Hallo Werner Günther,
es handelt sich um eine gesetzliche Regelung, die nicht einfach durch die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung geändert werden kann.
Auch wenn es Ihnen nicht gefallen mag: Für die Gesetzgebung ist der Bundestag und ggf. Bundesrat zuständig, also die Politik.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung