Hallo Völker Andreas,
die bereits gegebenen Antworten sind teilweise richtig, teilweise nicht ganz richtig.
Zur Klarstellung:
Volle EM aus rein gesundheitlichen Gründen:
Ein Job von mehr als 3 Stunden/tgl. wird regelmäßig auf Kosten der Gesundheit ausgeübt. Der Rententräger wird in solchen Fällen aber bedarfsgerecht den vollen EM Anspruch aus (nur) gesundheitlichen Gründen prüfen. Anrechnung Verdienst als Einkommen, somit nur Teilrente bei mehr als 450 Euro
Volle EM iVm dem Arbeitsmarkt:
Die Aufnahme einer Beschäftigung von mindestens 3 Stunden (auch wenn auf Kosten der Gesundheit ausgeübt) führt dazu, dass der Anspruch auf volle EM nichht mehr besteht, da auf einen vorhanden Teilzeitarbeitsplatz verwiesen werden kann. Zum weiterbestehenden der teilweisen EM kann der Rententräger bedarfsgerecht den teilweisen EM Anspruch aus gesundheitlichen Gründen prüfen. Anrechnung Verdienst als Einkommen
Bei teilweiser EM:
Die teilweise EM kann nur aus gesundheitlichen Gründen gezahlt werden. Der Arbeitsmarkt ist nur für die Frage der vollen (nicht aber bei teilweiser) EM von Bedeutung. Von daher macht die Aufnahme einer Beschäftigung grundsätzlcih den Rentenanspruch nicht kaputt. Aber:
Der Rententräger wird natürlich in solchen Fällen wo eine Vollzeitbeschäftigung aufgenommen wird, den grundsätzlichen Teilerwerbsminderungsanspruch bedarfsgerecht überprüfen. Bleibt der Teilerwerbsminderungsrentenanspruch bestehen (also arbeitet man auf Kosten der Gesundheit) wird erzieltes Einkommen angerechnet.