Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

6 wöchige Berufsfindung und kein Geld!

von Eddy31.10.2012 | 19:51
2944 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo! Aus gesundheitlichen Gründen mußte ich meinen alten Beruf auf anraten der Ärzte vor einem Jahr kündigen und bekam das letzte Jahr Arbeitslosengeld 1, was nun seit dem 19.10 ausgelaufen ist und ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 besteht nicht, da meine Ersparnisse zu hoch sind. Seitens der RV wurde mein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stattgegeben und nach einem 2 tägigen Assesment wurde entschieden, dass ich vom 5.11 -14.12.12 an einer Berufsfindung teilnehmen soll. Während des Gesprächs mit dem Rehaberater der RV erwähnte ich auch, dass ich nach Auslaufen vom ALG 1, kein weiterer Anspruch auf Unterhalt durch die Arge mehr besteht. Daraufhin sagte er , dass ich dann während der Berufsfindung Übergangsgeld von der RV erhalten würde. Ich bekam dann einen Antrag zugeschickt, den ich von der Arge und der Krankenversicherung ausfüllen ließ und wieder abgab. Jetzt dachte ich eigentlich, dass es nur noch eine Formsache wäre. Doch nachdem ich in den letzten Wochen noch keinen Bescheidvon der RV bekam wrde ich persönlich dort vorstellig und man sagte mir, dass mein Antrag abgelehnt wurde und ich in den nächsten Wochen schriftlich darüber Bescheid erhalten werde. Ich bin jetzt total entäuscht und muß mir überlegen, ob ich die Teilnahme kurzfristig absagen soll, da ich mir wohl einen Job suchen muß um meinen "Notgroschen" zu sichern und während der 6 Wochen es nur sehr schlecht möglich ist. Wasbwürdet ihr mir raten? Vielen Dan schon mal im voraus!

5 Antworten

R.A.am 31.10.2012 | 20:18
Mit welcher Begründung wurde Ihr Antrag denn abgelehnt?
Eddyam 31.10.2012 | 20:34
Angeblich, weil ich unmittelbar vorher in keiner Reha-Maßnahme war. Allerdings war ich es vor meiner Arbeiitslosigkeit. Genauen Bescheid bekomme ich wohl schriftlich.
???am 01.11.2012 | 18:27
Bei einer Berufsfindung soll geklärt werden, welche LTA-Maßnahmen für Sie sinnvoll sind. Sie ist also nicht selbst eine Maßnahme sondern Teil des Verwaltungsverfahrens. Daher besteht während einer Berufsfindung grundsätzlich kein Übergangsgeldanspruch. Es gibt 2 Ausnahmen: Sie arbeiten eigentlich noch und nehmen unbezahlten Urlaub oder Sie haben Anspruch auf Zwischenübergangsgeld. Nach Ihrer Schilderung schaut es damit schlecht aus für ein Übergangsgeld. Die Überlegung, die Berusfindung wegen der fehlenden Übergangsgeldzahlung abzusagen, irritiert mich allerdings etwas. Bekommen Sie wirklich so leicht einen Job? Warum haben Sie dann nicht früher schon das arbeiten angefangen? War die Aussicht auf Geld vom Staat der einzige Grund, warum Sie die Berufsfindung machen wollten? Die Berufsfindung sollte Ihnen helfen, den Weg zu einem gesundheitlich passenden Arbeitsplatz zu finden. Normalerweise schließt sich eine Umschulung oder eine Fortbildung daran an. Wenn Sie diese Unterstützung nicht brauchen, dann sollten Sie Ihren LTA-Antrag zurückziehen.
Eddyam 01.11.2012 | 19:45
Zitat von ??? anzeigenausblenden
Danke für diese sehr hilfreiche Antwort. Selbstverständlich werde ich natürlich die Berufsfindung machen, denn ich bin doch sehr dankbar, dass ich noch einmal die Möglichkeit erhalte einen neuen Beruf zu erlernen. Und sicher haben sie auch recht, dass es eh nur sehr schwer möglich wäre einen Job zu bekommen und ich in meinem alten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Werde dann halt meine Ersparnisse aufbrauchen und als Investition in meine Zukunft ansehen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026