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Experten-Antwort

§ 68 SGB IX Berechnungsgrundlage in Sonderfällen

von SGB- Neuling 23.11.2018 | 13:15
92 Ansichten
2 Antworten
Hallo liebe Experten und Mitstreiter, ich bekomme ÜG für eine LTA-Maßnahme. Leider kann mit die SB nicht weiterhelfen. Ich habe ein Studium an einer privaten Schule absolviert. Die Frage ist nun, ob ich in Qualifikationsgruppe 1 oder 2 eingruppiert werde, meine Qualifikation ist weder der einen noch der anderen eindeutig zuzuordnen. Da ich zuvor KG erhalten habe, gehe ich davon aus, dass mein ÜG nach dem fiktiven Entgelt berechnet wird. Richtig?? Das letzte Einkommen liegt 8 Monate zurück. Gibt es hierzu bereits Entscheidungen? Vielen Dank im Voraus!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.11.2018 | 13:27

Hallo SGB-Neuling,

Sie liegen richtig, dass Ihre Berechnungsgrundlage nach dem

fiktiven Entgelt erfolgen wird. Welche Qualifikationsstufe dabei zur Anrechnung kommt wird im Einzelfall festgelegt und richtet sich nach den persönlichen Umständen in Ihrem bisherigen Berufsleben. Dies können wir hier nicht einschätzen.

Die Festlegung nimmt die Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers vor.

1 Antworten

SGB- Neuling am 23.11.2018 | 13:52
Hallo lieber Experte, vielen Dank für Ihre Antwort. Dann warte ich mal den Bescheid ab. Aufgrund meines Lebenslaufs sollte ich eigentlich in die QG 1 eingestuft werden.
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