stunden erwerbsfähig = volle EM-Rente

drei bis (unter) sechs Stunden = halbe EM-Rente

mehr als sechs Stunden = keine EM-Rente

Ausgegangen wird hier von einer 5Tage Woche und regelmäßig diese Arbeitszeiten.

Und kein Gutachter schreibt dann 'Anita' könnte mit großem Willen vier Stunden schaffen, deshalb bekommt sie die halbe EM-Rente, obwohl sie regelmäßig eindeutig nur noch unter drei Stunden schafft und ihr deshalb die volle EM-Rente zustehen würde.

Oder umgekehrt 'mit Ach und Krach könnte es auch sein, dass sie an machen Tagen sechs Stunden und 30 Minuten schafft, deshalb ist sie nicht erwerbsgemindert, denn das sind ja mehr als sechs Stunden.'

Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich dann (wenn ein Bescheid da ist, der Ihnen nicht gefällt) die Unterlagen anzufordern (§25 SGB X) und können einen Widerspruch dann auch zurücknehmen, den Sie fristwahrend vorher eingelegt haben.

Oder Sie lesen sich auch noch diese Broschüre durch:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html

Und dann gibt es evtl. noch die 'Arbeitsmarktrente', hierzu der tagesaktuelle Beitrag

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/verschlossener-arbeitsmarkt-8.html

Wenn Sie meinen, Sie seien erwerbsgemindert, dann stellen Sie einen Antrag, reichen die vorliegenden ärztlichen Befunde ein und/oder befreien Ihre Ärzte von der Schweigepflicht und warten das Ergebnis ab. Alles andere im Vorweg ist rein hypothetisch und bringt Sie nicht wirklich weiter.

Alles Gute!

Hallo, danke für Ihre Erklärung. Falls mein Antrag abgelehnt wird, kann ich also nicht erkennen, ob ich das "Ziel halbe EMR" nur knapp oder ganz weit verfehlt habe? Das zu erkennen, wäre für mich wichtig. Bei EMR nur knapp verfehlt, würde ich Widerspruch einlegen, bei ganz weit verfehlt, keinen Widerspruch einlegen. Bedeutet dann auch Arbeitserleichterung für die DRV.
mehr als sechs Stunden = keine EM-Rente
Korrektur: sechs Stunden = keine EM-Rente
Peter T. am 26.08.2021 | 20:34
Falsch, 3 bis unter 6 Stunden...
Walloam 26.08.2021 | 20:52
W°lfgang schrieb

Hallo Peter,

äußerst treffendes Statement zu all den Vorbeiträgen!

Damit kann der Beitragswurm eigentlich geschlossen werden ;-)

Gruß

w.

Wenn jemand meint, man ist erwerbsgemindert, dann sollte er/sie einen Antrag stellen. Dann bekommt man die Antwort....
Hallo Peter, äußerst treffendes Statement zu all den Vorbeiträgen! Damit kann der Beitragswurm eigentlich geschlossen werden ;-) Gruß w.
Den Satz lese ich hier ständig, wenn es um Fragen zur EMR geht. Ist so aussagekräftig wie der Ball ist rund. Am besten diesen Satz nicht mehr posten, weil komplett überflüssig, das weiss jeder.
W°lfgangam 26.08.2021 | 21:11
Wallo schrieb

Wenn jemand meint, man ist erwerbsgemindert, dann sollte er/sie einen Antrag stellen. Dann bekommt man die Antwort....[/quote]

Hallo Peter,

äußerst treffendes Statement zu all den Vorbeiträgen!

Damit kann der Beitragswurm eigentlich geschlossen werden ;-)

Gruß

w.[/quote]

Den Satz lese ich hier ständig, wenn es um Fragen zur EMR geht. Ist so aussagekräftig wie der Ball ist rund. Am besten diesen Satz nicht mehr posten, weil komplett überflüssig, das weiss jeder.

Hallo Peter, äußerst treffendes Statement zu all den Vorbeiträgen! Damit kann der Beitragswurm eigentlich geschlossen werden ;-) Gruß w.
Den Satz lese ich hier ständig, wenn es um Fragen zur EMR geht. Ist so aussagekräftig wie der Ball ist rund. Am besten diesen Satz nicht mehr posten, weil komplett überflüssig, das weiss jeder.
...wenn es um 'Erfolgsaussichten' aus rein soz.-med. Gründen + den Individualfall geht, haben Sie es tatsächlich richtig verstanden ;-) Ansonsten lassen die Foren-Betreiber hier ein 'Ventil' zum Ablass der eigenen 'Nöte', wenn man sonst keinen Weg findet *g Gruß w.
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