Hallo SGB-Neuling,
Sie liegen richtig, dass Ihre Berechnungsgrundlage nach dem
fiktiven Entgelt erfolgen wird. Welche Qualifikationsstufe dabei zur Anrechnung kommt wird im Einzelfall festgelegt und richtet sich nach den persönlichen Umständen in Ihrem bisherigen Berufsleben. Dies können wir hier nicht einschätzen.
Die Festlegung nimmt die Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers vor.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
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Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
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