Hallo Bilal,
für die Jahre 2016 und 2017 können Sie keine Beiträge mehr in die Rentenversicherung einzahlen, da hierfür die Möglichkeit nur bis zum 31.03.2017 bzw. 31.03.2018 bestand. Diese Zeit ist also verjährt. Durch Ihre Beschäftigung als Arbeitnehmer werden Sie die 5 Jahre aber nun sowieso erreichen, wenn Sie lange genug gearbeitet haben. Sollten Sie eine Schule zwischen Ihrem 16. und 17 Lebensjahr besucht haben, könnten Sie allerdings für dieses eine Jahr freiwillige Beiträge einzahlen. Dies kann beim Rentenversicherungsträger beantragt werden, muss aber durch ein geeignetes Zeugnis nachgewiesen werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung