Hallo Silberfuchs,
die sogenannte 63-Regelung soll die Zwangsrente etwas abmildern. Die Einführung des § 12 a ins SGB II soll sicherstellen, dass der Träger der ALG II-Leistung den Hilfebedürftigen erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres auffordern kann, einen Antrag auf Altersrente (mit Abschlag) zu stellen.