Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

6 Stunden täglich im Rahmen einer 5 Tagewoche

von Völker Andreas14.10.2013 | 11:43
2729 Ansichten
4 Antworten
Was bedeutet das? Wenn man zum Beispiel in der Woche aus gesundheitlichen Gründen nie mehr als 20 Stunden arbeiten kann und auch nicht muß, aber dafür an einem oder zwei Tagen in dieser Woche ausnahmsweise mal 8 Stunden arbeitet, dafür die anderen Tage frei hat, sind dann die Bedingungen für eine Teilrente wegen teiweiser Erwerbsminderung erfüllt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.10.2013 | 14:12

Hallo Völker Andreas,

die bereits gegebenen Antworten sind teilweise richtig, teilweise nicht ganz richtig.

Zur Klarstellung:

Volle EM aus rein gesundheitlichen Gründen:

Ein Job von mehr als 3 Stunden/tgl. wird regelmäßig auf Kosten der Gesundheit ausgeübt. Der Rententräger wird in solchen Fällen aber bedarfsgerecht den vollen EM Anspruch aus (nur) gesundheitlichen Gründen prüfen. Anrechnung Verdienst als Einkommen, somit nur Teilrente bei mehr als 450 Euro

Volle EM iVm dem Arbeitsmarkt:

Die Aufnahme einer Beschäftigung von mindestens 3 Stunden (auch wenn auf Kosten der Gesundheit ausgeübt) führt dazu, dass der Anspruch auf volle EM nichht mehr besteht, da auf einen vorhanden Teilzeitarbeitsplatz verwiesen werden kann. Zum weiterbestehenden der teilweisen EM kann der Rententräger bedarfsgerecht den teilweisen EM Anspruch aus gesundheitlichen Gründen prüfen. Anrechnung Verdienst als Einkommen

Bei teilweiser EM:

Die teilweise EM kann nur aus gesundheitlichen Gründen gezahlt werden. Der Arbeitsmarkt ist nur für die Frage der vollen (nicht aber bei teilweiser) EM von Bedeutung. Von daher macht die Aufnahme einer Beschäftigung grundsätzlcih den Rentenanspruch nicht kaputt. Aber:

Der Rententräger wird natürlich in solchen Fällen wo eine Vollzeitbeschäftigung aufgenommen wird, den grundsätzlichen Teilerwerbsminderungsanspruch bedarfsgerecht überprüfen. Bleibt der Teilerwerbsminderungsrentenanspruch bestehen (also arbeitet man auf Kosten der Gesundheit) wird erzieltes Einkommen angerechnet.

3 Antworten

Heinericham 14.10.2013 | 12:42
Der Rententräger wird mit Sicherheit prüfen, ob Ihre gesundheitliche Einschränkung noch voliegt, wenn Sie, auch nur zeitweise, diese 8 Stunden täglich arbeiten. Er kann dann zu 2 Ergebnissen kommen: 1. Sie sind wieder voll Leistungsfähig und die Rente wird entzogen oder 2. Sie arbeiten zu Lasten Ihres Restleistungsvermögens (schaden sich durch die lange Arbeit gesundhitlich selbst) und bekommen wieiterhin die Rente wie gehabt.
=//=am 14.10.2013 | 13:29
Die Arbeitszeit ist nur wichtig, wenn eine VOLLE Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. Dann dürfen Sie nur 3 Std. täglich bzw. 15 Std. wöchentlich arbeiten, ohne dass Sie die Rente riskieren. Wird nur eine teilweise EM-Rente gezahlt, können Sie auch mehr als 3 Std. tgl. arbeiten. Die Hinzuverdienstgrenzen bei einer teilweisen Rente sind ja auch viel höher. Die Antwort von @Heinerich ist insofern nicht richtig.
Völker Andreasam 15.10.2013 | 16:25
Herzlichen Dank für Ihre ausführlichen Antworten. Mein Arbeitsvertrag lautet auf 12.5 Stunden die Woche. In der Regel arbeite ich 3 bis 4 mal die Woche 5 Stunden täglich der Rest sind freie Tage. Wenn aber mal ein oder zwei Kollegen krank sind, kann es vorkommen, dass ich auch mal an einem oder zwei Tagen 8 Stunden arbeiten muß. Ja, und das geht erheblich auf meine Gesundheit! Das packe ich auch kaum. Ich habe halt Angst dass man mich rausschmeist. Ich bin 50% schwerbehindert .
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026