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Experten-Antwort

6 Stunden täglich im Rahmen einer 5 Tagewoche

von Völker Andreas14.10.2013 | 11:43
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Was bedeutet das? Wenn man zum Beispiel in der Woche aus gesundheitlichen Gründen nie mehr als 20 Stunden arbeiten kann und auch nicht muß, aber dafür an einem oder zwei Tagen in dieser Woche ausnahmsweise mal 8 Stunden arbeitet, dafür die anderen Tage frei hat, sind dann die Bedingungen für eine Teilrente wegen teiweiser Erwerbsminderung erfüllt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Völker Andreas,

die bereits gegebenen Antworten sind teilweise richtig, teilweise nicht ganz richtig.

Zur Klarstellung:

Volle EM aus rein gesundheitlichen Gründen:

Ein Job von mehr als 3 Stunden/tgl. wird regelmäßig auf Kosten der Gesundheit ausgeübt. Der Rententräger wird in solchen Fällen aber bedarfsgerecht den vollen EM Anspruch aus (nur) gesundheitlichen Gründen prüfen. Anrechnung Verdienst als Einkommen, somit nur Teilrente bei mehr als 450 Euro

Volle EM iVm dem Arbeitsmarkt:

Die Aufnahme einer Beschäftigung von mindestens 3 Stunden (auch wenn auf Kosten der Gesundheit ausgeübt) führt dazu, dass der Anspruch auf volle EM nichht mehr besteht, da auf einen vorhanden Teilzeitarbeitsplatz verwiesen werden kann. Zum weiterbestehenden der teilweisen EM kann der Rententräger bedarfsgerecht den teilweisen EM Anspruch aus gesundheitlichen Gründen prüfen. Anrechnung Verdienst als Einkommen

Bei teilweiser EM:

Die teilweise EM kann nur aus gesundheitlichen Gründen gezahlt werden. Der Arbeitsmarkt ist nur für die Frage der vollen (nicht aber bei teilweiser) EM von Bedeutung. Von daher macht die Aufnahme einer Beschäftigung grundsätzlcih den Rentenanspruch nicht kaputt. Aber:

Der Rententräger wird natürlich in solchen Fällen wo eine Vollzeitbeschäftigung aufgenommen wird, den grundsätzlichen Teilerwerbsminderungsanspruch bedarfsgerecht überprüfen. Bleibt der Teilerwerbsminderungsrentenanspruch bestehen (also arbeitet man auf Kosten der Gesundheit) wird erzieltes Einkommen angerechnet.

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3 Antworten

Heinericham 14.10.2013 | 12:42
Der Rententräger wird mit Sicherheit prüfen, ob Ihre gesundheitliche Einschränkung noch voliegt, wenn Sie, auch nur zeitweise, diese 8 Stunden täglich arbeiten. Er kann dann zu 2 Ergebnissen kommen: 1. Sie sind wieder voll Leistungsfähig und die Rente wird entzogen oder 2. Sie arbeiten zu Lasten Ihres Restleistungsvermögens (schaden sich durch die lange Arbeit gesundhitlich selbst) und bekommen wieiterhin die Rente wie gehabt.
=//=am 14.10.2013 | 13:29
Die Arbeitszeit ist nur wichtig, wenn eine VOLLE Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. Dann dürfen Sie nur 3 Std. täglich bzw. 15 Std. wöchentlich arbeiten, ohne dass Sie die Rente riskieren. Wird nur eine teilweise EM-Rente gezahlt, können Sie auch mehr als 3 Std. tgl. arbeiten. Die Hinzuverdienstgrenzen bei einer teilweisen Rente sind ja auch viel höher. Die Antwort von @Heinerich ist insofern nicht richtig.
Völker Andreasam 15.10.2013 | 16:25
Herzlichen Dank für Ihre ausführlichen Antworten. Mein Arbeitsvertrag lautet auf 12.5 Stunden die Woche. In der Regel arbeite ich 3 bis 4 mal die Woche 5 Stunden täglich der Rest sind freie Tage. Wenn aber mal ein oder zwei Kollegen krank sind, kann es vorkommen, dass ich auch mal an einem oder zwei Tagen 8 Stunden arbeiten muß. Ja, und das geht erheblich auf meine Gesundheit! Das packe ich auch kaum. Ich habe halt Angst dass man mich rausschmeist. Ich bin 50% schwerbehindert .
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